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Bischof Pirmin · Ständerat · 2016-06-13

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-06-13

Wortprotokoll

Zu dieser späten Abendstunde beantrage ich Ihnen, mit dieser Motion den Bundesrat zu beauftragen, eine Gesetzesrevision vorzulegen, damit die heutige Benachteiligung von verheirateten Paaren und eingetragenen Partnerschaften gegenüber Konkubinatspaaren im Steuerrecht beseitigt wird. Dies soll - und das ist das Originelle - auf dem Wege der gemeinschaftlichen Besteuerung geschehen, das heisst auf dem Wege entweder eines Splitting- oder eines Teilsplitting-Modells oder der sogenannten alternativen Berechnung.

Sie wissen, dass das Volk am 28. Februar dieses Jahres eine entsprechende Volksinitiative abgelehnt hat. Ein klares Ständemehr von 16,5 zu 6,5 Stimmen hat die Initiative aber gutgeheissen. Das zeigt, dass das Anliegen mehrheitsfähig ist, zumindest wenn - wie hier in der Motion - auf die Ehedefinition, die in der Volksinitiative vorgegeben war, verzichtet wird.

Die Situation ist die, dass heute immer noch Zehntausende von Einverdiener-Ehepaaren, aber auch ein guter Teil der Doppelverdiener-Ehepaare sowie - das wird oft vergessen - ein Grossteil der Rentnerehepaare durch die sogenannte progressive Wirkung des Jawortes diskriminiert sind. Nur schon dadurch, dass diese Paare verheiratet sind, zahlen sie mehr Steuern als ein Paar, das unverheiratet am gleichen Ort mit dem gleichen Einkommen lebt. Entgegen diesem Modell hat der Nationalrat am 10. März dieses Jahres die Motion 16.3006 angenommen, die die Heiratsstrafe zwar auch beseitigen will, aber auf dem Wege der sogenannten Individualbesteuerung. Dies geschah ganz knapp mit 92 zu 88 Stimmen bei 6 Enthaltungen.

Die Vorteile, die die vorliegende Motion mit dem Modell der gemeinschaftlichen Besteuerung bringt, sind eigentlich klar. Insbesondere - das ist der Hauptvorteil - ist diese Variante unbürokratisch, und sie ist praktisch erprobt. Sie funktioniert in praktisch allen Kantonen, sei es mit dem System des Vollsplittings oder insbesondere - in den meisten Kantonen - mit dem System des Teilsplittings. Dagegen stellt das Modell der Individualbesteuerung ein eigentliches Bürokratiemonster dar. Gemäss Botschaft des Bundesrates würden bei den Kantonen 30 bis 50 Prozent mehr Aufwand anfallen. Vor allem aber würde das Modell bei den einzelnen Ehepaaren zu einem massiven Mehraufwand führen. Jedes Paar müsste künftig zwei Steuererklärungen ausfüllen. Und nicht nur dies: Jedes Paar müsste künftig das ganze Vermögen in der Steuererklärung auseinandernehmen.

Das Paar müsste also angeben, wem zu wie viel Teilen das Auto, die Zahnbürste und das Haus, wenn es ein solches hat, gehören. Eine entsprechende Gütertrennung ist heute ja schon im Eherecht eigentlich nicht vorgesehen, wenn sie nicht vertraglich vereinbart ist. Ebenso müssten entsprechende Abzüge, die heute und mit der Motion problemlos gemacht werden können - also der Doppelverdienerabzug und Kinderabzüge -, den einzelnen Partnern zugewiesen werden, und das nach Modellen, die noch nicht bekannt sind. Die Individualbesteuerung gibt es in der Schweiz nirgends, und in Deutschland, wo sie in Form eines Wahlmodells funktioniert, man sie also wählen kann, entscheiden sich über 90 Prozent eben für die Gemeinschaftsbesteuerung.

Die Motion hat auch den Vorteil, dass sie keine neuen Diskriminierungen mit sich bringt. Sie behandelt insbesondere alle Formen der Ehepaare und der eingetragenen Partnerschaften gleich, also unabhängig davon, ob sie Doppelverdiener bzw. -verdienerin sind oder ob einer bzw. eine der beiden Partner das ganze oder einen grossen Teil des Einkommens verdient. Die Individualbesteuerung dagegen diskriminiert Einverdiener-Ehepaare massiv: Diese müssten massiv mehr Steuern zahlen.

Die Motion behandelt auch die sogenannten eingetragenen Partnerschaften gleich und diskriminiert sie nicht. Hier ist also das Kriterium der Eintragung oder des Eheschlusses entscheidend und nicht die Frage der Gleich- oder Verschiedengeschlechtlichkeit.

Die Motion ist auch offen für das Modell der alternativen Steuerberechnung, die der Bundesrat eigentlich favorisiert hat. Das ist ein Modell, das einen Kompromiss zwischen den beiden Grundmodellen darstellt, die diskutiert werden; es ist ein Modell, das positive Beschäftigungseffekte aufweist und nicht so wäre wie das Bürokratiemonster der Individualbesteuerung.

Schliesslich zu den Kosten: Wenn Sie die Motion umsetzen, kostet das auch etwas. Wenn die Diskriminierung der Verheirateten beseitigt wird, kostet das gemäss Bundesrat eine gute Milliarde Franken. Wenn Sie die Individualbesteuerung umsetzen würden, ohne dass gegenüber heute Steuerpflichtige benachteiligt würden, würde das gemäss Bundesrat zwischen 2 und 2,35 Milliarden Franken kosten, und das wäre in der heutigen Ausgangslage wohl kaum verkraftbar.

Kurz gesagt: Die Motion möchte ein praktisches Modell, ein erprobtes Modell, hinter dem die meisten Kantone in der heutigen Praxis schon stehen - das haben sie auch in der Abstimmung über die Volksinitiative dokumentiert -, ein Modell, das keine Diskriminierungen bringt und 32 Jahre nach dem Bundesgerichtsentscheid endlich diese unsägliche Heiratsstrafe beseitigt.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.