Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2016-06-14
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-14
Wortprotokoll
Ich gehöre auch zur Mehrheit der Kommission, die für Eintreten auf dieses Gesetz und gleichzeitig für Rückweisung votiert hat. Wir haben in den letzten Tagen und Wochen im Zusammenhang mit diesem Antrag der SGK-Mehrheit viel Post und viele Reaktionen erhalten, die teils sehr emotional waren. Ich habe den Eindruck, dass die öffentliche Wahrnehmung nicht ganz dem entspricht, was wir beabsichtigen. Es ist irgendwie vermittelt worden, dass die Kommission überhaupt keinen Handlungsbedarf sehe, dass die Kommission die Gesetzesarbeiten überhaupt nicht an die Hand nehmen wolle. Das ist ja nicht der Fall. Die Kommission will auf das Gesetz eintreten, will mit der Rückweisung aber gewisse Eckwerte definiert sehen, die als mehrheitsfähig erachtet werden; der Bundesrat soll das Gesetz überarbeiten.
Es war in der Kommission - Sie haben das bereits von anderen Votanten gehört - denn auch unbestritten, dass der Kinder- und Jugendschutz verankert werden soll. Verankert werden soll insbesondere das schweizweite Mindestalter 18 für den Erwerb von Tabakprodukten. Es soll eine rechtliche Grundlage für Testkäufe geschaffen werden. Wir haben ja gestern auch eine Motion zu Alkoholtestkäufen (11.3677) oppositionslos angenommen. Zudem soll nach dem Willen der Kommission Werbung verboten werden, die sich besonders an Jugendliche richtet. Kollege Stöckli hat ja darüber berichtet, wie beispielsweise in Presseerzeugnissen wie "20 Minuten" Werbung publiziert wird, die sich besonders an Jugendliche richtet. Das ist also die Ausgangslage. Andere Verbote und Einschränkungen gehen auch mir persönlich zu weit, vor allem, wenn sie erwachsene und mündige Bürgerinnen und Bürger betreffen.
Ich bin aus drei Gründen, die ich kurz erläutern möchte, für Rückweisung des Gesetzes und demnach für eine Überarbeitung.
Das Gesetz sieht erstens einen eigentlichen Paradigmenwechsel vor. Normalerweise ist es so, dass beim Gesundheitsschutz Personen vor Dritteinwirkung geschützt werden. Das heisst also, man will Menschen davor schützen, dass sie Schäden erleiden, die von Dritten verursacht werden. Jetzt aber will man die Bürgerinnen und Bürger offensichtlich vor sich selber schützen. Der Staat traut offensichtlich den Menschen nicht mehr zu, dass sie selber beurteilen können, ob ein Verhalten schädlich ist und welche Auswirkungen es hat. Ein Hausarzt - notabene ein Hausarzt, der seit dreissig Jahren tätig ist - hat mir in den letzten Tagen gesagt, er habe keinen Patienten in der Praxis, der rauche, aber nicht [PAGE 486] wisse, dass Rauchen schädlich ist. Das weiss letztlich jeder. Beim Schutz vor dem Passivrauchen war das anders. Dort hat man das Personal in Restaurants oder Dritte, die einen öffentlichen Raum betreten, die selber nicht rauchen und das Rauchen auch nicht passiv mitbekommen wollen, geschützt.
Man muss sich zweitens fragen, ob die Eingriffstiefe vor dem Hintergrund der erwarteten Wirkung gerechtfertigt ist, ob also die wirklich grossflächigen Werbe- und Sponsoringverbote verhältnismässig sind. Ich meine hier: Nein, denn die Wirkung von Werbeverboten ist umstritten, das räumen ja auch die Befürworter ein. Es wäre für mich auch etwas ein Schuss ins Blaue, wenn man hier jetzt diese grossflächigen Verbote annehmen würde. Wir haben ja in der Kommission eine Aufstellung erhalten, die zeigen soll, dass die Raucherquote in den 16 Kantonen, die Werbeverbote kennen, tiefer sei. Diese Behauptung wird jedoch nicht näher begründet, es wird einfach eine Korrelation zwischen dem Werbeverbot und der Raucherquote hergestellt. Ausgeblendet wird beispielsweise die Tatsache, dass im gleichen Zeitraum in vielen Kantonen ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen eingeführt wurde. Dieses hat natürlich auch zur Folge, dass weniger Leute rauchen, weil es eben nicht bequem ist, wenn man immer vor die Türe gehen muss. Das Rauchverbot gibt es beispielsweise im öffentlichen Verkehr seit 2005. Seit 2010 gilt es schweizweit, es gilt also der Schutz vor Passivrauchen. Ausgeblendet und nicht gemessen werden zudem die Präventionsanstrengungen.
Drittens bin ich aufgrund von Artikel 22 für die Rückweisung. Hier wird aus meiner Sicht eine neue Qualität des Eingriffs vorgesehen. Es heisst hier, dass eine Meldung der Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring gemacht werden muss. Danach muss ein Tabakprodukteproduzent dem Bundesamt für Gesundheit jährlich die Höhe der Ausgaben für Werbung, für Verkaufsförderung und für Sponsoring in der Schweiz melden. Einmal abgesehen davon, dass dies beim Bund einen entsprechenden Kontroll- und Personalaufwand generieren wird, ist dies aus meiner Sicht ein erheblicher Eingriff in die Tätigkeit von privaten Firmen.
Die Befürchtung, dass eine solche Bestimmung auch auf andere Branchen Anwendung finden könnte, ist nicht von der Hand zu weisen. Wer garantiert uns, dass nicht bald solche Kontrollen auch für Lebensmittel stattfinden, die man beispielsweise als schädlich taxiert, zum Beispiel bei Fleisch - ich bin übrigens Vegetarierin -, Süssigkeiten oder anderem? Ich finde diesen Eingriff doch bedenklich, er hat eine neue Qualität. Es geht nicht um die Aufsicht, wie wir sie bei den Krankenversicherungen oder beim Finanzmarkt kennen, sondern es geht hier um die Herstellung von Produkten, die übrigens legal erworben und konsumiert werden können.
Von daher möchte ich Sie bitten, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Ich bin der Auffassung, dass mit der Überarbeitung der Vorlage auch eine mehrheitsfähige Vorlage geschaffen werden kann, die dann letztlich zur Befriedigung der Mehrheit ausfallen könnte.