Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2016-06-14
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-14
Wortprotokoll
Im Namen der SP-Fraktion ersuche ich Sie, der Minderheit Jans zu folgen. Die Minderheit verlangt die vollständige Streichung der zinsbereinigten Gewinnsteuer zumindest aus dem Steuerharmonisierungsgesetz. Bei der direkten Bundessteuer besteht keine Differenz mehr, die steht aus unserer Sicht leider nicht mehr zur Disposition. Der Kompromissantrag des Ständerates im StHG mit der zwingenden Verknüpfung der zinsbereinigten Gewinnsteuer mit der Mindestbesteuerung der Dividenden macht diesen Vorschlag nicht besser, im Gegenteil, muss ich parlamentsrechtlich sagen.
Nochmals zu den Grundsätzen, warum wir gegen die zinsbereinigte Gewinnsteuer sind: Die Unternehmenssteuerreform III muss sich auf das Nötigste beschränken, sie darf nicht zu einem Selbstbedienungsladen werden, das war immer klar die Ausgangslage der Unternehmenssteuerreform III. Die Mehrheit der Kantone hatte sich deshalb im Vernehmlassungsverfahren klar gegen die zinsbereinigte Gewinnsteuer ausgesprochen, und der Bundesrat hatte in der Botschaft darauf verzichtet.
Die Einführung eines fiktiven Aufwands in Form eines Zinsabzuges auf dem Eigenkapital ist steuersystematisch falsch. Sie widerspricht dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sie ist für die Privaten nicht erklärbar. Erklären Sie zum Beispiel einem Hauseigentümer, der keine Schulden auf der Liegenschaft hat, er könne keinen fiktiven Zinsabzug auf dem Eigenkapital machen, Unternehmungen aber schon. Die Einnahmenausfälle sind unberechenbar: Wir gehen beim Bund von mindestens 220 Millionen Franken aus, vielleicht sind es aber auch mehr; wir können auf die Erfahrungen im Ausland verweisen.
Nun kommt noch diese unselige Verknüpfung der zinsbereinigten Gewinnbesteuerung mit einer Mindestbesteuerung der Dividenden. Diese Verknüpfung, das weiss auch die Mehrheit ganz klar, ist rechtsstaatlich grenzwertig. Sie ist auch staatsrechtlich gegenüber den Kantonen fragwürdig. Steuersystematisch ist es unsinnig, die Besteuerung von Unternehmungen mit den Vorgaben für die Besteuerung natürlicher Personen zu verknüpfen. Damit wird ein völlig willkürlicher Zusammenhang geschaffen. Herr Noser hat im Ständerat zu Recht darauf hingewiesen: Unternehmungen, die von diesem fiktiven Steuerabzug profitieren, sind ja nicht zwingend die Unternehmungen mit einem Aktionärsanteil von über 10 Prozent, die Dividenden auszahlen. Hinzu kommt, dass Unternehmungen, die von der NID profitieren, nicht zwingend den Sitz im gleichen Kanton haben müssen wie die Aktionäre, die einen Anteil von 10 Prozent ausmachen und deren Dividenden jetzt mindestens zu 60 Prozent zu besteuern sind. Ich weiss gar nicht, wie man auf diese unsinnige Verknüpfung kommen kann. Mit diesem Paragrafen werden Sie steuerrechtlich keinen Beauty Contest gewinnen, das ist sicher.
Mehr als fragwürdig ist, ob Sie damit Ihr Ziel erreichen, nämlich dieser Unternehmenssteuerreform, die sich jetzt mit grossen Ausfällen für den Bund präsentiert, vor dem Volk zu einer Mehrheit zu verhelfen. Ich bin überzeugt, dass die Bevölkerung nach dem "Milliarden-Bschiss" bei der Unternehmenssteuerreform II nicht auf ein "Buebetrickli" - so nannte es Herr Noser - reinfallen wird oder auf den Kuhhandel, auf den Sie sich jetzt eingelassen haben.
Es kommt jetzt dazu - das sage ich als Präsidentin der WAK-NR -, dass das Vorgehen in dieser Sache auch parlamentsrechtlich grenzwertig war; Herr Noser hat zu Recht darauf hingewiesen. Die WAK-NR und nachher der Nationalrat haben das jeweilige Rückkommensbegehren betreffend die Frage der Dividendenbesteuerung abgelehnt - Sie hier im Saal haben das entsprechende Begehren abgelehnt. Jetzt kommen Sie mit dieser Verknüpfung wieder auf die Frage zurück - eine Verknüpfung, die wir parlamentsrechtlich offenbar nicht einmal mehr auflösen können. Ich frage Sie: Schämen Sie sich eigentlich nicht, mit solchen Tricks parlamentarische Arbeit zu machen? Ich meine, so geht das nicht.
Verweisen Sie die zinsbereinigte Gewinnsteuer in eine separate Vorlage, wenn Sie sie denn schon einführen wollen. Dann werden wir unsere Argumente dagegen vorbringen. Wenn Sie eine ausreichende Gegenfinanzierung wollen, gibt es nur eines: diese Dividendenprivilegien ganz abzuschaffen oder wenigstens zu mildern. Das Resultat dieser Vorlage werden Abbauprogramme beim Bund sein. Was bei den Kantonen finanziell unter dem Strich herausschaut, wissen wir heute noch nicht, denn die kantonalen Steuergesetze sind noch nicht angepasst.
Machen Sie den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern bitte nichts vor, und folgen Sie dem Antrag der Minderheit Jans!