Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-06-14
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-06-14
Wortprotokoll
Es gibt hier natürlich technische Wechsel, die anstehen und nötig sind. Die ISDN-Anschlüsse waren vor zwanzig Jahren modern, heute ist es ein technologisches Auslaufmodell. Gerade auch im Parlament fordert man von uns ja immer die modernste Fernmeldediensttechnologie, auch in der Grundversorgung. Deshalb geht es jetzt effektiv um die Frage: Wie bewältigen wir diesen Übergang?
Die Grundversorgung richtet sich primär an die Haushalte und die Betriebe. Bei der Lifttelefonie geht es um eine separate Zielgruppe. Wir wollen für die Haushalte und die Betriebe einen schnellen Wechsel, eine schnelle bessere Grundversorgung. Ich denke, das ist etwas, das in der Debatte über den Service public gut zum Ausdruck gekommen ist: Man erwartet vom Staat, dass in der Grundversorgung die schnellen neuen Dienste angeboten werden. Ausgerechnet bei den Liften soll das anders sein.
Zur Kostenfrage: Es ist so, dass bereits heute die Kosten für die Anpassung einer Hausinstallation bei der Einführung einer Technologie nicht von der Kundschaft oder vom Eigentümer zu tragen sind. Gemäss Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung sind sie heute schon von der Grundversorgungskonzessionärin zu tragen. Wenn die Swisscom oder eine andere Unternehmung Konzessionärin ist, trägt sie die Kosten und nicht die Kundschaft. Von diesem Technologiewechsel profitiert die Kundschaft nur. Deshalb haben wir gesagt, dass eine Kostenerhebung hier völlig überflüssig ist, weil sowieso die Konzessionärin die Kosten tragen muss und nicht die Kundschaft.
Bei der speziellen Frage, die bei der Lifttelefonie eine Rolle spielt, handelt es sich um die Frage eines Stromausfalls. Das ist ein Risiko, das eine spezielle Behandlung der Lifttechnologie erfordert. Für den Telefondienst bei einem Stromausfall, der eine Stunde dauert, ist das alte TDM-Netz nicht mehr funktionstüchtig. Mit der IP-Technologie können wir diesen Dienst nicht gewährleisten. Das war ein wesentlicher Grund für einen schnellen Wechsel der Technologie. Eine Verpflichtung, den analogen Anschluss, inklusive elektrischer Fernspeisung, bis ins Jahr 2022 zu gewährleisten, hätte zur Folge, dass die Grundversorgungskonzessionärin für diese Lifte während fünf Jahren zwei Netze parallel betreiben müsste: einerseits das alte analoge Netz, [PAGE 500] andererseits das neue, auf der IP-Technologie basierende digitale Netz.
Dies wäre ausschliesslich für die Frage der Sicherheit bei einem Stromausfall. Wenn wir alle Bedürfnisse der Haushalte, der Industrie diesem kleinen Element gegenüberstellen, finden wir die zeitliche Verzögerung und die Zusatzkosten, die für den Betrieb von zwei Netzen entstehen, übertrieben. Das bedeutet viel Aufwand und sehr grosse Kosten für die Konzessionärin für das Risiko, das im Bereiche eines Stromausfalles für die Dauer von einer Stunde nicht abgedeckt ist. Volkswirtschaftlich ist das nicht sinnvoll. Betriebswirtschaftlich bedeutet das für die Konzessionärin einen grossen Mehraufwand. Insbesondere wenn im Lift bei einem Telefon mobilfunkbasierte Lösungen zum Zuge kommen, wenn Sie das Smartphone bei sich haben, ist das eine Lösung. Es ist selten, dass jemand bei einem Stromausfall tatsächlich ohne Mobilfunk im Lift gefangen ist.
Wenn wir abwägen zwischen dem, was es volkswirtschaftlich und betriebswirtschaftlich kosten würde, von drei auf fünf Jahre zu gehen, und dem Risiko, das bei einem Stromausfall besteht, kommen wir zum Schluss, dass es zumutbar ist, auch die Lifttelefonie in diesen drei Jahren umzustellen. Die Kosten sind gerade kein Argument für den Kunden, aber für den Konzessionär.
Aus dieser Betrachtung heraus erachten wir es aus volkswirtschaftlicher, aus betriebswirtschaftlicher Sicht, aber auch in Bezug auf das Risiko als absolut vertretbar, die Telefonie in den Liften gleich zu behandeln wie jene in den Haushalten, wie bei der Industrie als eigentliche Zielgruppe dieser Umstellung in der Versorgung mit Fernmeldediensten.