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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2016-06-14

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-14

Wortprotokoll

Es geht hier ja auch gleichzeitig um den Antrag der Minderheit zu Artikel 56 Absatz 4. Die Kommission hat mit 17 zu 6 Stimmen beschlossen, der Mehrheit und damit dem Beschluss des Ständerates zu folgen. Das Institut der Verjährung ist Ausfluss rechtsstaatlicher Grundsätze. Es dient insbesondere der Rechtssicherheit und ist Ausdruck staatlichen Verhaltens nach Treu und Glauben. Wenn ohne Mitteilung ein Verjährungsstillstand erfolgt, ist das klaren Verhältnissen und damit der Rechtssicherheit abträglich. Auf das Erfordernis der Mitteilung darf deshalb nicht verzichtet werden, und es ist, wie vom Ständerat beschlossen, das geltende Recht beizubehalten.

Wir bitten Sie also, der Mehrheit zu folgen.

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