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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2016-06-14

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · CVP-Fraktion · 2016-06-14

Wortprotokoll

Erstaunlich ist, dass eine eher nebensächliche Problematik der Netzkoppelung von neuen Elektrizitätserzeugungsanlagen immer mehr zum Problem wird. Wie die Erfahrung zeigt, sind dabei vor allem in ländlichen Gebieten oftmals Verstärkungen bei den Netzen und vor allem bei den Transformatoren bis zur Einspeisung ins Mittelspannungsnetz zwingend nötig. Da vor allem ländliche Gebiete betroffen sind, sind auch vor allem Transformatorenstationen in Landwirtschaftszonen betroffen.

"Der Bundesrat wird beauftragt, Gesetzesänderungen vorzulegen, die notwendig sind, damit Transformatorenstationen und andere elektrische Anlagen ausserhalb der Bauzone einfacher, schneller und möglichst kostengünstig erstellt oder den veränderten Anforderungen angepasst werden können." So einfach lautet der Text der Motion.

Im Kanton Thurgau beispielsweise haben Regierung, Parlament und Bevölkerung an der Urne die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien und damit den Wandel zu einer nachhaltigen Energieversorgung bereits 2011 bestätigt. Unterstützt durch ein erfolgreiches und wirksames Förderprogramm sind im Kanton Thurgau viele dezentrale Projekte in diesem Bereich in der Umsetzungsphase. Wohl auch darum sind die Problemfälle im Zusammenhang mit dem Bewilligungsverfahren zahlreich.

Es wäre zwar Aufgabe der Genehmigungs- und der Fachbehörden, im Rahmen der geltenden Bestimmungen für effiziente Verfahrensabläufe zu sorgen. Dabei hätten die Genehmigungs- und die Fachbehörden unter anderem auch zu prüfen, ob sie vermehrt von der Möglichkeit Gebrauch machen könnten, in Bagatellfällen auf eine Vernehmlassung der jeweiligen Fachbehörden zu verzichten. Die Erfahrungen haben aber gezeigt, dass genau dies in der Regel nicht klappt.

Der im Gang befindliche Wandel von einer zentralen Energieversorgung mit Grosskraftwerken zu einer eher dezentralen Energieversorgung mit Kraftwerken jeder Grössenordnung und einem Energiefluss in beide Richtungen stellt neue Anforderungen an die Netze, an die Speicherkapazitäten sowie an die Steuerung von Produktion und Verbrauch. Netzverstärkungen sind oft unumgänglich. Genau in den Gebieten ausserhalb der Bauzonen gibt es grosse Probleme und Verzögerungen im Bereich der Plangenehmigungen. Für diese Verzögerungen auch bei den Plangenehmigungen von kleinsten Erweiterungen habe ich wenig Verständnis. Wie will der Bundesrat das sehr umfassende und mit sehr grossen Investitionen befrachtete Generationenprojekt der Energiestrategie 2050 erfolgreich auf den Weg bringen, wenn kleinste Erweiterungen von Transformatorenstationen im Bereich von ganz wenigen Quadratmetern von der Raumplanungsbehörde des Bundes genehmigt werden müssen?

Auf Unverständnis stösst auch, dass eine Solaranlage ausserhalb der Bauzone zwar ohne Baubewilligung erstellt werden kann, dass aber für den Bau der dafür notwendigen Transformatorenstation monatelang auf die entsprechende Bewilligung gewartet werden muss.

Mit Erstaunen habe ich den Passus betreffend Kulturlandschutz und Versorgungssicherheit in der Stellungnahme des Bundesrates zur Kenntnis genommen. Gemäss Stellungnahme des Bundesrates ist zu berücksichtigen, "dass sich Bund und Kantone in ihren raumwirksamen Tätigkeiten abzustimmen und die Bestrebungen zur Sicherung einer ausreichenden Versorgungsbasis des Landes zu unterstützen haben". Mit der zunehmenden Beanspruchung von Grund und Boden durch die verschiedenen Infrastrukturanlagen komme der Raumplanung eine immer grössere Bedeutung zu. So sei insbesondere den raumplanungsrechtlichen Grundsätzen der Trennung des Baugebietes vom Nichtbaugebiet und der Beschränkung der Bauten in der Landwirtschaftszone zum Schutz des Kulturlandes die notwendige Beachtung zu schenken.

Kulturlandschutz und die Versorgungssicherheit der Bevölkerung sind in der Tat sehr wichtig. Es sind Ziele, die von der breiten Bevölkerung in Volksabstimmungen bestätigt wurden. Bei der Erweiterung und auch bei den Neubauten von Transformatorenstationen geht es aber in den allermeisten Fällen um wenige Quadratmeter Land. Wer in diesem Zusammenhang und in dieser Art mit Kulturlandschutz argumentiert, gefährdet eben gerade einen wirklich griffigen Kulturlandschutz. Auch das Argument der Versorgungssicherheit ist nicht stichhaltig. Auch hier ist genau das Gegenteil der Fall: Wer den Bewohnern der Landwirtschaftszonen den Bau von sehr wichtigen Infrastrukturanlagen verwehrt oder erschwert, gefährdet geradezu das wichtige Ziel der Versorgungssicherheit.

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen und so für eine einfachere, schnellere und kostengünstigere Lösung einzustehen.