preparatory:AB 20115
Lalive d'Epinay Maya · Nationalrat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-19
Wortprotokoll
Ich glaube, wenn wir die Worte von Herrn Weyeneth ernst nähmen, dann würden wir vermutlich noch heute in der Landsgemeinde abstimmen. Ich wäre vermutlich eine der wenigen, die das überhaupt dürfte, denn ich habe, vermutlich im Gegensatz zur Ratsmehrheit, noch einen echten Landsgemeinde-Säbel. Vermutlich würden wir auch noch in der Pferdekutsche herumfahren. Ich habe aber mit Freude festgestellt, dass Herr Weyeneth ein Handy hat, das munter geklingelt hat, während er seinen Antrag begründete - offensichtlich geht er doch mit der Zeit, zumindest im Kommunikationsbereich.
Was sind eigentlich die Anliegen der SVP-Fraktion? Die Kosten sind uns auch ein Anliegen, doch wir stimmen heute nicht über diese Kosten ab. Dieses Bundesgesetz regelt nicht die Kosten einer allfälligen Einführung von E-Voting. Wenn Sie auch den Bericht gelesen haben, der eigentlich integraler Bestandteil dieser Vorlage ist, haben Sie - wie es Frau Bundeskanzlerin Huber-Hotz bereits angetönt hat - gesehen, dass es um ein schrittweises Einführen geht. Der ganze Versuch bzw. die Einführung ist ja auf zehn Jahre angelegt, und wir sind heute daran zu beschliessen, dass wir zeitlich, finanziell und örtlich eingegrenzte Pilotprojekte durchführen können. Dafür legen wir die gesetzliche Grundlage - und nicht für eine flächendeckende Einführung.
Der Bundesrat und die Bundeskanzlei waren nämlich selber schlau genug zu merken, dass es dazu eingehender Abklärungen bedarf. Genau deshalb wurden diese Pilotprojekte auf freiwilliger Basis und in enger Zusammenarbeit mit den entsprechenden Kantonen und Gemeinden definiert. Es herrschte auch volle Klarheit über die entsprechenden Kosten. Es ist auch ganz klar, dass erst dann, wenn diese Pilotprojekte ausgewertet sind, eine Analyse vorgenommen und eine entsprechende gesamtschweizerische Lösung ins Auge gefasst wird. Diese geht dann wieder in die Vernehmlassung, wo wieder das Bedürfnis festgestellt werden kann. Aufgrund dieser Vernehmlassung wird ein Entscheid gefällt, und es kommt eine Botschaft an das Parlament, wo es dann effektiv um eine Einführung ginge. Dann befinden wir uns mindestens im Jahre 2005. Ich glaube nicht, dass das ein allzu schnelles Vorgehen ist. Der Bundesrat rechnet damit, dass das Parlament - sofern das Bedürfnis nachgewiesen ist, die Pilotversuche positiv verlaufen und wir eine Botschaft haben - frühestens 2005 entscheiden kann und dass die elektronische Stimmabgabe dann etwa um das Jahr 2010 eingeführt sein dürfte.
Ich bitte Sie deshalb, der virtuellen Öffnung diesmal wirklich zuzustimmen, genauso wie wir anderen Schritten hin zu einer Öffnung auch zugestimmt haben. Ich bitte Sie, den Kopf nicht wieder in den Sand zu stecken und deshalb der Mehrheit der Kommission zu folgen.