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Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2016-06-15

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-06-15

Wortprotokoll

Mit dem vorliegenden Geschäftsbericht 2015 misst der Bundesrat seine Tätigkeit an den Zielen, die er sich zu Jahresbeginn gegeben hatte. Ebenfalls zieht der Bundesrat mit dem Geschäftsbericht 2015 Bilanz über die gesamte Legislatur 2011-2015. Lassen Sie mich bitte entlang der Leitlinien jeweils ein paar wenige Ausführungen machen.

Die Leitlinie 1 heisst: "Der Standort Schweiz ist attraktiv, wettbewerbsfähig und zeichnet sich durch einen gesunden Bundeshaushalt sowie effiziente staatliche Institutionen aus". Dies alleine ist ein Programm. Bedeutsam im Bereich der Leitlinie 1 war 2015 die finanzpolitische Standortbestimmung zum Voranschlag 2016 und zum Legislaturfinanzplan 2017-2019. Dazu gehört die Festlegung der finanziellen Eckwerte für die mehrjährigen Finanzbeschlüsse. Diese waren bzw. sind von erheblicher Tragweite für die kommende Periode - ich rede von Bildung, Forschung, Innovation, und es betrifft die Armee, die Landwirtschaft, die internationale Zusammenarbeit, aber auch den regionalen Personenverkehr. Es stehen dort also die schwächer gebundenen Mittel zur Debatte. Weiter hat der Bundesrat 2015 die finanzpolitischen Prioritäten für die Jahre 2016-2024 festgelegt. Dazu gehören unter anderem die Beseitigung der Heiratsstrafe oder die Reform der Verrechnungssteuer. Schliesslich hat der Bundesrat 2015 die Vernehmlassung zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 eröffnet. Dieses sieht gegenüber der bisherigen Planung ab 2017 Entlastungen von rund einer Milliarde Franken vor. Mit insgesamt 25 Massnahmen erstreckt sich das Stabilisierungsprogramm auf sämtliche Aufgaben des Bundes.

In der Steuerpolitik hat der Bundesrat 2015 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Unternehmenssteuerreform III verabschiedet. Diese Diskussion ist nun weit, weit fortgeschritten. Das Ziel der Reform, nämlich die Stärkung des Unternehmensstandortes Schweiz, scheint gegeben zu sein, wenn ich mir diese Einschätzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt erlauben darf.

Damit bin ich bei der Leitlinie 2, und diese heisst: "Die Schweiz ist regional und global gut positioniert und hat ihren Einfluss im internationalen Kontext gestärkt." In der Europapolitik waren die Beziehungen zur Europäischen Union auch im Jahr 2015 geprägt durch die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative im Vorjahr. Eine Lösung zur Wahrung der bilateralen Verträge mit der EU konnte bis anhin nicht gefunden werden. Der Abschluss neuer Verträge hängt seitens der Europäischen Union von einer Lösung für das Freizügigkeitsabkommen ab. Neue Marktzugangsabkommen hängen zusätzlich vom Abschluss eines institutionellen Rahmenabkommens ab. Aus diesem Grund sind bei den übrigen laufenden Verhandlungen 2015 nur wenige wesentliche Entwicklungen zu vermelden. Nur die Botschaft zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen mit der EU konnte der Bundesrat 2015 verabschieden.

Im Bereich der Entwicklungspolitik und der internationalen Zusammenarbeit war der Bundesrat, vertreten durch den Bundespräsidenten, am Gipfeltreffen vom 25. bis 27. September 2015 in New York dabei, als die Staats- und Regierungschefs die Agenda 2030 zusammen mit den Zielen für die nachhaltige Entwicklung verabschiedeten.

Zudem hat der Bundesrat seine Strategie für den Mittleren Osten und für Nordafrika umgesetzt. Dazu gehörte auch die Teilnahme auf Ebene Bundesrat an einer OSZE-Konferenz in Jordanien, an der zu mehr Hilfe für die Aufnahmeländer aufgerufen wurde. Besondere Erwähnung fanden dort die konkreten Beiträge der Schweiz wie Projekte zur Wasserversorgung und zur Einschulung syrischer Flüchtlingskinder.

Weiter hat der Bundesrat 2015 die Botschaft zum Beitritt der Schweiz zur Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank verabschiedet. Diese Bank soll einen wesentlichen Beitrag zur Deckung des grossen Infrastrukturbedarfs, zur Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung und damit zur Bekämpfung der Armut in Asien leisten.

In den Bereichen Friedenspolitik und Menschenrechtspolitik hat der Bundesrat 2015 den Bericht über die Menschenrechtsaussenpolitik der Schweiz 2011-2014 verabschiedet. Weiter hat der Bundesrat 2015 den Schlussbericht über den Vorsitz der Schweiz in der OSZE 2014 gutgeheissen. Dieser Bericht zeigt auf, dass die Schweiz mit begrenzten Ressourcen ihre Fähigkeit unter Beweis stellen konnte, in dieser Funktion wichtige Beiträge zu leisten. Die OSZE hat in der Ukraine-Krise deeskalierend gewirkt und wichtige Beiträge zur Konfliktbewältigung geleistet.

Damit bin ich bei der Leitlinie 3, und diese heisst: "Die Sicherheit der Schweiz ist gewährleistet." Im Bereich der Sicherheit hat der Bundesrat 2015 die Botschaft über die Einsätze der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen und bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr verabschiedet. Damit soll der Assistenzdienst zugunsten der zivilen Behörden ein letztes Mal verlängert werden, bis spätestens zum 31. Dezember 2018. Im Weiteren soll die Armee auch zukünftig die Jahrestreffen des WEF in Davos unterstützen. Dazu will der Bundesrat in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils bis zu 5000 Armeeangehörige zur Unterstützung des Kantons Graubünden einsetzen.

Zur Bekämpfung der Kriminalität hat der Bundesrat 2015 wiederum verschiedene nationale wie auch grenzüberschreitende Massnahmen in die Wege geleitet. So hat der Bundesrat ein Mandat zu Verhandlungen mit der EU über eine Teilnahme der Schweiz an der Prümer Zusammenarbeit erteilt. Diese Zusammenarbeit vereinfacht den Informationsaustausch zur Bekämpfung grenzüberschreitender [PAGE 512] Kriminalität zwischen den teilnehmenden Staaten und hat sich als zentrales und unverzichtbares Instrument zur Verbrechensbekämpfung in Europa etabliert.

Ebenfalls nach dem Willen des Bundesrates soll die Schweiz am europäischen Fonds für die innere Sicherheit partizipieren. Dieser Fonds trägt dazu bei, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Schengen-Aussengrenzen zu verbessern.

Zur Leitlinie 4: "Der gesellschaftliche Zusammenhalt der Schweiz ist gefestigt, und den demografischen Herausforderungen wird wirksam begegnet." In der Migrationspolitik hat der Bundesrat das Verhandlungsmandat zur Anpassung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU verabschiedet. Das Abkommen soll so angepasst werden, dass es der Schweiz künftig möglich ist, die Zuwanderung eigenständig zu steuern und zu begrenzen, unter Wahrung der gesamtwirtschaftlichen Interessen. Gleichzeitig soll der bilaterale Weg als Grundlage der Beziehungen zur Europäischen Union gesichert bleiben.

Nach dem Willen des Bundesrates sollen in der Gesundheitspolitik mit der Botschaft zur Änderung des KVG im Zusammenhang mit der Steuerung des ambulanten Bereichs die Kantone die Möglichkeit erhalten, das ambulante Angebot dauerhaft zu steuern und so eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualität zu erreichen. Mit einer weiteren Botschaft zur Änderung des KVG sollen die Qualität der medizinischen Leistungen verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Kostensteigerungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedämpft werden.

In der Sozialpolitik will der Bundesrat das System der Ergänzungsleistungen optimieren und von falschen Anreizen befreien. Dazu hat er 2015 die Vernehmlassung für eine Reform der Ergänzungsleistungen eröffnet. Das Leistungsniveau soll dabei erhalten und das Sparkapital der obligatorischen beruflichen Vorsorge besser geschützt werden. Der Bundesrat hat 2015 ebenfalls Reformen zur Weiterentwicklung der IV in die Vernehmlassung geschickt. Handlungsbedarf besteht bei Kindern und Jugendlichen mit Gesundheitsproblemen und bei psychisch Kranken.

Zur Leitlinie 5: "Die Schweiz nutzt Energien und Ressourcen nachhaltig und effizienter und ist auf das zunehmende Mobilitätsbedürfnis vorbereitet." In der Energiepolitik konnte der Bundesrat 2015 weder die Botschaft zum Bundesbeschluss über die zweite Etappe der Strommarktöffnung noch die Botschaft zur Strategie Stromnetze verabschieden; letztere aufgrund der komplexen Thematik. Auch die für 2015 avisierte Botschaft zu einem Stromabkommen der Schweiz mit der EU konnte aufgrund der anspruchsvollen Verhandlungssituation mit der EU im abgelaufenen Jahr noch nicht verabschiedet werden.

In der Infrastrukturpolitik hat der Bundesrat 2015 die Botschaft "Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds. Schliessung der Finanzierungslücke und Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen" - das ist die NAF-Botschaft - verabschiedet. Mit dem NAF sollen die strukturellen Mängel behoben sowie die Finanzierung der Nationalstrassen und der Bundesbeiträge für Verkehrsprojekte in den Agglomerationen dauerhaft gesichert werden.

In der Klimapolitik haben die Vertreter aus 195 Ländern im Dezember 2015 in Paris nach jahrelangen, schwierigen Verhandlungen ein für alle Staaten rechtlich bindendes Abkommen verabschiedet. Dieses Abkommen bezweckt, den globalen Anstieg der Temperaturen auf klar weniger als 2 Grad Celsius zu begrenzen, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius angestrebt wird. Der Bundesrat hat vom erfolgreichen Ausgang der Verhandlungen erfreut Kenntnis genommen.

In der Raumentwicklungspolitik hat der Bundesrat 2015 Berichte zu einer neuerarbeiteten Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete sowie zur weiterentwickelten Agglomerationspolitik 2016 plus verabschiedet. Damit unterstreicht er seinen Willen, die Partnerschaft zwischen Stadt und Land und die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden zu stärken.

Zur Leitlinie 6: "Die Schweiz hält in Bildung, Forschung und Innovation einen Spitzenplatz." In der Bildungspolitik will der Bundesrat mit dem neuen Gesundheitsberufegesetz die Qualität der Ausbildung und der Ausübung der Gesundheitsberufe fördern. Er hat 2015 die Botschaft dazu verabschiedet. Weiter hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung verabschiedet. Damit soll die gesetzliche Grundlage zur Umwandlung der Kommission für Technologie und Innovation in eine öffentlich-rechtliche Anstalt geschaffen werden. Ferner hat der Bundesrat 2015 die Botschaft zur Ausgestaltung und Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks verabschiedet. Der Innovationspark soll dazu beitragen, die führende Rolle der Schweiz als Innovationsnation zu sichern und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Daneben hat der Bundesrat den ersten Monitoringbericht zur Fachkräfte-Initiative gutgeheissen. Dieser Bericht zeigt auf, dass die Umsetzung der 30 Massnahmen zur verstärkten Nutzung des inländischen Fachkräftepotenzials, die unter die Federführung des Bundes fallen, auf gutem Weg ist. Die im Monitoringbericht aufgeführten vier prioritären Handlungsfelder sind: Vereinbarkeit von Beruf und Familie, ältere Arbeitnehmer, Höherqualifizierung und Innovation.

Das waren die sechs Leitlinien des Bundesrates. Wie Sie wissen, kam dann eine siebte hinzu. Die Schwerpunkte der Geschäftsführung des Bundesrates im Bereich der Leitlinie 7, der vom Parlament eingefügten Gleichstellungspolitik, betrafen 2015 sowohl die Lohngleichheit als auch die Sprachenpolitik. Der Bundesrat hat diesen Auftrag ernst genommen und ihn grösstenteils erfüllt. Am 18. November 2015 hat er die Vernehmlassung zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes eröffnet. Mit der Vorlage will der Bundesrat Arbeitgeber mit 50 und mehr Mitarbeitenden gesetzlich verpflichten, in ihrem Unternehmen alle vier Jahre eine Lohnanalyse mit einer anerkannten Methode durchzuführen. Zuvor, am 13. März 2015, hat der Bundesrat den Evaluationsbericht "Förderung der Mehrsprachigkeit" samt Empfehlungen zur Mehrsprachigkeitspolitik genehmigt.

Sie finden sämtliche erwähnten Botschaften, Berichte, Aktionspläne und Strategien im Detail und mit Beschlussdatum in unserem umfangreichen Geschäftsbericht 2015.

Zum Fazit: Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Legislaturplanung 2011-2015 eine sehr hohe Beständigkeit aufwies. Angekündigte Vorlagen wurden grossmehrheitlich, nämlich zu über 80 Prozent, verabschiedet. Den grössten Rückschlag erfuhr die Planung wohl durch die Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative und die anschliessende Blockade fast sämtlicher europapolitischer Dossiers. Berechnet man die Vorlagen mit ein, die in der zu Ende gegangenen Legislatur aufgegleist wurden, aber erst für 2016 zur Verabschiedung eingeplant sind, kommt man auf einen noch höheren Wert, nämlich auf einen Wert von über 90 Prozent. Die Planabweichungen bewegen sich in einem Rahmen, wie er aufgrund sich ändernder Umstände zu erwarten ist. Damit erfüllt das Instrument der Legislaturplanung mit den dazwischengeschalteten Jahreszielen seine Funktion als Orientierungsrahmen für den Bundesrat in hohem Masse.

Ich habe es gestern auch im Nationalrat ausdrücklich betont: Es ist kein Koalitionsprogramm, das wir hier diskutieren, es ist kein Wahlmanifest, aber es ist eine Dialoggrundlage zwischen Exekutive und Legislative, und es ist insbesondere auch die Grundlage, mit der wir die Prioritäten für die Verwaltungstätigkeiten frühzeitig setzen.

Ich lege Wert auf die Feststellung, dass wir uns sehr bewusst bemüht haben, departementsübergreifende Zielsetzungen zu formulieren und entsprechende Leitlinien zu geben, sodass das Denken in sieben "Silos" etwas durchbrochen werden konnte.

Für den Bundesrat ist der Nutzen der Legislaturplanung und der Jahresplanung immer wieder gegeben. Wir haben sowohl für die Legislatur wie für das Berichtsjahr 2015 aufgezeigt, dass die angekündigten prioritären Dossiers in aller Regel wirklich auch bearbeitet und entsprechend vorangetrieben werden. [PAGE 513]

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