Huber Annemarie · 2002-03-19
Huber Annemarie · Bern · 2002-03-19
Wortprotokoll
Der Bundesrat legt Ihnen heute zwei Vorlagen vor, die eng zusammenhängen, nämlich den Bericht über den Vote électronique sowie die Botschaft über eine Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, welche unter anderem kantonale Pilotprojekte zur elektronischen Stimmabgabe ermöglichen soll.
Der Bericht zum Vote électronique schlägt Ihnen für die Umsetzung dieses Grossprojektes ein gestaffeltes Vorgehen vor, welches neben kantonalen Pilotprojekten zur Machbarkeit als erste Massnahme die Harmonisierung der Stimmregister vorsieht. Diese Harmonisierung bringt so oder so einen Gewinn, unabhängig davon, wie rasch und wie umfassend die elektronische Stimmabgabe ermöglicht werden kann.
Bevor ich auf die einzelnen Punkte der Vorlage eingehe, möchte ich Ihnen und Ihrer Kommission für die gute Aufnahme der Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte danken. Ich möchte Ihrer Kommission auch für die zügige und konstruktive Debatte und dem Kommissionspräsidenten, Herrn Antille, für die gute Führung der Arbeiten danken.
Bei einigen Punkten der bundesrätlichen Vorlage hat die Kommission Änderungsanträge beschlossen, die noch Verbesserungen bringen und denen sich der Bundesrat daher vollumfänglich anschliessen kann. Dabei geht es um die wissenschaftliche Begleitung der Pilotprojekte zum Vote électronique, um die geschlechtsneutrale Formulierung des ganzen Gesetzes, um eine Differenzierung der Rationalisierungsmassnahmen bei der Nachkontrolle und der Auszählung der Abstimmungen über Volksbegehren und um die Beseitigung einer Unebenheit bei den Abstimmungsfristen zu den eidgenössischen Volksinitiativen.
Ihre Kommission stimmt den meisten Gesetzesänderungen zu, die der Bundesrat vorgeschlagen hat, insbesondere den gesetzlichen Anpassungen an die neue Bundesverfassung, der Erleichterung der Planung der Volksabstimmungen, der Änderung des Quorums für die Konstituierung des neu gewählten Nationalrates sowie der gesetzlichen Grundlage für Pilotprojekte für die elektronische Abstimmung und für die politischen Parteien.
Auf die letztgenannte Änderung möchte ich speziell hinweisen. Politische Parteien sollen sich freiwillig in ein öffentliches Bundesregister eintragen lassen können und dafür im Gegenzug in allen für sie bedeutsamen Kantonen von administrativen Vorarbeiten bei den Nationalratswahlen entlastet werden können. Entlastet werden damit übrigens auch die Gemeinden.
Der Fahne können Sie entnehmen, dass einzig bei Artikel 86a verschiedene Anträge aus der Staatspolitischen Kommission vorliegen. Die Kompetenz für Informationskampagnen zur Förderung der Stimmbeteiligung und von Frauenkandidaturen bei den Nationalratswahlen wurde in der SPK kontrovers beurteilt: Den einen ging der Vorschlag des Bundesrates zu weit, den anderen zu wenig weit. Die Kommissionsmehrheit beantragt eine konzisere und elegantere Formulierung dessen, was Ihnen der Bundesrat unterbreitet hat. Deshalb kann sich der Bundesrat in diesem Punkt der Mehrheit der SPK anschliessen.
Ich möchte Sie bitten, auf die Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte einzutreten und auch vom Bericht über den Vote électronique Kenntnis zu nehmen.