Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-06-15
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-06-15
Wortprotokoll
Wir reden ja jetzt bei diesem Block von der Verfassung: Was brauchen wir neu in der Verfassung? Sie wissen ja, dass neue Abgaben eine verfassungsmässige Grundlage brauchen.
Die erste Entscheidung, die Sie treffen müssen, ist tatsächlich, wie viel mehr Mineralölsteuererträge neu für die Strasse zweckgebunden sein müssen. Die Aufteilung ist heute so, dass 50 Prozent für die Strasse bestimmt sind und 50 Prozent im Bundeshaushalt bleiben. Der Ständerat beantragt bei Artikel 86 Absatz 2 Buchstabe g eine Erhöhung des Strassenanteils um 10 Prozent für den Fonds: 5 Prozent sollen für die Finanzierung des Netzbeschlusses reserviert sein und 5 Prozent dafür, die geringeren Erträge zu kompensieren, die daher rühren, dass der Mineralölsteuerzuschlag pro Liter Treibstoff nur 4 statt 6 Rappen betragen soll.
Die Minderheit I (Allemann) möchte hier sogar auf 20 Prozent gehen und dafür dann von den Erträgen aus der Autoimportsteuer absehen. Ich bitte Sie, das klar abzulehnen.
Der Bundesrat hat ganz bewusst beim NAF auf mehrere Einnahmequellen gesetzt, welche die Ressourcen für diesen Fonds bilden. Ich erinnere Sie und gerade die Linke daran: Auch beim BIF haben wir mehrere Einnahmequellen, um eben Volatilitäten auszugleichen und um dem Verursacherprinzip und dem Solidaritätsprinzip mehr Gewicht zu geben.
Dasselbe Prinzip wenden wir auch auf die Strasse an: Mehrere Quellen speisen den Fonds. Wenn Sie jetzt mit der Minderheit I (Allemann) auf die Mineralölsteuer fokussieren, dann haben Sie natürlich eine risikoträchtige Finanzierung. Wir alle wissen, dass die Mineralölsteuereinnahmen seit 2008 - das ist gewollt - zurückgehen: Wir haben hier Incentives mit der CO2-Gesetzgebung für die Neuwagen, wir wollen das vorantreiben. Insofern ist ja das ein Geschäft, das sicher nicht mehr Ertrag gibt, sondern weniger. Wenn Sie jetzt sagen: Jawohl, der Fonds ist gut - ihn aber aus einer Ertragsquelle speisen, bei der die Ressourcen zurückgehen, dann ist das nicht ganz ehrlich. Es ist vielleicht ehrlich aus Sicht derjenigen, die sagen: Ich bin froh, wenn die Strasse weniger Geld hat. Das dürfen Sie natürlich so sehen, aber das ist ja nicht der Zweck der Übung, sondern vergrössert die Abhängigkeit von einer bestimmten Ressource.
Deshalb ist der Lösungsansatz des Bundesrates, des Ständerates und der Mehrheit ganz klar stabiler und auch sinnvoller.
Die zweite Differenz ist jetzt schon auch eine wichtige. Es gibt verschiedene Anträge: Die Mehrheit der Kommission will bei Artikel 86 Absatz 2 Buchstabe g "10 Prozent des Reinertrages", während die Minderheit II (Grossen Jürg) auf der Linie von Bundesrat und Ständerat liegt und "maximal 10 Prozent des Reinertrages" verlangt. "Maximal" bedeutet, dass in aller Regel diese 10 Prozent zum Tragen kommen - also 60 Prozent zweckgebunden sind. Mit dem Wort "maximal" geben Sie sich selber, als Parlament, ein Stück weit ein Instrument in die Hand, um in gewissen Fällen sagen zu können: Jetzt müssen wir sparen, der Bundeshaushalt ist nicht im Lot, also können wir auch auf diese Ressourcen zugreifen.
Ich erinnere auch hier daran, dass wir in der Verfassung bezüglich der Bahn die Umschreibung "höchstens zwei Drittel des Ertrags der Schwerverkehrsabgabe" haben. Auch das ermöglicht dem Parlament jedes Jahr, beim Budgetbeschluss festzustellen, ob wir im Normalmodus sind - dann sind es diese zwei Drittel - oder ob es einen Sparbedarf gibt. Da der Bahnfonds flüssig ist, ist es auch denkbar, dass ein Strassenfonds flüssig ist und somit einen Beitrag leisten kann, damit nicht in anderen Aufgabenbereichen übermässig gespart werden muss. Das Budget 2016 war so ein Fall: Der Infrastrukturfonds war flüssig, es gab blockierte Strassenprojekte, und wir konnten einen wesentlichen dreistelligen Millionenbeitrag leisten, damit wir nicht beim Militär oder bei der Landwirtschaft oder bei der Bildung noch mehr sparen mussten. Das ist Finanzpolitik!
Ich habe es überhaupt nicht verstanden, dass ausgerechnet die Finanzpolitiker sich selber beschränken und das Wörtchen "maximal" streichen wollen. Sie dürfen das tun, aber das ist, wie ich schon beim Eintreten gesagt habe, erstens eigentlich eine Beschneidung der Budgethoheit des Parlamentes, und zweitens erhöhen Sie bei Sparprogrammen damit den Druck auf die schwach gebundenen Mittel. Das können Sie machen, aber wir werden uns dann relativ schnell wiedersehen, respektive Sie werden dann relativ schnell meinen Kollegen Finanzminister sehen, der beim nächsten Sparprogramm genau hier halt andere Bereiche ins Auge fassen wird.
Um dasselbe geht es bei Artikel 86 Absatz 6: Auch hier haben wir ja einen Antrag der Minderheit II (Allemann), der auf der Linie des Bundesrates ist und den ich zur Annahme empfehle. Auch dieses Anliegen wurde im Ständerat breit unterstützt; die Bestimmung bringt eine Flexibilität, die es eben ermöglicht, bei Sparmassnahmen auch die Mittel bei der Verbrauchssteuer anzuzapfen.
Was die Spezialfinanzierung (Art. 86 Abs. 5) betrifft, so wurde vorher richtig gesagt: Diese Gelder kommen ja den Kantonen zugute. Wir haben die Spezialfinanzierung für alle Beiträge an die Kantone. Diese werden weiterhin aus den Mineralölsteuereinnahmen gespiesen. Deshalb ist das hier erstens mal halt wieder ein Schuss ins Knie der Kantone; sie werden das auch zu spüren bekommen. Zweitens ist es schon sehr wichtig, dass man auch eine gewisse Flexibilität zwischen den beiden Gefässen NAF und Spezialfinanzierung schafft. Das entspricht dem Antrag der Minderheit II (Wobmann). Ich bedanke mich ausserordentlich. Es ist ein [PAGE 1087] seltener Fall, dass wir hier gleicher Meinung sind. Aber nach der Abstimmung über die Milchkuh-Initiative ändert sich eben schon einiges. Diese Flexibilität ist meines Erachtens aus Sicht der Finanzarchitektur wichtig.
Ich komme nun noch zur Frage von Herrn Nationalrat Wobmann, und das führt mich dann zur Elektromobilität. Ich richte mich auch an Herrn Girod. Die Elektromobilität wird auch in der Schweiz subventioniert, einfach indirekt. Wir machen dasselbe wie die Norweger, die als Protagonisten gelten. E-Automobile bezahlen null Steuern, weder Mineralölsteuer noch -zuschlag, und sie bezahlen auch keine Autoimportsteuer. Es ist so, dass sie keine Autoimportsteuer zahlen, weil der Bundesrat sie davon befreit hat. Auch das hat er als indirekte Subvention beschlossen, weil es klimapolitisch, energiepolitisch Sinn macht, die E-Mobilität zu unterstützen.
Aber das muss irgendwann schon ein Ende haben. Ein E-Auto - ich weiss ja, wovon ich spreche - benutzt und belastet auch die Infrastruktur, und es wäre völlig unfair, diese Technologien nicht auch an der Finanzierung der Infrastruktur partizipieren zu lassen. Sie haben also eine Anschubzeit. Diese soll noch ein bisschen andauern. Nachher müssen wir einen Weg finden, wie wir das besteuern. Bei der E-Mobilität schaffen wir hier nur die verfassungsmässige Grundlage, damit wir überhaupt eine Abgabe einführen können. Wir haben noch mit keinem Wort gesagt, wie wir dann die E-Mobilität konkret belasten. Dazu bekommen Sie eine neue Botschaft.
Vielleicht ist es die Pauschale, vielleicht ist es eine leistungsabhängige Abgabe, wie sie die Minderheit I (Grossen Jürg) bei Artikel 131 Absatz 2 Buchstabe b möchte. Vielleicht ist es aber - weil das dann sehr bürokratisch ist - etwas ganz anderes. Die Vignette bezahlen Sie auch mit einer Pauschale, ob Sie die Autobahn nun täglich oder nur alle Jahre zweimal benutzen. Es gibt kein absolut gerechtes System, ausser, wir haben ein Mobility-Pricing im eigentlichen Sinne. Dies gilt auch für den Einzelantrag Müller-Altermatt. Es geht hier nur um den Grundsatz, dass der Bund, der Staat die E-Mobilität belasten kann. Wie wir das dann konkret ab 2020 umsetzen, werden wir sehen. Einnahmenseitig haben wir mit rund 90 Millionen Franken gerechnet. Wie wir diese E-Mobilität regeln, werden wir in concreto sehen, wenn es so weit ist.
Hier vielleicht noch Folgendes zum Antrag Müller-Altermatt: Sie führen den Begriff "besondere Verbrauchssteuer" ein. Gemäss Lehre - das kommt nun vom Finanzdepartement - fallen eben auch Verbrauchssteuern unter den Begriff der öffentlichen Abgabe. Die vorgeschlagene Formulierung des Bundesrates umfasst das deshalb bereits und schliesst nichts aus, weil in den Verbrauchssteuern eben auch eine Abgabe enthalten ist. Wie gesagt: Diese zusätzliche Differenzierung braucht es nicht. Wir sind noch gar nicht so weit, dass wir wissen, wie wir dann diese E-Mobilität gestützt auf den neuen Verfassungsartikel 131 überhaupt behandeln.
Sie müssen entscheiden. Es geht bei Artikel 12 des Mineralsteuergesetzes auch um einen Konsens. Entweder geht es um eine Erhöhung von 6 Rappen pro Liter oder eine Zweckbindung von 50 Prozent. Bei 4 Rappen pro Liter brauchen wir 5 Prozent mehr aus der Mineralölsteuer. Wenn Sie den Netzbeschluss wollen, muss er finanziert sein. Frau Rytz: Die 60 Millionen Franken der Kantone sind gar nichts, das deckt nicht einmal die Unterhaltskosten. Das ist ein Faktum. Hier braucht es zusätzliches Geld. Ich war sehr einverstanden mit der Kommission, dass man nun nicht noch mit der Vignette kommt. Das kann in einer zweiten Phase sein. Wir wissen ja, die Mittel hier reichen nicht aus, um bis 2030 alle Projekte zu finanzieren. Sie fehlen dem Netzbeschluss, das habe ich schon beim Eintreten gesagt. Sie kommen also in eine zweite Phase. Dann wird man in aller Offenheit sagen müssen, ob die Mittel von der Vignette kommen - die hoffentlich bis dahin elektronisch ist und nicht klebend - oder, nach einer zweiten Phase des Zuschlags, von der Mineralölsteuer. Das werden Sie irgendwann, in ein paar Jahren, zu entscheiden haben.
Konzeptionell braucht es jetzt den Entscheid, ob Sie hier wie Ständerat und Kommission die Mineralölsteuer wählen. Beim Wörtchen "maximal" und bei den Sparbeiträgen geht es um einen politischen respektive vor allem um einen finanzpolitischen Entscheid.