Grossen Jürg · Nationalrat · 2016-06-15
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-06-15
Wortprotokoll
Ich tue es meiner Vorrednerin gleich und lege meine Interessenbindung offen: Ich bin im [PAGE 1082] Vorstand des Elektromobilitätsverbandes Swiss E-Mobility. Ich nehme gleich zu meinen vier Minderheitsanträgen in Block 1 Stellung.
Bei Artikel 86 Absatz 2 Buchstabe g möchte meine Minderheit II wie der Ständerat daran festhalten, dass maximal zusätzliche 10 Prozent der Mineralölsteuer zweckgebunden in die Strassenkasse fliessen. Wir Grünliberalen bevorzugen eigentlich anstelle der Autoimportsteuer eine Erhöhung der Zweckbindung bei der Mineralölsteuer, wie es das Konzept der Minderheit Allemann will. Da in der Kommission eine Mehrheit dieses Konzept aber abgelehnt hat und sich damit bei der Zweckbindung für die Autoimportsteuer ausgesprochen hat, habe ich mit meiner Minderheit II den Beschluss des Ständerates aufgenommen. Ich will, dass die Erhöhung der Mineralölsteuerzweckbindung nicht fix, sondern mit einer Maximalklausel beschlossen wird und damit ein finanzpolitischer Spielraum aufrechterhalten bleibt.
Meine Minderheit II bei Artikel 196 Ziffer 3 Absatz 2ter ist eine Folge aus dem eben besprochenen Artikel 86 Absatz 2 Buchstabe g. Allerdings geht es um die Übergangsfrist, also ausschliesslich um die ersten zwei Jahre des NAF. Bekanntlich erfolgt die Integration des Netzbeschlusses erst zwei Jahre nach Inkraftsetzung des NAF. Finanzpolitische Gründe haben den Ständerat zu dieser Etappierung bewogen.
Bitte bleiben Sie finanzpolitisch vernünftig, und unterstützen Sie in diesem Punkt meine Minderheit II!
Bei Artikel 131 Absatz 2 Buchstabe b habe ich zwei Minderheitsanträge zum Thema Elektromobilität bzw. alternative Antriebsarten eingereicht. Ich persönlich fahre bereits seit fünf Jahren praktisch ausschliesslich elektrisch. Im Grundsatz bin ich dafür, dass Elektroautos an die Strasseninfrastruktur bezahlen müssen, deshalb unterstützte ich die Absicht des Bundesrates grundsätzlich. Allerdings wäre einerseits eine pauschale Abgabe völlig falsch, und die Besteuerung würde andererseits erst dann merklich Ertrag generieren, wenn auch eine substanzielle Anzahl von Elektrofahrzeugen auf der Strasse verkehren würde.
Momentan befindet sich die Elektromobilität in der Anfangs- und Aufbauphase. Deshalb lehne ich eine Besteuerung zumindest momentan ab. In den vergangenen Jahren hatten wir in der Schweiz Neuzulassungszahlen für Elektroautos in einem Bereich von weniger als 1 Prozent. 2015 waren es erstmals 1 Prozent oder, in Zahlen, 3257 Fahrzeuge bei total 323 783 neuzugelassenen Personenwagen. Mit diesen 3257 Elektroautos würden mit einer angenommenen Pauschale von 500 Franken 1,6 Millionen Franken pro Jahr generiert, was dem NAF, der ja über 1,2 Milliarden gross ist, nicht wirklich etwas bringt und die Elektromobilität erst noch bremst.
Ich verlange explizit keine staatlichen Unterstützungsprämien für Elektroautos wie beispielsweise in Deutschland. Elektroautos werden auf der einen Seite durch die Kantone mit reduzierten Motorfahrzeugsteuern und durch die Versicherungen mit Prämienrabatten unterstützt. Da ist es nicht zielführend, wenn der Bund auf der anderen Seite mit einer Pauschale die kleinen Vorteile dieser aufstrebenden neuen Technologie gleich wieder zunichtemacht. Ich beantrage, die Verhältnisse zu wahren und Artikel 131 Absatz 2 Buchstabe b so auszugestalten, dass er den Relationen gerecht wird. Mit meiner Minderheit I verlange ich deshalb, dass die Steuer für diese alternativ angetriebenen Fahrzeuge leistungsabhängig erhoben wird. Für ein Twike soll nicht die gleiche Pauschale und auch nicht die gleiche Abgabe pro Kilometer bezahlt werden müssen wie für einen Tesla. Schliesslich gilt die Leistungsabhängigkeit auch für LKW. Das steht entsprechend in der Bundesverfassung. Bitte unterstützen Sie mit der Minderheit I diesen wichtigen Grundsatz.
Mit der Minderheit II verlange ich, dass die Abgabe für alternativ angetriebene Fahrzeuge eben erst dann eingeführt wird, wenn eine signifikante Marktdurchdringung erreicht ist. Eine fixe Jahreszahl für die Einführung, wie es der Bundesrat in der Botschaft vorschlägt, wird der Sache unseres Erachtens nicht gerecht. Ich danke Ihnen, wenn Sie meine Minderheitsanträge in diesem Block unterstützen.