Hardegger Thomas · Nationalrat · 2016-06-15
Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-15
Wortprotokoll
Zuerst zu Artikel 4 Absatz 2 des NAF-Gesetzes: In der Vorlage 1 haben Sie ja die Zweckbindung verschiedener Quellen beschlossen. In Artikel 4 des NAF-Gesetzes wird jetzt nun geklärt, wie die Fondseinlagen aus der Bundeskasse bestimmt werden. Der Bundesrat will, dass eine Anpassung des Mineralölsteuerzuschlags beantragt werden soll, wenn die Mittel des Fonds nicht ausreichen; das bedeutet also eine Benzinpreiserhöhung. Die Mehrheit der Kommission des Nationalrates und der Ständerat wollen nun, dass die Mittelbeschaffung auch über die Autoimportsteuer und den Vignettenpreis erfolgen könne.
Wir beantragen Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen, das wäre hier, zumindest in einem ganz kleinen Bereich, eine verbrauchsabhängige Finanzierung.
Bei Artikel 17d Absatz 1 des Mineralölsteuerverwendungsgesetzes beantrage ich Ihnen, dass wir der Förderung des Fuss- und Veloverkehrs erhöhte Beachtung schenken. Die Massnahmen der Agglomerationsprogramme können bis zu 50 Prozent durch den Bund unterstützt werden. Betreffen sie den Fuss- und Veloverkehr, sollen sie aber bis zu 75 Prozent unterstützt werden können.
Massnahmen für den Fuss- und Veloverkehr erfüllen die Ziele der Agglomerationsverkehrsfinanzierung des Bundes in besonderem Masse, sind sie doch geeignet, das Verkehrssystem und gleichzeitig auch die Umwelt zu entlasten. Daher sollte vonseiten des Bundes der Anreiz erhöht werden, Massnahmen für den Fuss- und Veloverkehr in die Agglomerationsprogramme aufzunehmen und anschliessend auch umzusetzen. Dazu sollte für diese der Finanzierungsanteil des Bundes erhöht werden.
Die Unfallstatistik belegt den Handlungsbedarf zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs eindrücklich: Sind die Opferzahlen für den motorisierten Individualverkehr in den letzten Jahren stetig gesunken, steigen sie für Fussgängerinnen und Fussgänger sowie für die Velofahrerinnen und Velofahrer weiterhin stetig an.
Die Bedeutung des Fuss- und Veloverkehrs ist enorm: 50 Prozent der Wegstrecken werden heute zu Fuss oder mit dem Velo zurückgelegt, und der Motorisierungsgrad in den Städten nimmt ständig ab. Das zeigt auch, dass die Bedeutung des Fuss- und Veloverkehrs steigt.
Laut einer Studie des ARE zu den externen Kosten und Nutzen des Verkehrs von 2014 weist der Fuss- und Veloverkehr einen positiven Saldo aus. Auch aus Gründen der Volksgesundheit sind deshalb in Massnahmen für den Fuss- und Veloverkehr investierte Mittel gut investierte Gelder. Das Potenzial des Fuss- und Veloverkehrs ist bei Weitem nicht ausgeschöpft, auch in den Bereichen Arbeitsweg, Einkaufen und Freizeit. Sichere und direkte Wege zu fördern entlastet deshalb auch andere Verkehrsträger. Der Kanton und die Gemeinden würden bei höherem Bundesanteil Massnahmen für den Fuss- und Veloverkehr bei der Projekterarbeitung eher beachten und die Massnahmen dann nicht nur planen, sondern sie auch umsetzen. So kann es heute vorkommen, dass Massnahmen zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs wohl in die Projekte integriert werden und diese gerade deshalb vom Bund besondere Unterstützung finden. Bei der Umsetzung fallen sie dann aus finanziellen Überlegungen schnell aus dem Projekt. Ein erhöhter Beitrag würde die Realisierungschancen erhöhen.
Deshalb bitte ich Sie, meinen beiden Minderheitsanträgen zuzustimmen.