Girod Bastien · Nationalrat · 2016-06-15
Girod Bastien · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2016-06-15
Wortprotokoll
Das Anliegen der Grünen ist, dass Klarheit über die künftigen Kosten der Klimaerwärmung geschaffen und sichergestellt wird, dass diese Kosten, wie es im Schweizer Umweltschutzgesetz verankert ist, gemäss dem Verursacherprinzip finanziert werden, sodass nicht am Schluss der Steuerzahler für diese Kosten aufkommen muss. [PAGE 1112]
Zu den steigenden Kosten: Es ist so, dass es in den alpinen Regionen der Schweiz, sogar wenn das Ziel des Abkommens von Paris erreicht wird und die globale Erwärmung unter 2 Grad bleibt, eine Erwärmung von bis zu 4 Grad geben wird. Das wird zu Veränderungen und Kosten führen. Der Bundesrat führt in seiner Stellungnahme ja aus, dass man schon 2015 Ausgaben von 5 bis 7 Millionen Franken hatte und dass bis 2020 von einer Zunahme auf 40 Millionen Franken ausgegangen wird. Langfristig werden diese Kosten natürlich noch viel höher sein. Es geht also um diese Kosten.
Es geht aber auch um die Kosten, die sich aus den internationalen Verpflichtungen ergeben, welche die Schweiz im Rahmen des Klimaabkommens richtigerweise eingegangen ist. Hierzu schreibt der Bundesrat, dass ein grosser Teil privat finanziert werden kann. Das ist ja gut, aber es wird auch einen öffentlichen Anteil geben. Wichtig ist dabei, dass dafür zusätzliche Mittel verwendet werden bzw. dass sie nicht einfach von den Entwicklungshilfegeldern abgezogen werden.
Beide Arten von Kosten, die Kosten der Klimaerwärmung in der Schweiz wie die Kosten durch die internationalen Verpflichtungen, sollten verursachergerecht finanziert werden. Der Bundesrat sagt: "Alles in Butter, wir machen das schon." Zur Kostenentwicklung gibt es tatsächlich viele Studien. Da kann man noch sagen: Ja gut, der Bundesrat könnte da sicher mehr machen, aber insgesamt macht er viel. Beim Verursacherprinzip bin ich einfach nicht sicher, ob der Bundesrat vom gleichen Verursacherprinzip spricht wie wir. Er erwähnt in seiner Stellungnahme das Waldgesetz als Beispiel eines Gesetzes, in dem wir das Verursacherprinzip verankert haben. Aber im Waldgesetz geht es gemäss Botschaft - ich habe das nachgeschaut - beim Verursacherprinzip zum Beispiel um jemanden, der fahrlässig einen Waldbrand verursacht. Klar, die Wahrscheinlichkeit eines Waldbrandes wird mit der Klimaerwärmung grösser. Auch die Wahrscheinlichkeit der Ausbreitung von Neophyten wird wegen der Klimaerwärmung grösser. Was das Verursacherprinzip betrifft, geht es im einen Fall um denjenigen, der den Waldbrand verursacht hat, im anderen Fall um denjenigen, der eine invasive Art hereingebracht hat. Uns geht es beim Verursacherprinzip natürlich um denjenigen, der den CO2-Ausstoss verursacht hat. So verstehen wir bei der Klimapolitik das Verursacherprinzip.
Deshalb stellt sich hier eine Frage: Wenn der Bundesrat das auch so versteht und sagt, dass er in diesem Verständnis des Verursacherprinzips Abklärungen trifft, sind wir bereit, das Postulat zurückzuziehen. Wenn es aber um eine Formulierung wie im Waldgesetz geht, wo es irgendwie in einem engeren Sinne ist, wenn es nicht darum geht, die Emittenten von Treibhausgasen wirklich in die Pflicht zu nehmen, dann muss man sagen, dass man bei der Atomfrage weiter ist. Dort hat man einen Fonds, den man für die künftigen Probleme mit der Entsorgung der nuklearen Abfälle äufnet. Beim Erdöl und bei der Klimaproblematik hat man das nicht. Da wäre ich froh, wenn Sie, Frau Bundesrätin, diese Frage noch klären würden. Wenn wir nicht das gleiche Verständnis haben, werden wir am Postulat festhalten. Denn - daher bitte ich Sie um Ihre Unterstützung - wenn wir da nicht heute mit der Äufnung eines Fonds beginnen, sind das alles Kosten, die am Schluss der Steuerzahler übernehmen muss, obwohl heute die Erdölindustrie für diese Treibhausgasemissionen und die damit verbundenen negativen Auswirkungen verantwortlich ist.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung des Postulates für den Fall, dass wir uns hier bezüglich Verursacherprinzip nicht einig sind.