Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-06-16
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-06-16
Wortprotokoll
Die Mobilfunkstrahlung ist ja kein neues Thema. Seit zwanzig Jahren diskutiert man darüber, es gibt unzählige wissenschaftliche Studien, es kommen immer wieder dieselben Befürchtungen. Der Bundesrat teilt diese nicht. Er beantragt Ihnen die Annahme der Motion.
Man muss hier schon etwas präzise sein und sagen, um welche Strahlung es geht. Die WHO - das ist wohl die Organisation, die den Überblick über die weltweiten Studien hat, auf die sich das Parlament beruft - hat festgestellt: Hochfrequente Strahlung ist möglicherweise krebserregend. Dieselbe WHO hat festgestellt, dass epidemiologische Studien zu Sendeanlagen - und dazu gehören Mobilfunk-Basisstationen - nicht auf ein erhöhtes Krebsrisiko durch deren Strahlung hinweisen. Man muss also unterscheiden zwischen den ortsfesten Sendeanlagen mit schwächerer Belastung und den hochfrequenten Strahlungsanlagen. Hier geht es um die schwach strahlenden Anlagen, und deshalb ist die Behauptung, diese seien alle krebserregend, gemäss heutigem Kenntnisstand der Wissenschaft und der WHO, die das so proklamiert, auch faktisch falsch.
Es wird zu Recht gesagt, dass es bei Tieren Probleme gab. Auch dort ging es meist um eine Kombination von Strom bzw. hochfrequenter Strahlung - meistens war eine Eisenbahn in der Nähe - und Mobilfunkanlagen. Es war nie eine einzelne Mobilfunkanlage der Grund, denn diese Anlagen sind nicht hochfrequent. Insofern muss man etwas differenzieren. Es wurde von Nationalrat Fluri gesagt: Was Sie sich mit dem Handy am Ohr zumuten, ist weit gefährlicher als eine ortsfeste Mobilfunkanlage. Auch das sind Fakten, und auf die sollten wir bauen.
Es braucht hier Sorgfalt. Nun kommen die Mobilfunkanlagen der vierten Generation auf den Markt. Deshalb wollen wir ein Monitoring aufbauen, denn in der Schweiz fehlen die Datengrundlagen dazu. Diese wollen wir mit den Kantonen erarbeiten und aufbauen, damit die Faktenlage gesichert und die Langzeiterfahrung aufgebaut wird.
Herr Nationalrat Hardegger, es geht hier nicht um Glasfaser. Die Mobilfunkanlagen sind eine andere Technologie, und man kann das nicht miteinander vergleichen. Beim Projekt in St. Gallen sollen Mobilfunknetze durch WLAN ersetzt werden. Das haben Sie richtig gesagt. Es ist ein Pilotprojekt, das auch wir verfolgen. Aber schon heute lässt sich feststellen, dass WLAN-Netze nie die volle Funktionalität eines Mobilfunknetzes übernehmen können. Das lässt sich schon heute sagen. Sie sind eine Ergänzung und wirken komplementär. In Städten, das wissen wir heute, gibt es die kleinen Mobilfunkantennen. Das sind im urbanen Gebiet sehr oft Niederfrequenzanlagen. Auch das finden wir durchaus eine sinnvolle Ergänzung der ganzen Technologien.
Nochmals zum Argument, weshalb wir Ihnen die Annahme der Motion beantragen: Es ist einfach eine Tatsache, dass durch die Datenmengen, die jeden Monat durch die Nutzung durch die Wirtschaft und die Gesellschaft steigen, die heutigen Anlagen unzureichend sind. In der Regel beantragen Sie mir hier - vom Berggebiet bis in den städtischen Raum -, dass die Grundversorgung jetzt sehr schnell auf 4G wechseln muss. Herr Candinas will, glaube ich, sogar 8G. In der Praxis verlangen Sie das also vom Bundesrat, und das war ja auch bei den Service-public-Diskussionen so: Wir wollen die schnellste Internet-Versorgung, hiess es, wir wollen unterbruchsfreie, hochbreitbandige Versorgung, überall!
Dann sagen wir: Okay, kann man machen, aber dann braucht das doppelt so viele Anlagen wie heute. Man kann jedoch nicht sagen: "Bitte, Staat, bitte, Telekomanbieter, wir möchten doppelt so viel Service und doppelt so viel Leistung, aber dann soll das Ganze strahlungsfrei sein. Das geht nicht. Das geht einfach nicht! Deshalb sagen wir - und ich glaube, da herrscht eben auch ein Konsens -, dass eine gute digitale Infrastruktur für die Gesellschaft entscheidend ist.
Wir müssen diese Frage ebenso mit dem Problem der gesundheitlichen Belastungen in Einklang bringen. Deshalb sagt der Bundesrat nicht Ja dazu, diese Grenzwerte jetzt automatisch massiv zu senken. Wir behalten uns hier vielmehr vor, die auch im internationalen Vergleich adäquate Antwort zu finden. Wir werden selbstverständlich auch bei der Regulierung gemäss dem Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall jetzt nicht die ganze Schweiz zusätzlichen, nichtverantwortbaren Grenzwerten aussetzen. Die Schweiz hat hier heute wesentlich strengere Vorschriften als ganz Europa. Die Gesundheit ist auch für eine deutsche, für eine holländische Regierung wichtig, aber sie haben weitaus liberalere Grenzwerte als wir. Deshalb wollen wir anschauen, was sich hier vereinbaren lässt.
Wir sind überzeugt, dass wir hier Möglichkeiten finden, um dem Bedürfnis der Gesellschaft nach einer noch besseren Datenübertragung durch Mobilfunknetze zu entsprechen. Der Bundesrat begrüsst es deshalb auch, wenn die Telekomanbieter zuerst einmal miteinander die vorhandenen Anlagen besser nutzen. Jeder Anbieter hat heute noch seine eigene Antenne, und der Konkurrent darf sie nicht benutzen. Es wäre eigentlich mal ein logischer Schritt, dass man das, was man schon hat, was bewilligt ist, miteinander besser nutzt. Es wird in Zukunft - das muss man auch klarstellen - [PAGE 1133] für jeden Telekomanbieter sehr schwierig sein: Wenn er in einer Gemeinde eine Baubewilligung benötigt, dann kommen alle Fragen und alle Befürchtungen auf, die auch Sie jetzt vorbringen. Auch wenn der Bundesrat diese Motion umsetzt, werden diese Verfahren in der Praxis weiterhin sehr schwierig sein und die Anlagen einer Baubewilligung bedürfen.
Die Motion geht trotzdem in die richtige Richtung, und wir werden sie mit aller Sorgfalt umsetzen und eben auch alle Alternativen prüfen, bevor wir die Grenzwerte setzen.