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Noser Ruedi · Ständerat · 2016-06-16

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-16

Wortprotokoll

Wir beschäftigen uns nun mit der Motion Simoneschi-Cortesi 10.3934, "Lohngleichheit von Frauen und Männern. Kontrollmechanismus". Es lohnt sich, die Geschäftsnummer anzuschauen, denn das Geschäft ist bereits relativ alt. Es wurde von Frau Simoneschi-Cortesi eingereicht und von Frau Meier-Schatz übernommen. Ihre WBK hat sich in diesen vergangenen sechs Jahren intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Das Geschäft wurde auch mehrfach sistiert, unter anderem mit Einwilligung des Nationalrates. Die WBK empfiehlt Ihnen mit 8 zu 2 Stimmen, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit, [PAGE 541] vertreten durch Herrn Rechsteiner, wird Ihnen nachher vorschlagen, die Motion anzunehmen.

Die Motion verlangt klipp und klar, dass das Gleichstellungsgesetz durchzusetzen ist, mit Kontrollmechanismen, wie sie im Bereich der Arbeit bereits existieren. Dies ist die Ausgangslage. Wenn Sie die Geschichte der Motion anschauen, stellen Sie fest: Wir haben das Geschäft wie gesagt mehrmals sistiert. Die Kommission hat sich intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, ob man die Motion noch einmal sistieren soll oder nicht. Die Mehrheit der Kommission ist zum Schluss gekommen, dass man die Motion nicht noch einmal sistieren soll. Warum?

Der Bundesrat hat ja 2015 eine Revision des Gleichstellungsgesetzes angestossen. Ein Vernehmlassungsbericht zu dieser Gesetzesrevision liegt dem Bundesrat vermutlich vor. Wir kennen ihn noch nicht, aber ich denke, wir werden ihn bald bekommen. Der Bundesrat muss jetzt entscheiden, wie er bei dieser Gesetzesrevision vorgeht. Ich glaube, aufgrund der Aussagen der Verwaltung sagen zu dürfen, dass diese Gesetzesrevision nicht so weit geht, wie es die Motionärin gefordert hat. Die Motionärin verlangt ausdrücklich Kontrolle. Ich gestatte mir, aus dem Kommissionsprotokoll zu zitieren, was uns die Verwaltung gesagt hat: "Ohne auf Details des Vernehmlassungsentwurfes einzugehen, möchte ich unterstreichen, dass dieser Vorschlag die Forderungen der Motion wohl nicht erfüllt." Dies ist die Ausgangslage bei der Motion.

Wir haben in der Kommission ausführliche Diskussionen geführt. Wir haben einerseits verschiedene Berichte zur Lohngleichheit zur Kenntnis genommen, andererseits haben wir nochmals von der damaligen Stellungnahme des Bundesrates zu dieser Motion Kenntnis genommen. Dort hat der Bundesrat in der Begründung seiner Ablehnung der Motion darauf verwiesen, dass er zuerst die Resultate des Lohndialoges abwarten möchte. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass man - so glaube ich - sagen darf, dass der Lohndialog die Ziele, die man sich gesetzt hat, nicht erreicht hat. Die Frau Bundesrätin nickt, anscheinend habe ich das richtig und politisch korrekt formuliert. Die Ziele wurden also mit dem Lohndialog nicht erreicht. Das ist ja auch der Grund, wieso der Bundesrat nun eine andere Gesetzgebung vorschlägt.

Andererseits haben wir sehr viele Berichte zur aktuellen Situation zur Kenntnis genommen. Sie zeichnen ein differenziertes Bild, zu dem man vielleicht noch eine konsolidierte Aussage haben möchte.

Schlussendlich ist die Kommission in ihrer Mehrheit zu folgendem Schluss gekommen: Weil die Motion weiter geht als das, was der Bundesrat will, ist eine weitere Sistierung nicht sinnvoll. Darum ist es richtig, die Motion heute materiell zu behandeln. Wir empfehlen Ihnen, die Motion abzulehnen.