Rechsteiner Paul · Ständerat · 2016-06-16
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-06-16
Wortprotokoll
Es tut mir leid, die Zeit ist fortgeschritten, trotzdem Folgendes: Der Vorstoss ist Sprengstoff. Herr Hegglin ist ja neu im Rat und hat jetzt einen Vorstoss zur Frage des Rentenalters eingebracht. Er sagt, dieses sei zu Unrecht sakrosankt. Er hat sich schon medial und auch mit dem Vorstoss selber deutlich geäussert. Er sagt, das Ziel sei, das Rentenalter 65 zu entpolitisieren, gleichzeitig schlägt er aber vor, das Rentenalter 65 nach oben zu verschieben. Er tut das in einem Zeitpunkt - darauf nimmt der Ordnungsantrag von Kollegin Keller-Sutter Bezug -, wo wir als eine der wichtigsten Vorlagen in diesem Haus und dieser Legislatur überhaupt die Altersvorsorge 2020 beraten. Vor wenigen Monaten haben wir hier in diesem Rat unter anderem diesen Punkt besprochen. Kein einziges Ratsmitglied hat einen Antrag gestellt, vom Rentenalter 65 abzuweichen. Es ging um die Frage der Anpassung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre.
Jetzt kommt Herr Hegglin mit einem Vorstoss, mit dem er das Rentenalter 65 nach oben bewegen will; als Begründung dient die Lebenserwartung. Es geht um eines der Megathemen, der zentralen Themen dieser laufenden Reform Altersvorsorge 2020. Ein Ratsmitglied muss sich natürlich fragen, was es tut, wenn es einen Vorstoss einreicht. Es werden zwar von jedem Ratsmitglied viele Vorstösse eingereicht, aber man muss sich fragen, in welchem Zeitpunkt und zu welcher Frage man das tut.
In der Schwesterkommission gibt es offenbar, wenn wir den Medien folgen, einen Antrag einer knappen Mehrheit, die das Rentenalter nach oben bewegen will. Es gibt Umfragen. Letzten Sonntag konnten Sie in der "Sonntags-Zeitung" lesen, dass eine grosse Mehrheit der Bevölkerung eine Erhöhung ablehnt. Es ist ein No-go, es ist Dynamit oder auch ein Sargnagel für die Revisionsvorlage, das Rentenalter 65 zu bewegen. Jetzt kommt Herr Hegglin - auch wenn es sein gutes Recht ist - und sagt, dass er diese Frage enttabuisieren und zur Diskussion stellen will. Das soll aber nicht etwa innerhalb der Reform der Altersvorsorge selber geschehen, sondern mit einer Motion.
Einen solchen Vorstoss kann man einreichen, aber es ist jenseits davon, wie wir die Beratungsregeln handhaben. Herr Kollege Hegglin: Wenn eine Vorlage in der Debatte ist, ist es gegen sämtliche Regeln, die wir hier pflegen, eine Motion einzureichen. Man kann den Antrag selber in der Revisionsvorlage einbringen, bzw. Sie hätten ihn einbringen können. Falls der Zweitrat jetzt vom Rentenalter 65 abweichen würde, müsste diese Diskussion geführt werden. Ich möchte Sie aber doch einladen, den Schritt nicht zu machen, diese Frage, die für die Bevölkerung von grösster Bedeutung ist, mit einem Vorstoss aufzuwerfen. Manager von Versicherungskonzernen gehen ja selber mit 55, 56 Jahren zu grosszügigen Bedingungen in Pension - siehe Herrn Lippe, erst ein paar Jahre her.
Der Vorstoss von Herrn Hegglin kommt zu einem Zeitpunkt, wo diese Frage hier in diesem Rat entschieden worden ist und sie weiter zur Diskussion steht. Eine Behandlung eines solchen Vorstosses, wie es nun mit dem Ordnungsantrag geschehen soll, ist höchst fragwürdig, das schenkt keinen reinen Wein ein. Vielleicht mag es die Absicht sein, den Vorstoss auf diese Weise schicklich zu beerdigen, aber insgesamt sitzen wir hier mit dieser Frage im Glashaus.
Ich möchte den Kollegen Hegglin einladen, sich an der materiellen Diskussion zur Gesetzgebungsvorlage, die im Gange ist, zu beteiligen, statt hier einen Vorstoss in Form einer Motion einzureichen. Ich lade ihn ein, diesen Vorstoss zurückzuziehen, weil er zur Unzeit kommt. [PAGE 564]