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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-06-16

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-06-16

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Frehner, Sie wissen, dass der Bundesrat die Rechtsprechung des Bundesgerichtes nicht kommentiert. Sie stören sich ganz offensichtlich an der Rechtsprechung des Bundesgerichtes. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Bemessung von Unterhaltsbeiträgen geben keine spezifische Berechnungsmethode vor, weder im Bereich des nachehelichen Unterhalts noch beim Kindesunterhalt. Das Gesetz enthält nur allgemeine Grundsätze, und diese werden durch das Gericht konkretisiert. Wenn Ihnen diese Gerichtspraxis nicht behagt, dann, denke ich, müssen Sie anders vorgehen, aber nicht ein Postulat einreichen, das die Verfassungsmässigkeit der Rechtsprechung des Bundesgerichtes abgeklärt haben will.