Amherd Viola · Nationalrat · 2016-06-16
Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · CVP-Fraktion · 2016-06-16
Wortprotokoll
Mit meiner Motion verlange ich eine konkrete Massnahme zur Bekämpfung von Sexting. Der Ausdruck "Sexting" setzt sich aus den beiden englischen Wörtern "sex" und "texting" zusammen und bezeichnet den Austausch selbstproduzierter intimer Fotos von sich, die via Internet oder Mobiltelefon ausgetauscht werden.
Die Fotos werden einer bestimmten Person oder Personengruppe über Textnachrichten, Instant Messaging oder Social-Media-Plattformen zugänglich gemacht. Dabei lassen sich Jugendliche manchmal unbewusst durch Gruppendynamik beeinflussen oder gar unter Druck setzen. Laut James-Studie 2014 hat Sexting gegenüber der Erhebung aus dem Jahre 2012 wenn auch schwach, so doch zugenommen. Die Zahl der Jugendlichen, die mit Sexting bereits konfrontiert waren, ist nicht extrem hoch. Jene, die davon betroffen sind, das heisst jene, von denen intime, erotische Bilder ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen an Dritte weiterverbreitet werden, leiden umso stärker darunter. Das gilt auch für Erwachsene. Die Folge einer Weiterverbreitung von intimen Bildern oder Filmen sind für die Betroffenen einschneidend und insbesondere für Kinder und Jugendliche schwer verkraftbar. Beispiele von jungen Menschen, die in den Suizid getrieben wurden, finden sich immer wieder in den Medien.
Mit meinem Vorstoss verlange ich nun eine Ergänzung des StGB, welche Sexting als eigenen Tatbestand unter Strafe stellt. Damit meine ich explizit nur das Weiterverbreiten an Dritte gegen den Willen des Autors der Bilder, wie ich es in der Begründung der Motion festgehalten habe. Heute ist das Weiterverbreiten von intimen Bildern an Dritte nur strafbar, wenn der Inhalt als pornografisch qualifiziert oder wenn Nötigung oder Erpressung nachgewiesen werden können. Das sind ziemlich hohe Hürden, die genommen werden müssen.
Betroffene können aber bereits mit erotischen Bildern, die nicht pornografisch sind, der Lächerlichkeit preisgegeben, unter Druck gesetzt und mobbingmässig fertiggemacht werden. Das Beispiel eines der ersten Sexting-Fälle der Schweiz aus dem Jahre 2014 im Kanton Aargau hat gezeigt, was alles passieren kann. Und dort setzt meine Motion an.
Selbstverständlich unterstütze ich die Meinung des Bundesrates, dass vor allem an der Medienkompetenz gearbeitet werden muss. Auch ist es richtig, dass der Prävention eine äusserst wichtige Rolle zukommt. Aber das alleine genügt nicht.
Dazu kommt, dass eine Strafandrohung auch präventiv wirken kann. Die im Bericht "Jugend und Medien" angedachten Massnahmen unterstütze ich zu 100 Prozent. Man kann aber das eine tun, ohne das andere zu lassen.
Deshalb bitte ich Sie, meiner Motion zuzustimmen.