Schilliger Peter · Nationalrat · 2016-06-16
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-06-16
Wortprotokoll
Zuerst zur Interessenbindung: Zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion war ich Zentralpräsident des Schweizerischen Gebäudetechnikverbandes Suissetec. Dieses Amt übe ich nicht mehr aus, aber das Problem ist das gleiche geblieben. Aus den Erfahrungen aus der damaligen Tätigkeit im Verband, welcher mit seinen Sektionen diese überbetrieblichen Kurse durchführt, ist diese Motion entstanden. Das Problem liegt ja darin, dass man diese Kurse nicht nur den Mitgliedern der Sektion anbietet, sondern auch den Nichtmitgliedern; und diese zahlen zum Teil eben die Rechnung nicht. Aus diesem Grund möchte ich mit meiner Motion erreichen, dass Artikel 21 der Berufsbildungsverordnung angepasst wird, indem ein Berufsverband, der im öffentlichen Auftrag überbetriebliche Kurse durchführt, auch eine Rechtsgrundlage erhält, die Eintreibung des Kostenbeitrages gerichtlich durchzusetzen.
Die Berufsverbände führen diesen Auftrag der Öffentlichkeit aus. Die Berufsverbände leisten damit einen Beitrag im ganzen Bildungsprozess. Sie stehen dann aber je nach Kanton und Gericht alleine da, wenn es um das Inkasso geht. Wir hatten ein Beispiel im Kanton Bern: Der Fall wurde zuerst auf dem öffentlich-rechtlichen Weg weitergezogen, bis dann das Bundesgericht sagte, es sei ein zivilrechtlicher Weg einzuschlagen. Und da konnte die ganze Geschichte wieder von vorne beginnen. Bis 2010 gab es die genau gleiche Problemstellung auch bei den Berufsbildungsfonds. Seit 2011 besteht dort nun aber eine klare, unmissverständliche Regelung, wonach die Organisationen der Arbeitswelt das Recht haben, die Bezahlung dieses Betrages wie eine Verwaltungsstelle über eine Verfügung einzutreiben. Analog dieser Regelung, dieser Verfügungskompetenz würden wir eben auch unseren Weg sehen. [PAGE 1167]
Der Bundesrat lehnt dieses Anliegen ab. Er sagt zwar, dass diese überbetrieblichen Kurse (ÜK) im Berufsbildungsgesetz stipuliert seien, dass aber die Finanzierung dieser Kurse durch Beiträge der öffentlichen Hand, durch die Organisationen der Arbeitswelt sowie durch die Lehrbetriebe erfolge und dass der Bund für diese Kurse eben nur einen Pauschalbeitrag an die Kantone leiste. Aus dieser Optik sei der Bund eigentlich nicht zuständig. Er meint auch, dass eine Regelung eigentlich gar nicht anstehe.
Meine folgenden Überlegungen führen mich zu einem anderen Schluss. Erstens sind die Bildungsverordnungen der einzelnen Berufe auf nationaler Stufe geregelt und gelten somit für die ganze Schweiz. Zweitens sind in der Berufsbildungsverordnung auch die überbetrieblichen Kurse verpflichtend für alle Betriebe in der ganzen Schweiz geregelt; damit besteht ein Zusammenhang. Drittens erlangt die Berufsbildungsverordnung durch die Genehmigung durch den Bund einen eidgenössischen Status. Es sind also nicht kantonale Vorschriften, sondern der Bund kann hier ohne Probleme regeln. Sobald die ÜK-Träger bzw. -Anbieter bestimmt sind, hat der Kanton nur noch Aufsichtsfunktion. Es ist deshalb nur halb richtig zu sagen, die ÜK seien Sache der Kantone. Im Berufsbildungsgesetz heisst es sogar: "Die Kantone sorgen unter Mitwirkung der Organisationen der Arbeitswelt für ein ausreichendes Angebot an überbetrieblichen Kursen" - also sind auch die Organisationen der Arbeitswelt eingebunden und agieren damit in nationalem Auftrag. "Sorgen für" heisst zudem nicht, dass die Kantone die alleinige Kompetenz und Verantwortung für die Umsetzung und Kosten tragen; "sorgen für" heisst vielmehr, dass wie beim Berufsbildungsfonds im Auftrag des Bundes agiert wird.
Diese neue Regelung würde den Anbietern von überbetrieblichen Kursen das Leben im Umgang mit Nichtmitgliedern wirklich einfacher machen. Es ist ein kleiner Beitrag zur Vereinfachung, wenn nicht zuerst gerichtlich verfügt werden muss, dass eine Forderung besteht. Vielmehr würde die Forderung dann als Rechtsgrundlage dienen. Damit haben die Berufsverbände keinen Freipass. Sie können diese Regelung nicht schamlos ausnützen und übermässige Beträge einfordern, denn die Aufsicht ist ja vorhanden. Diese Aufsicht funktioniert auch, das weiss ich als ehemaliger Zentralpräsident eines Verbandes.
Ich bitte Sie, das Anliegen im Sinne einer durchgehenden Berufsbildung zu unterstützen und mitzuhelfen, dass die Mitglieder gegenüber den Nichtmitgliedern nicht die Verlierer im Umzug sind.