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Flach Beat · Nationalrat · 2016-06-16

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2016-06-16

Wortprotokoll

Unsere ehemalige Ratskollegin Margrit Kessler fordert mit ihrer Motion 14.3411, "Haftpflichtversicherung für Zahnärzte, die 90 Tage in der Schweiz arbeiten", dass Artikel 40 MedBG so angepasst wird, dass auch Mediziner, Zahnmediziner, die nur für eine kurze Zeit in der Schweiz tätig sind, eine Haftpflichtversicherung abschliessen müssen, um in der Schweiz Behandlungen durchführen zu dürfen. In diesem Gesetz stand nämlich bislang, dass solche Mediziner auch andere, gleichwertige Sicherheiten anstelle einer Versicherung erbringen konnten. Nach [PAGE 1178] geltendem Recht kann es also sein, dass eine allenfalls geschädigte Patientin, ein geschädigter Patient in die Situation kommt, dass keine Versicherung bereitsteht, wenn ein behandelnder Arzt eine Fehlbehandlung durchgeführt hat, zum Beispiel eben eine Zahnbehandlung, die zu einer Schädigung mit entsprechenden Heilungskosten oder Ähnlichem geführt hat. Dem Patienten bleibt in solchen Fällen nur der wenig aussichtsreiche Klageweg ins Ausland, um zu seinem Recht und seiner Entschädigungszahlung zu kommen.

Mittlerweile wurde das Gesetz angepasst, und wir haben am 20. März 2015 mit der Schlussabstimmung auch den besagten Passus aus dem Gesetz gestrichen, sodass betroffene Mediziner heute zwingend eine Versicherung als Voraussetzung zur Berufsausübung brauchen, womit die Motion eigentlich erfüllt wäre. Der Bundesrat hat das Gesetz per 1. Januar 2016 zum Teil in Kraft gesetzt - jedoch eben nur zum Teil. Genau dieser Punkt, Artikel 40 Buchstabe h, wird, so steht es in der Amtlichen Sammlung, zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat gute Gründe für diese Verzögerung hat, und stelle gerne in Aussicht, dass ich die Motion zurückziehe, wenn der Bundesrat mir erklären oder in Aussicht stellen kann, wann diese Versicherungspflicht für die Zahnärzte dann auch in Kraft gesetzt wird.