Reimann Lukas · Nationalrat · 2016-06-17
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-06-17
Wortprotokoll
Ich möchte, dass das Parlamentsgesetz geändert wird und man sich in den Botschaften zu den Gesetzen nicht mehr nur einseitig auf EU-Recht konzentriert und Schweizer Recht mit EU-Recht vergleicht, sondern dass man globale Kompatibilitätsprüfungen oder Vergleiche anstellt, dass man den Blick öffnet: raus aus Europa, rein in die ganze Welt!
Sie wissen es, wir sind alle stolz darauf: Die Schweiz war in der Vergangenheit ein Rechtsexporteur. Die Türkei hat das halbe ZGB von uns übernommen, und in asiatischen Staaten hat man Schweizer Gesetze übernommen. Heute sind wir zum reinen Rechtsimporteur geworden. Wir importieren hauptsächlich ausländisches und grösstenteils EU-Recht. Es gibt verschiedene Analysen, welche erklären, weshalb dies so ist. Diese Studien kommen alle zum gleichen Schluss. Ein Grund liegt darin, dass in jeder Botschaft das Schweizer Recht mit dem EU-Recht verglichen wird, noch bevor alle weiteren Schritte getan werden können.
Ich möchte hier zwei Experten zitieren, zuerst Herrn Professor Peter Kunz, der ein ausgewiesener Experte nicht nur für Wirtschaftsrecht ist, sondern, was wenige wissen, auch für Rechtsvergleichung. Er schreibt in der "Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft": Es zeigt sich "in der heutigen schweizerischen Realität, und zwar gerade im Bereich des Wirtschaftsrechts, dass die Kompatibilitätsprüfungen mit dem EU-Recht faktisch zu einer gewissen Angleichung und sogar zu einer EU-Harmonisierung führen, obwohl dies mit diesem Instrument ... nicht beabsichtigt wird. Tatsächlich scheinen Feststellungen entweder zu 'Kompatibilitäten' oder aber zu 'Inkompatibilitäten' zur EU seit einiger Zeit erhöhtes rechtspolitisches Gewicht in der Schweiz zu geniessen. Damit wird ... ein potenzieller schweizerischer Vorteil im Standortwettbewerb relativiert."
Er möchte also sagen: Schauen wir die Gesetze in der ganzen Welt an! Machen wir es besser, statt einfach nur die EU-Gesetze zu übernehmen! Dann können wir wieder zum Rechtsexporteur werden und den Standort Schweiz attraktiv machen. Er erwähnt dann ganz viele Beispiele, z. B. die grosse Aktienrechtsrevision. Dazu schreibt er, es sei zwar eine EU-Kompatibilitätsprüfung durchgeführt worden, erstaunlicherweise sei aber auf einzelne ausländische Länderordnungen - selbst solche innerhalb der EU - nicht eingegangen worden. Der Teil der Rechnungslegung wurde z. B. von einem externen Gutachter spezifisch vor dem Botschaftspublikum auf seine EU-Kompatibilität untersucht. Alle anderen Möglichkeiten liess man aber ausser Acht. Ebenfalls sei dies der Fall gewesen im Fusionsrecht oder im Börsenrecht, und damit sei dieser Artikel im Parlamentsgesetz ein entscheidendes Einfallstor und mit ein Grund dafür, dass EU-Recht in der Schweiz übernommen wird, und zwar nicht autonom, sondern es wird eben einfach nachvollzogen, fast schon systematisch.
Weiter möchte ich aus dem Artikel "EG-Kompatibilität des schweizerischen Wirtschaftsrechts: Vom autonomen zum systematischen Nachvollzug" von Bruno Spinner und Daniel Maritz zitieren - das sind nicht irgendwelche Auns-Mitglieder, sondern EU-Experten. Sie sagen, die formalisierte EG-Kompatibilitätsprüfung bezwecke in erster Linie sicherzustellen, dass Abweichungen vom EG-Recht nur noch bewusst, in voller Kenntnis der Auswirkungen auf das Aussenverhältnis der Schweiz erfolgen: "Mit diesem Instrument der Rechtsvergleichung wird ... nicht etwa eine Harmonisierung mit dem EU-Recht angestrebt, sondern primär Transparenz."
Nebst dem Recht der EU müsste man für sinnvolle Regelungen auch Rechtsordnungen von anderen Ländern mit einbeziehen. Wie stelle ich mir das vor, bei aller Kritik, auch von mir, am Geldspielgesetz, das wir nächste Woche in der Kommission für Rechtsfragen behandeln? Hier ist in der Botschaft auf sage und schreibe 25 Seiten ein Rechtsvergleich mit den verschiedensten Nationen der Welt gemacht worden. Vielleicht wollte man auch aufzeigen, dass wir in guter Gesellschaft sind, wenn wir da vom EU-Recht abweichen. Aber man könnte das gut machen. Die Schweiz hat das Institut für Rechtsvergleichung. Es ist weltweit renommiert. Aus aller Welt erteilen ihm Regierungen Aufträge. Man könnte die Aufgabe der Rechtsvergleichung natürlich von der Bundesverwaltung entkoppeln und diesem Institut für Rechtsvergleichung übergeben.
Beweisen Sie, dass Sie nicht weniger weltoffen sind als der Präsident der Auns, und geben Sie dieser parlamentarischen Initiative Folge!