Moser Tiana Angelina · Nationalrat · 2016-06-17
Moser Tiana Angelina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-06-17
Wortprotokoll
In unserem Milizsystem sind Interessenvertreter allgegenwärtig. Das hat verschiedene Vor- und Nachteile, wie sie vorhin auch angesprochen worden sind. Vorteile sind etwa, dass Experten an den Beratungen teilnehmen und ihre Sicht einer Problematik einbringen können, teilweise auch ihre direkte Betroffenheit, womit beispielsweise die Möglichkeit geschaffen wird, die Umsetzbarkeit einer Vorlage zu verbessern. Auf der anderen Seite - dies zu den Nachteilen - sehen wir uns immer wieder mit Situationen konfrontiert, in denen Kolleginnen und Kollegen, Parlamentsmitglieder, direkte persönliche Interessen vertreten und damit einen sehr engen Fokus auf ein Geschäft legen und Eigeninteressen verfolgen, womit das Gesamtinteresse bei einer Vorlage in den Hintergrund rückt. Diese Vor- und Nachteile sind Teil unseres Systems, betreffen aber die Ratsdebatte - das wurde vorhin auch erwähnt -, sind somit transparent und unter Kontrolle der Öffentlichkeit. Wir sind ja auch dazu verpflichtet, bei den Debatten unsere Interessenbindungen jeweils transparent darzulegen.
Anders ist das aber bei der Arbeit in den Kommissionen. Da setzt die parlamentarische Initiative an. Hier spielt der Kontrollmechanismus der Öffentlichkeit nicht. Die Kommissionssitzungen sind geheim. Zudem können unbeschränkt viele Mitglieder in die Kommission eingewechselt werden, sodass in einer Kommission plötzlich eine dominante Anzahl von Mitgliedern sitzen kann, die primär ihre direkten Eigeninteressen vertreten und im Extremfall sogar über ihr Einkommen befinden. Das ist ein Missbrauch unserer politischen Institutionen, das ist unhaltbar.
In der letzten Legislatur haben wir verschiedene solche Beispiele erlebt. Ausgeprägt war die Situation bei der Beratung der Agrarreform 2014-2017; ein weiteres unschönes Beispiel war die Beratung des Alkoholgesetzes, das aus den genannten Gründen in unzähligen Sitzungen von einer Vorlage zur Einsparung von Steuergeldern und einer Vorlage des Jugendschutzes zu einem Schnapssubventionsgesetz mutiert wurde. Das schadet der Glaubwürdigkeit unseres Systems. Für unser politisches System ist das inakzeptabel. Das schwächt und lähmt es.
Die parlamentarische Initiative fordert deshalb das einzig Richtige, nämlich das, was Anstand ist, wie es die Initiantin vorhin richtig gesagt hat. Mitglieder einer parlamentarischen Kommission sollen dann in den Ausstand treten, wenn bei [PAGE 1186] einem Geschäft ihr persönliches Einkommen direkt betroffen ist. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Sonst mutiert unser Parlament zu einem Selbstbedienungsladen. Andere Gremien gehen weiter, als das bei uns der Fall ist. Bei uns gelten die Ausstandsregelungen nur für die Oberaufsicht, aber nicht für gesetzgeberisch tätige Kommissionen. Beispiele für solche Gremien sind der Bundesrat oder das Bundesgericht. Die Ausstandsregelung gilt dann, wenn die Mitglieder eines Gremiums an einer Sache ein persönliches Interesse haben. Es gibt ein aktuelles Beispiel, wo das nicht funktioniert hat, das wir alle kennen. Auch gibt es verschiedene lokale Parlamente, wo ein Umgang mit direkten persönlichen und finanziellen Interessen, wie ihn die parlamentarische Initiative fordert, eine Selbstverständlichkeit ist.
Ich möchte Sie deshalb bitten, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie dient der Glaubwürdigkeit unseres Systems, unserer Institutionen und dem Vertrauen in die Politik.