Fässler Hildegard · Nationalrat · 2000-03-09
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-03-09
Wortprotokoll
Die Aufhebung des Getreidegesetzes ist aus unserer Sicht unbestritten, weil sie eine Konsequenz der "Agrarpolitik 2002" und der Volksabstimmung vom 29. November 1998 ist.
Weniger klar ist unsere Zustimmung zur beantragten Änderung des Landesversorgungsgesetzes. Gewiss schätzen Sie es auch, dass Sie durch Ihr Mandat immer wieder neue, interessante und manchmal auch unerwartete Dinge lernen. Mir ging es bei diesem Geschäft so: Ich habe erfahren, dass [PAGE 139] der Bund bis vor kurzer Zeit z. B. Brillengläser und Glühbirnen, ja gar Unterwäsche auf Lager hielt. Die Finanzkommission hat das System der Pflichtlager 1996 unter die Lupe genommen und dabei festgestellt, dass die Organisation effizient und kostengünstig ist. Sie stellte aber fest, dass Güter gelagert wurden, über deren Sinn Zweifel aufkamen. Die Liste der zu lagernden Güter wurde inzwischen zusammengestrichen. Uns scheint, man könnte noch weiter gehen und sich gar ernsthaft fragen, ob die Pflichtlager nicht ganz abzuschaffen seien.
Daher erfolgt unsere Zustimmung zum Eintreten auf dieses Geschäft nur sehr zögerlich, zumal uns die Ausführungen der Verwaltung zur Reservehaltung von Waschmitteln für Alters-, Pflege- und Kinderheime nicht zu überzeugen vermochten. Einleuchtender ist es, ein Pflichtlager für Brotgetreide zu halten. Dazu bräuchten wir aber eigentlich das Landesversorgungsgesetz nicht.
Die SP-Fraktion wird auf die beiden Geschäfte eintreten und der Aufhebung des Getreidegesetzes zustimmen, bei Artikel 11a des Landesversorgungsgesetzes aber Einspruch erheben und der Änderung gegebenenfalls nicht zustimmen.