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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2016-09-12

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-09-12

Wortprotokoll

Es haben mehrere Votanten vorhin gesagt, man befinde sich auf der Zielgeraden und man wolle jetzt mit diesem Geschäft wirklich auch ins Ziel einlaufen. Ich kann Sie beruhigen: Die Kommission ist gleicher Meinung, und das Sessionsprogramm ist auch ganz darauf ausgelegt.

Zuerst gilt es aber, die Differenzen zu bereinigen, und wir beginnen da mit den Ausbauzielen. Der Ständerat hat in der ersten Runde der Differenzbereinigung an seinem reduzierten Ausbaurichtwert, wie es ja jetzt heisst, für die erneuerbaren Energien festgehalten. Er spricht von 11 400 Gigawattstunden durchschnittlicher inländischer Produktion bis ins Jahr 2035. Nationalrat und Bundesrat sprechen von 14 500 Gigawattstunden. Die Diskussion in der Kommission drehte sich eigentlich weniger um die Tragfähigkeit der einen oder der anderen Zahl als vielmehr um die Frage, ob es sich denn überhaupt noch lohnt, um des Kaisers Bart zu streiten. Schliesslich fand die Kommission mit 18 zu 6 Stimmen, es lohne sich wirklich nicht mehr, man könne diese Differenz getrost ausräumen. Ich empfehle Ihnen entsprechend, die Version des Ständerates zu übernehmen.

Artikel 14 befasst sich mit der Gewichtung der erneuerbaren Energien im Raumplanungsprozedere. Zur Erinnerung: Der Ständerat hatte in seiner ersten Variante abweichend vom Bundesrat und vom Nationalrat gefordert, dass die erneuerbaren Energien nur dann grundsätzlich als gleichrangig betrachtet werden sollen, wenn ein BLN-Gebiet nicht im Kern seines Schutzwertes verletzt wird. Diese Forderung mit dem Kern des Schutzwertes hat der Ständerat dann fallengelassen und ist uns also einen Schritt entgegengekommen. Was die Mehrheit unserer Kommission aber jetzt noch stört, ist eben dieses Wort "grundsätzlich". In den Augen der Kommissionsmehrheit führt dieses Wort dazu, dass dann eben bei der Interessenabwägung immer noch Ausnahmen möglich sind und diese Ausnahmen dann in der Regel auch zum Tragen kommen, und zwar entgegen den Interessen der erneuerbaren Energien. Herr Wasserfallen hat vorhin das Beispiel der Wasserkraft ausgeführt. Die Minderheit Fässler Daniel argumentiert juristisch und sagt aus, dass die Abwägung bei einer echten Interessenabwägung eben in der Natur der Sache liege und ergo grundsätzlich sowieso stattfinde, was wiederum die Mehrheit dazu veranlasst, das Wort "grundsätzlich" als grundsätzlich nichtig zu betrachten. Sie sehen, es ist ein mehr oder weniger semantischer Streit. Er wurde von der Mehrheit gegen die Minderheit Fässler Daniel mit 13 zu 12 Punkten gewonnen - grundsätzlich.

In Artikel 17 geht es um die Abnahme- und Vergütungspflicht. Es geht hier um die Frage, bis zu welcher Grösse die Kleinproduzenten mit der Abnahme- und Vergütungspflicht geschützt werden müssen oder, anders herum, ab welcher Grösse die Produzenten eine gewisse Marktmacht haben, um eben ohne Abnahme- und Vergütungspflicht ihre Elektrizität am Markt verkaufen zu können.

Die Mehrheit Ihrer Kommission will am Wert von 10 Megawatt Leistung festhalten, wie Sie das in den vorhergehenden Runden bereits beschlossen haben. Einerseits entspricht dies der langjährigen Praxis. Andererseits würde die bundes- bzw. ständerätliche Variante vor allem der Wasserkraft schaden, die man aber in ihrem Tun ja sicher nicht beschneiden möchte. Der Ständerat hat nämlich bei der Jahresproduktion auch eine Obergrenze von 5000 Megawattstunden festgelegt, womit auch kleinere Wasserkraftanlagen ab rund 750 Kilowatt aus der Abnahme- und Vergütungspflicht herausfallen und ganz dem Markt überlassen würden. Damit würde Rechtssicherheit fehlen, wobei der Preis für Strom aus diesen Anlagen gar unter den Marktpreis gedrückt werden könnte.

Die Minderheit Wasserfallen argumentierte - wie vorhin die Frau Bundesrätin - mit der Marktnähe des Systems und der Stabilität des Netzes, welche für die ständerätliche Version sprechen würden. Sie unterlag mit 11 zu 13 Stimmen. [PAGE 1239]

Über Artikel 22 Absatz 7 ist viel diskutiert worden; er verlangt einen Landwirtschaftsbonus für Biogasanlagen, welche ausschliesslich mit Hofdünger betrieben werden. Die Kommissionsmehrheit - die Kommission hat mit 13 zu 9 Stimmen beschlossen - ist der Meinung, dass diese sichere, nachhaltige und erneuerbare Energie, die überdies hochwertigen Dünger hinterlässt, entsprechend unterstützt werden sollte. Die Minderheit Fässler Daniel erachtet diese erneute Subvention für eine Energieproduktionsform, bei der man relativ weit weg vom Marktpreis ist, als ineffizient und daher als unberechtigt. Ausserdem würde bei einer Ablehnung selbstverständlich der Status quo beibehalten.

Die Artikel 25 bis 27 schliesslich beschreiben die Auktionen. Anders als der Ständerat will die Mehrheit Ihrer Kommission von diesen Auktionen absehen. Es macht für die Kommissionsmehrheit keinen Sinn, neben dem KEV-System noch ein zweites kompliziertes System vorzusehen. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass man für dieses Auktionssystem eine derart grosse Umgehungs- bzw. Missbrauchsgesetzgebung aufbauen müsste, dass dies für die ohnehin beschränkte Zeit absolut nicht rentieren würde. Die Minderheit Fässler Daniel verweist auf den Erfolg, den solche Auktionen im europäischen Ausland, insbesondere in Deutschland, haben; wir haben es vorhin von der Frau Bundesrätin gehört. Das System funktioniere durchaus, sagte die Minderheit. Sie unterlag aber mit 10 zu 13 Stimmen.

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