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Knecht Hansjörg · Nationalrat · 2016-09-12

Knecht Hansjörg · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-12

Wortprotokoll

Bei Ziffer 2a, dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer, und bei Ziffer 2b, dem Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, bitte ich Sie, der Minderheit II (Knecht) zu folgen und grundsätzlich am Konzept und an der bisherigen Stossrichtung des Nationalrates festzuhalten.

Es geht im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer um die Artikel 31a, 32 und 205e. Im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sind davon die Artikel 9, 10, 72q und 78f betroffen.

Die Kommissionsmehrheit will neu, dass bei einem Neubau die Kosten für den Rückbau des alten Gebäudes abgezogen werden können. Sie folgt damit dem Ständerat. Sie möchte diesen Abzug aber leider nur auf zwei Steuerperioden verteilt haben. Meine Minderheit will jedoch an der ursprünglichen Version des Nationalrates festhalten, welche vorsieht, dass alle Neubaukosten über vier Steuerperioden abziehbar sind.

Es geht hier grundsätzlich um die Frage, ob das Energiesparen zusätzlich mit steuerlichen Massnahmen gefördert werden soll. Es müssen hier die entsprechenden Anreize gesetzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger reagieren nun mal am ehesten, wenn sie etwas von den Steuern abziehen können - das ist eine Tatsache, ob man das nun gut oder schlecht findet.

Wer bereit ist, Investitionen zu tätigen, soll belohnt werden. Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz der Gebäude sollen steuerlich über mehrere Perioden abgezogen werden dürfen. Dabei handelt es sich um einen sinnvollen Steueranreiz, der Hausbesitzer ermuntert, nicht nur partielle, sondern vollständige energetische Sanierungen vorzunehmen.

Es ist hinlänglich bekannt, dass die Renovationsquote in der Schweiz zu tief ist. Ziel muss es sein, diese zu erhöhen. Daher begrüssen wir die Möglichkeit, energetische Massnahmen über mehrere Steuerperioden von den Steuern abzusetzen. Es braucht hierfür jedoch vier und nicht nur zwei Jahre.