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Eder Joachim · Ständerat · 2016-09-12

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-12

Wortprotokoll

Prinzipiell bin ich sehr bundesratstreu. Ich wollte dies eigentlich auch beim vorliegenden Geschäft sein und nicht über die Anträge der Exekutive hinausgehen - ich habe es gewollt. Im Verlauf der letzten Wochen und der Beratungen in unserer Kommission bin ich nun allerdings von diesem Prinzip abgewichen und habe meine Haltung geändert. Es waren zwei Gründe, die mich dazu bewogen haben:

1. Die BFI-Akteure - ich nenne sie einmal so -, darunter insbesondere auch die Kantone, die Wirtschaftsverbände und schliesslich die Sozialpartner, haben sich nach den im Nationalrat gescheiterten Anträgen zusammengetan und bei unserer Kommission einen gemeinsamen Vorschlag deponiert. Dabei haben die Verantwortlichen ihre ursprünglichen Erhöhungsanträge von total 948 Millionen Schweizerfranken auf 395 Millionen Schweizerfranken reduziert und damit einen breitabgestützten Kompromiss gefunden. Die vom Kommissionssprecher erwähnten Beträge sind gut begründet, sie sind massvoll, sie sind angemessen - angemessen auch für das Gesamtsystem BFI.

Es ist eine vernünftige Lösung. Man hat von den Partikularinteressen Abstand genommen. Die Aufstockung umfasst zusätzliche Mittel für die Berufsbildung, den ETH-Bereich, die Hochschulen - und zwar die Universitäten und die Fachhochschulen - und die Forschungseinrichtungen. Die Aufstockung trägt verschiedenen Faktoren Rechnung: den steigenden Studierendenzahlen an den Fachhochschulen und Universitäten, der Nachwuchsförderung im akademischen Umfeld, der Förderung der Spitzenforschung in zukunftsweisenden Bereichen sowie dem neuen Finanzierungsmodell in der höheren Berufsbildung.

2. Entscheidend für meinen Gesinnungswandel war auch die sich abzeichnende Haltung des Parlamentes oder mindestens von Teilen des Parlamentes, sich von der vom Bundesrat geforderten Opfersymmetrie zu verabschieden. Nachdem die nationalrätliche Finanzkommission und die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben mit komfortablen Mehrheiten entschieden hatten, beim Stabilisierungsprogramm die Landwirtschaft von den Kürzungen auszunehmen, fühlte ich mich nicht mehr in dem Masse verpflichtet, auf der konsequenten Linie des Bundesrates zu bleiben, notabene ausgerechnet im Bildungsbereich, der mir persönlich sehr nahesteht. Kurz, ich kann es in einem Satz sagen: Ich will nicht auf dem Buckel der Bildung sparen oder, mit den Worten des Sprechers der Finanzkommission, den Zuwachs weniger gross oder kleiner ausfallen lassen.

Der BFI-Bereich ist nämlich ein zentrales Anliegen unseres Landes. Die grundlegende Rolle und Bedeutung von Bildung, Forschung und Innovation ist uns allen bekannt. Der BFI-Bereich muss deshalb auch weiterhin prioritär behandelt und finanziert werden. Die aktuellen Unsicherheiten in Bezug auf den Zugang zu Fachkräften, die nach wie vor nicht ausgeräumte Gefahr eines Ausschlusses aus dem EU-Forschungsprogramm Horizon 2020 - vielleicht kann der Bundespräsident in seinem Votum noch kurz etwas dazu sagen - sowie zusätzlich der starke Franken stellen die Schweiz vor weitere grosse Herausforderungen, insbesondere dann, wenn unser Land in Bildung, Forschung und Innovation führend bleiben will, wie dies in den aktuellen Legislaturzielen des Bundesrates festgehalten ist. Die Bedeutung des BFI-Systems ist für unser Land zu gross, als dass wir es uns leisten könnten, ausgerechnet bei unserer grössten Ressource international zurückzufallen und strenger als bei der Landwirtschaft zu sein.

Ich bitte Sie, der beantragten Erhöhung der Mittel für den BFI-Bereich in den Jahren 2017 bis 2020 um jährlich 2,5 Prozent zuzustimmen. Es handelt sich um eine Aufstockung des Zahlungsrahmens gegenüber dem Entwurf des Bundesrates, gegenüber dem Beschluss des Nationalrates und gegenüber dem Antrag der Finanzkommission unseres Rates um insgesamt 395 Millionen Schweizerfranken. Das ist zu verantworten, ich bin überzeugt, dass wir mit einem solchen Beschluss den Zaun nicht zu weit stecken.