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Noser Ruedi · Ständerat · 2016-09-12

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-12

Wortprotokoll

Ich vermute, den emotionalsten Teil haben wir hinter uns. Wir haben zwar hier im Bundesbeschluss 12 auch noch eine Minderheit, aber ich gehe davon aus, dass es etwas weniger emotional wird.

Die Gesetzesanpassungen betreffen unter anderem Corporate Governance, den ETH-Bereich, Studiengebühren, potenzielle Zulassungsbeschränkungen für ausländische Studierende und für alle Studierenden eines Studiengangs, wenn dieser Studiengang auf den Masterstudiengang in Medizin vorbereitet. Weitere Anpassungen betreffen Treuepflicht, Transparenz für Mitglieder des ETH-Rates, Finanz- und Rechnungswesen, Wissenschaft und Integrität, Datenaustausch, Umgang mit Personendaten sowie Miet- und Baurechtszinse.

Ich gestatte mir, hier jetzt noch einmal klar und deutlich die Bemerkung zu machen: Das ist eine Teilrevision des ETH-Gesetzes. Die BFI-Botschaft verabschieden wir ja hier im Rat und auch in der Kommission immer unter grossem Zeitdruck. In der Kommission haben mir mehrere Leute gesagt: Wir wünschen uns eigentlich, dass Gesetzesänderungen nur eng im Rahmen mit den Zahlungsrahmen stattfinden, weil die Zeit gar nicht da ist, um all diese Änderungen wirklich ausführlich zu diskutieren.

Die meisten Änderungen betreffen die Unabhängigkeit, die Integrität und die gute wissenschaftliche Praxis. In Abschnitt 3 gibt es viele neue Bestimmungen, die man alle unter dem Titel Good Governance abhandeln kann. Sie waren in der Kommission unbestritten.

Beim Kapitel 5 kommt der Bundesrat mit einer neuen Formulierung. Neu spricht man nicht mehr von Leistungsauftrag, sondern von strategischen Zielen. Neu sollen die strategischen Ziele nicht mehr von der Bundesversammlung genehmigt werden, sondern nur noch durch den Bundesrat. Der Bundesrat beruft sich hier auf das parlamentarische Instrumentarium zu den strategischen Zielen der verselbstständigten Einheiten und das Bundesgesetz vom 17. Dezember 2010 über die Mitwirkung der Bundesversammlung bei der Steuerung der verselbstständigten Einheiten. Dort wurde [PAGE 592] beschlossen, dass in Zukunft die Steuerung dieser Einheiten nach einem einheitlichen Modell zu regeln ist.

Etwas unklar bleibt, warum der Bundesrat diese Änderung gerade jetzt bringt, ist doch das gesamte ETH-Gesetz einer Totalrevision unterstellt, die nicht zuletzt deswegen durchgeführt wird, weil eben diese Steuerungsregelungen angepasst werden sollen. Es gibt also in diesem Gesetz noch weitere Anpassungen als nur die bei der Zielsetzung. Das bewog eine Mehrheit der Kommission, faktisch bei der alten Fassung zu bleiben, indem sie verlangt, dass auch die strategischen Zielsetzungen dem Parlament vorzulegen sind. Es wurde lange diskutiert, welche Handlungsoptionen man sich mit diesem Mehrheitsentscheid verbauen könnte. Das Beispiel, das die Verwaltung anführte, war: Wenn sich die finanzielle Lage des Bundes dramatisch ändere, müsse man die Möglichkeit haben, die Ziele zu verändern.

Hauptpunkt des Minderheitsantrages, der nachher noch separat begründet wird, ist, dass die Zielsetzung wohl kaum etwas ist, was in der parlamentarischen Diskussion mit Minderheiten und Mehrheiten zu diskutieren ist. Als Kommissionssprecher möchte ich hier nochmals ausdrücklich festhalten, dass diese Diskussion etwas unglücklich ist. Sie findet losgelöst davon statt, dass die Bildungsinstitutionen autonom sein sollen, dass sie eine grosse Forschungsfreiheit haben sollen und dass sie eine andere Kultur brauchen als die Bundesverwaltung. Alle diese Fragen konnte die Kommission nicht diskutieren.

Bei Artikel 34d wird die Grundlage geschaffen dafür, dass bei ausländischen Studenten, die ihren Wohnsitz nicht in der Schweiz haben, andere Gebühren erhoben werden können als bei Studenten mit Wohnsitz in der Schweiz. Es wurden gemäss Fahne noch weitere Änderungen und Anpassungen vorgenommen. Sie dienen unter anderem der wissenschaftlichen Integrität und dem Schutz der Daten.

Wie bereits festgestellt, war die Kommission nicht gerade erfreut darüber, dass all diese Anpassungen im Rahmen der BFI-Botschaft kommen. Ich kann die Anpassungen in angemessener Zeit nicht im Einzelnen erläutern.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und dem Bundesbeschluss zuzustimmen.