Janiak Claude · Nationalrat · 2002-03-20
Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-20
Wortprotokoll
Es gibt politische Forderungen, die mehrfach Gegenstand von Initiativen sein müssen, bis sie Erfolg haben. Es sind dies Forderungen, die zukunftsträchtig sind und bei denen es Zeit braucht, bis sie mehrheitsfähig sind. Denken Sie an die Geschichte der AHV, denken Sie an das Frauenstimmrecht, denken Sie an den Beitritt der Schweiz zur Uno. Es gibt aber auch Initiativen, die von Anfang an wenig Inhalt haben, Problemlösungen vorgaukeln, vor allem aber immer wieder nach dem gleichen Rezept präpariert sind und allmählich schwer verdaulich werden. Die Asylrechts-Initiativen der SVP, auch die letzte und heute zur Diskussion anstehende, sind solche Initiativen. Man kann mit diesem Thema, wie wir alle wissen, populistische Sprüche klopfen, ohne sich die Mühe nehmen zu müssen, zu einem ernsthaften und die Bevölkerung bewegenden Thema wirkliche Lösungen anzubieten.
Initiativen sind bekanntlich vor allem ein Mittel, um Druck aufzusetzen. Bei den von der Initiative verlangten Änderungen braucht es aber keinen Druck, die geforderten Massnahmen sind weitgehend abgedeckt oder durch laufende Revisionen längst aufgegleist. Das Anliegen der Verschärfung der Drittstaatenregelung leuchtet auf den ersten Blick noch ein. Auf Gesuche von Asylsuchenden, die aus einem sicheren Drittstaat in die Schweiz eingereist sind, ist nicht einzutreten, wenn der oder die Asylsuchende im Drittstaat ein Asylgesuch gestellt hat oder hätte stellen können. Das aber bedeutet schlicht und einfach, dass es bereits einen Missbrauch darstellt, wenn eine verfolgte Person auf der Flucht nicht im erstmöglichen Staat ausserhalb ihrer Heimat beziehungsweise des Verfolgerstaates um Asyl nachsucht. Da wir von so genannt sicheren Drittstaaten umgeben sind, hätten wir von heute auf morgen kein Flüchtlingsproblem mehr; die Zuständigkeit für ein Asylverfahren wäre auf die Nachbarstaaten abgewälzt; so einfach ist das.
Auch den Initianten muss aber klar sein, dass eine solche Drittstaatenregelung nur dann wirksam ist, wenn die Wegweisung auch vollzogen werden kann. Das ist nur möglich, wenn auch bekannt ist, in welchen Staat sie zu erfolgen hat. Dies offen zu legen, haben Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller auch bei der vorgeschlagenen Lösung kein Interesse, die Initiative erreicht genau das Gegenteil von dem, was sie will, denn die Initiative fördert die Verschleierung des Fluchtweges, anstatt dass sie die Kooperation fördert.
Vor allem aber scheitert die vorgeschlagene Lösung daran, dass kein Drittstaat verpflichtet ist, eine Person auf deren Aussage hin zurückzunehmen. Für eine Rückübernahme in einen Nachbarstaat muss die Schweiz immer auch die Voraussetzung des Rückübernahmeabkommens erfüllen, sonst bleiben die Asylsuchenden in der Schweiz, da können wir noch so viele Nichteintretensentscheide fällen. Frau Bundesrätin Metzler hat in der Kommission zu Recht darauf hingewiesen, welches die Folgen wären, wenn unsere Nachbarn Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich eine solche Regelung einführen würden. "Glauben Sie im Ernst", hat sie ausgeführt, "dass dann die Schweiz ohne konkrete Hinweise Asylsuchende aus diesen Ländern zurücknehmen würde, nur weil behauptet wird, sie seien durch die Schweiz dorthin eingereist?" Die Initianten wären zweifellos die ersten, die sich dagegen zur Wehr setzen würden. Das belegt, dass die Initiative keinen Beitrag zur Entschärfung oder Lösung der Fragen rund um die Asylpolitik leistet. Die Initiative ist nicht mehr als Schall und Rauch, Gepolter für den Biertisch und sicher kein weisser Hoffnungsrauch.
Zu einem weiteren Punkt, der Einführung von Sanktionen gegen Fluggesellschaften: Diese ist längst Gegenstand der Revision des Ausländergesetzes. Da braucht es weder Druck noch zum jetzigen Zeitpunkt eine Volksabstimmung. Sie können dann das Referendum ergreifen, wenn Ihnen die vorgeschlagenen "carrier sanctions" zu weit gehen, denn der Vorschlag des Bundesrates geht über die Forderungen der Initiative, wenn sie sie auf den konzessionierten Linienverkehr beschränkt, hinaus.
Auch die Beschränkung der Sozialhilfe für Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene ist abzulehnen. Sie greift in die Kompetenzen der Kantone ein, welche die Sozialhilfeansätze festlegen und daran sind, Richtlinien für die Sozialhilfe zu prüfen, d. h. sie zu koordinieren. Und sie stellt das Prinzip der pauschalen Abgeltung durch den Bund in Frage. Wir wollen beides nicht.
Über das Thema der Erwerbstätigkeit haben wir in der Kommission kaum diskutiert. Sie kennen die geltende Regelung, und Sie kennen auch unsere Haltung in dieser Frage. Wir sind der Meinung, dass manche Probleme gelöst wären, wenn Asylsuchende beschäftigt wären, statt die Zeit totschlagen zu müssen. Ich frage mich, was die Vertreter der Landwirtschaft von dieser Forderung halten. Die verlangte obligatorische Einführung eines Arbeitsverbotes hätte nämlich nicht nur beträchtliche Mehrkosten in Form von Sozialhilfeleistungen für die Kantone zur Folge, sondern würde auch Einsätze in einem Sektor, der auf temporäre Arbeitskräfte angewiesen ist, schlicht verunmöglichen.
Weil die Initiative überflüssig ist und Lösungen vorgaukelt, die es nicht gibt, ist sie zur Ablehnung zu empfehlen.