Bischof Pirmin · Ständerat · 2016-09-13
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-09-13
Wortprotokoll
Sie sehen auf Ihrer Fahne, auf der letzten Seite, dass wir hier drei Möglichkeiten haben. Wir haben eine Mehrheit, die einen Mittelweg beschreiten möchte, wenn ich so sagen darf. Wir haben eine Minderheit I (Hefti), die die gesamte Regulierung streichen möchte, und wir haben auf der anderen Seite eine Minderheit II (Zanetti Roberto), die dem Nationalrat folgen und die Regelung der Mehrheit verschärfen möchte. Worum geht es?
Wir sprechen von Normalarbeitsverträgen. Dieser Begriff ist wahrscheinlich so falsch, wie ein Begriff überhaupt falsch sein kann. Normalarbeitsverträge sind weder normal noch Verträge. Sie sind nicht normal, weil sie im schweizerischen Recht die Ausnahme bilden, und zwar die Ausnahme gegenüber Gesamtarbeitsverträgen, die vorgehen. Immer dann, wenn Gesamtarbeitsverträge bestehen, haben Normalarbeitsverträge keinen Anwendungsbereich mehr. Unter die Gesamtarbeitsverträge fallen heute ungefähr 50 Prozent der Arbeitnehmenden in der Schweiz. Normalarbeitsverträge sind also nicht normal, und es sind auch keine Verträge. Gesamtarbeitsverträge sind Verträge zwischen den Sozialpartnern. Normalarbeitsverträge sind nichts anderes als behördlich regulierte Arbeitsbedingungen, insbesondere Lohnbestimmungen. Lassen Sie sich also vom Begriff "Normalarbeitsvertrag" nicht verwirren.
Der Normalarbeitsvertrag war schon vor den flankierenden Massnahmen im Obligationenrecht vorgesehen. Er soll in Bereichen, in denen Probleme mit Missbräuchen bei den Arbeitsbedingungen und insbesondere bei den Löhnen bestehen, unter anderem durch die Einführung von Mindestlöhnen entsprechende Missbräuche beseitigen, und zwar regional und branchenspezifisch. Während nun die Gesamtarbeitsverträge eine gesamtschweizerische Erscheinung sind und sich seit 1937 in der Schweiz als sozialpartnerschaftliches Modell gut durchgesetzt haben, sind die Normalarbeitsverträge immer regional geblieben. Es gibt heute vier Kantone, die Normalarbeitsverträge kennen. Es sind das der Kanton Genf mit fünf Normalarbeitsverträgen, Jura und Wallis mit je einem und vor allem der Kanton Tessin mit 15 Normalarbeitsverträgen. Der Kanton Tessin hat also mehr Normalarbeitsverträge als alle anderen Kantone zusammen. Das ist angesichts der Nähe zum italienischen Markt und der grossen Lohndisparität zwischen dem Tessiner und dem lombardischen Arbeitsmarkt auch nicht erstaunlich - "lombardisch" bezieht sich jetzt nicht auf Kollege Lombardi, sondern auf die Lombardei um das Tessin herum.
Im Tessin gibt es heute 15 Normalarbeitsverträge, die 22 000 Mitarbeitende betreffen. Von diesen 15 Normalarbeitsverträgen sind in den letzten Jahren, also unter dem geltenden Recht, deren vier einmal verlängert worden - sie laufen heute also in einer verlängerten Phase - und deren zwei bereits dreimal verlängert worden. Die mehrfach verlängerten Verträge betreffen Callcenter und Schönheitssalons. In den nächsten Jahren laufen einige dieser Normalarbeitsverträge aus. Das ist auch normal, weil sie befristet sein müssen. Im Jahr 2016 laufen drei Verträge aus, im Jahr 2018 weitere sechs - für den Kanton Tessin sind diese Fragen also tägliche Fragen.
Angesichts der, ich sage jetzt einmal, etwas überfallartigen Beratung im Nationalrat, der, wie vorhin bereits beschrieben worden ist, die Änderung eingefügt hat, während der Bundesrat gleichzeitig eine eigene Gesetzgebung plante, führte die Kommission Anhörungen durch. Sie hörte die Konferenz der kantonalen Volkswirtschaftsdirektoren, das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Tessin, den Schweizerischen Arbeitgeberverband und den Schweizerischen Gewerkschaftsbund an. Die Anhörungen fielen naturgemäss kontrovers aus. Die Mehrheit Ihrer Kommission entschied sich nach den Anhörungen, den Vorschlag zu bringen, den Sie heute auf der Fahne unter "Antrag der Mehrheit" sehen. Die Kommissionsmehrheit übernimmt die Idee, dass Normalarbeitsverträge unter dem bisherigen Recht - Sie sehen das auf der vorherigen Seite, bei den Absätzen 1 und 2 - begründet werden können sollen. Sie ist aber der Meinung, dass eine zweifache Verschärfung dieser Massnahmen nötig ist.
Über die eine Verschärfung ist noch nicht gesprochen worden: Heute ist es so, dass Normalarbeitsverträge - Sie sehen das in Absatz 1 - nur dann erlassen werden können, wenn "die orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten" werden. Die Kommission möchte zwar diesen Artikel beibehalten, aber als Kriterium für die Verlängerung eines Normalarbeitsvertrages verlangen, dass die Bestimmungen über Mindestlöhne verletzt worden sein müssen. Das ist auf eine Forderung des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes hin aufgenommen worden, weil zu Recht eingewendet worden ist: Wenn als Kriterium nur das Unterbieten der ortsüblichen Löhne festgehalten wird, besteht die Möglichkeit, dass diese selbst nicht einem Mindestlohn entsprechen. Insofern wäre Absatz 1 als Bedingung für eine Verlängerung eines Normalarbeitsvertrages ungenügend. [PAGE 620]
Die zweite Änderung, die die Kommissionsmehrheit Ihnen beantragt, betrifft diese ominöse Differenz zwischen "und" und "oder". Der Nationalrat möchte, dass Normalarbeitsverträge vereinfacht verlängert werden können, wenn entweder Bestimmungen über den Mindestlohn in einem Normalarbeitsvertrag nach Absatz 1 verletzt worden sind, und zwar wiederholt, oder wenn Hinweise vorliegen, dass der Wegfall eines Normalarbeitsvertrages zu erneuten Missbräuchen nach Absatz 1 führen würde. Die Kommissionsmehrheit übernimmt grundsätzlich die Ideengestaltung, möchte die beiden Voraussetzungen aber kumulieren. Das heisst nach Meinung der Kommissionsmehrheit, dass eine Verlängerung eines Normalarbeitsvertrages nur möglich sein soll, wenn sowohl frühere Verstösse nachgewiesen sind als auch Hinweise auf künftige Verstösse bestehen.
Die Kommissionsmehrheit hat sich dabei insbesondere auf die Äusserungen der Kantone abgestützt. Die Kantone haben sich - ich zitiere hier den Vertreter der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz, der in der Kommission angehört wurde - in ihrer grossen Mehrheit vehement gegen die Version des Nationalrates ausgesprochen. Sie sagen, dass eine prinzipielle Abkehr von Kontrollen als Basis für eine Verlängerung eines Normalarbeitsvertrages nicht infrage komme. Ich zitiere weiter: "Das ist das Problem. Infolgedessen wird der Antrag" - damit ist der Beschluss des Nationalrates gemeint - "abgelehnt. Unterstützt wird dagegen der Vorschlag des Bundesrates zu Artikel 360a OR mit der 'Und'-Formulierung, der in der gleichen Woche präsentiert wurde, in der der Nationalrat entschieden hat. Wir lehnen den vom Nationalrat angenommenen Antrag ab, weil damit eine Verlängerung rein präventiv erfolgen könnte, ohne dass Kontrollresultate vorliegen müssten. Das wäre ein für den Rechtsstaat wie auch für die Vollzugsarbeit höchst problematischer Paradigmenwechsel."
Die Kantone führen im Weiteren aus, dass hier, im Gegensatz zur Revision des Entsendegesetzes, keine Vereinbarung zwischen den Sozialpartnern besteht. In der Kommission ist die Befürchtung geäussert worden, die vorhin auch vom Herrn Bundespräsidenten geäussert worden ist, wonach mit der Nichtkumulierung, also mit der Alternativformulierung des Nationalrates, Mindestlohnvorschriften dauerhaft verankert werden könnten, obwohl die Schweizer Bevölkerung in zwei Volksabstimmungen Mindestlöhne abgelehnt hat.
In dieser Situation beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit, dieses ominöse "und" einzufügen.