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Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2016-09-14

Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · CVP-Fraktion · 2016-09-14

Wortprotokoll

Die CVP-Fraktion wird in diesem Block die Anträge der Kommissionsmehrheit unterstützen.

Bei Artikel 33 geht es um die Aufenthaltsbewilligung. Diese ist befristet, kann mit Bedingungen verknüpft werden und kann auch verlängert werden. Die Verlängerung kann mit dem Abschluss einer Integrationsvereinbarung verbunden werden, wenn festgestellt wird, dass sich der Integrationsprozess nicht zufriedenstellend entwickelt, oder - wie hier vom Ständerat und von der Mehrheit unserer Kommission vorgeschlagen wird - wenn ein besonderer Integrationsbedarf gemäss Artikel 58a besteht. Das heisst, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung beachtet, die Werte der Bundesverfassung respektiert werden müssen, die Sprachkompetenz vorhanden sein muss wie auch der Wille zur Teilnahme am Wirtschaftsleben oder zum Erwerb von Bildung. Aus Sicht der CVP-Fraktion macht das durchaus Sinn. Wir unterstützen deshalb diesen Antrag der Kommissionsmehrheit.

In Artikel 34 Absatz 2 geht es um die Erteilung der Niederlassungsbewilligung. Das geltende Recht enthält eine Kann-Formulierung mit der Aufzählung von Bedingungen. Der Bundesrat möchte diese nun durch einen Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung ersetzen, wenn die Person integriert ist. Dies hängt zusammen mit dem vom Parlament verabschiedeten revidierten Bürgerrechtsgesetz, das als Voraussetzung neu eine Niederlassungsbewilligung verlangt. Die Mehrheit der CVP-Fraktion will aber keinen Automatismus und keinen Anspruch im Gesetz festhalten und schliesst sich deshalb der Kommissionsmehrheit und dem Ständerat an. Wir EVP-Vertreterinnen unterstützen den Antrag der Minderheit Barrile und damit den bundesrätlichen Entwurf.

Bei Artikel 34 Absatz 3 bitte ich Sie im Namen der CVP-Fraktion, den Minderheitsantrag Rutz Gregor auf Streichung abzulehnen und dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Diese Bestimmung ist nicht neu und hat sich bewährt. Sie betrifft zum Beispiel Personen, die bereits eine Niederlassungsbewilligung gehabt haben, dann während höchstens sechs Jahren im Ausland waren und wieder zurück in die Schweiz kommen. Das kann beispielsweise bei Professoren oder Professorinnen der Fall sein. Es gibt keinen Grund, an dieser Praxis etwas zu ändern.

Auch bei Absatz 4 stimmt die CVP-Fraktion der Mehrheit und damit dem Entwurf des Bundesrates zu. Es kann doch nicht sein, dass dieses Parlament für die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung der Einführung der Sippenhaft Tür und Tor öffnet! Das existiert bis heute nicht in unserer Gesetzgebung, und dies soll auch so bleiben.

In Artikel 58a geht es um die Integrationskriterien. Diese haben wir im revidierten Bürgerrechtsgesetz so definiert. Diese Definition soll nun nicht mit der Erfüllung von weiteren Kriterien vermischt werden, wie das die Minderheit will. Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, auch hier der Mehrheit zu folgen.

Zu Artikel 62: Die Formulierung des Bundesrates in Artikel 62 Buchstabe f ist griffig. Es gibt entschuldbare Gründe wie etwa eine ernsthafte Krankheit, die einen Besuch des Sprachkurses unmöglich machen. Das muss berücksichtigt werden können. Deshalb unterstützen wir hier die Mehrheit.

In Artikel 63 Absatz 1 Buchstaben a bis c ist ganz klar definiert, wann ein Widerruf einer Niederlassungsbewilligung möglich ist. Die Niederlassungsbewilligung bekommt nur, wer gut integriert ist. Deshalb macht dieser Minderheitsantrag Burgherr absolut keinen Sinn. Die Gründe im Entwurf des Bundesrates sind für uns nachvollziehbar und richtig. Deshalb bleiben wir auch bei Artikel 63 überall bei der Mehrheit. Wir bitten Sie, diese ebenfalls zu unterstützen.