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Föhn Peter · Ständerat · 2016-09-14

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-14

Wortprotokoll

Ich beantrage, Artikel 12d zu streichen respektive dem Nationalrat zu folgen, das heisst, das Mineralölsteuergesetz so zu belassen, wie es ist. Dann könnten wir auch eine Differenz ausräumen.

Denn bei der Erhebung von Steuern sind klare Spielregeln einzuhalten. Artikel 127 der Bundesverfassung bestimmt ja die Grundsätze von Besteuerungen. Gemäss dieser Bestimmung müssen der "Kreis der Steuerpflichtigen", der "Gegenstand der Steuer" sowie die "Bemessung" gesetzlich festgehalten werden. Das heisst für mich letztlich, dass die maximale Höhe der Steuer im Gesetz oder in der Verfassung festzuhalten ist. So besteht für das Parlament oder allenfalls für die Bevölkerung via Referendum die Möglichkeit, auf diesbezügliche Entscheidungen Einfluss zu nehmen.

Ein Automatismus für Steuererhöhungen ist demzufolge verfassungswidrig, so, wie ich das beurteile. Denn die Mineralölsteuer ist ähnlich wie die Mehrwertsteuer, die Automobil- oder die Tabaksteuer eine indirekte Steuer. Auch bei diesen Steuern muss meiner Meinung nach die maximale Höhe der Steuer im Gesetz festgehalten und vom Parlament genehmigt werden, unabhängig davon, ob diese nun sofort ausgeschöpft wird oder nicht.

In Sachen Teuerungsausgleich sehe ich insbesondere zwei Fehler von staatspolitischer Dimension:

1. Eine Steuer dem Teuerungsausgleich zu unterstellen ist sachlich falsch und unangepasst. Keine Steuer in der Schweiz untersteht diesem Ausgleich, ansonsten möchte ich wissen welche. Im Gegenteil: Steuern müssen rechtssicher kalkulierbar sein. Diese rechtssichere Kalkulierbarkeit ist wichtig, einerseits für die Verbraucherinnen und Verbraucher, andererseits aber auch für den Budgetprozess. Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht zu wissen, wie viel Steuern sie zu zahlen haben. Eine Steuer, die sich automatisch anpasst, ist für mich willkürlich. Im Übrigen frage ich mich, ob sie auch nach unten angepasst würde, wenn wir wie heute Negativzinsen oder eine Negativteuerung hätten.

2. Es ist eine gute Schweizer Tradition, dass Steueranpassungen offen deklariert werden. Dieser Teuerungsausgleich lässt nicht nur eine Hintertür für versteckte, das heisst nichtreferendumsfähige Steuererhöhungen offen, sondern baut gar ein Einfallstor auf. Es ist gegenüber dem Souverän und meiner Meinung nach auch gegenüber dem Parlament nicht korrekt, sämtliche Möglichkeiten zur Mitbestimmung bei allfälligen Steueranpassungen zu entziehen. Ich erachte es zudem als gefährliches Präjudiz für andere Steuervorlagen. Würde im Rahmen des NAF im Mineralölsteuergesetz ein automatischer Teuerungsausgleich vorgesehen, könnte dies bei anderen Steuern mit gleicher Begründung ebenfalls gefordert werden. Dies würde mittelfristig unsere demokratische Mechanik aus den Angeln heben, indem Steuern erhöht werden könnten, ohne dass Parlament und Volk etwas dazu zu sagen hätten.

Ich bitte Sie daher, meinem Einzelantrag zuzustimmen. Es geht mir nicht unbedingt um die Höhe der Steuer. Es geht mir insbesondere um das Prinzip. Dieser Teuerungsausgleich ist nämlich staatspolitisch sehr problematisch, meines Erachtens stellt er einen Systemfehler dar. Er liefert nämlich einen Steilpass für Steuererhöhungen und ist etwas völlig Neues, nämlich ein gefährliches Präjudiz. Zudem schwächt der Teuerungsausgleich den NAF auf die bevorstehende Abstimmung hin. Die Vorlage wird hier angreifbar, und zwar direkt in der Flanke. Das ist - das wissen Sie - gefährlich. In der Schwingersprache gesprochen: Das ist ein überraschend angesetzter "Schlungg".