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Romano Marco · Nationalrat · 2016-09-14

Romano Marco · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-09-14

Wortprotokoll

Un residente con doppia cittadinanza, svizzera e di un altro Paese, che si attiva e partecipa ad attività belliche legate alla jihad può rientrare e/o restare nel nostro Paese, subire una condanna penale e di seguito continuare tranquillamente la propria vita. Se da un punto di vista giuridico-legale il tutto è corretto, politicamente e istituzionalmente è insostenibile. Ne va della credibilità del sistema nei confronti del cittadino comune. Non chiedo di strapazzare i principi del nostro Stato di diritto, ma di applicare regole severe nei confronti di chi assume comportamenti indegni e non compatibili con la cittadinanza svizzera.

Agli jihadisti con doppia cittadinanza va tolta senza indugio la cittadinanza svizzera e queste persone vanno allontanate dal nostro territorio con un divieto di entrata. Malgrado la proposta giunga da più fronti e appaia più che legittima, il Consiglio federale è ancora contrario, così come lo è stato il Consiglio degli Stati nella scorsa sessione estiva quando si è espresso sull'iniziativa parlamentare Brunner 14.450 che chiede esattamente quanto da me proposto. Questa mozione rilancia il tema e al Nazionale una maggioranza è possibile ed è già stata realtà.

In seiner negativen Stellungnahme zu meiner Motion schreibt der Bundesrat Folgendes: "Nach Artikel 48 des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts vom 29. September 1952 kann Doppelbürgern das Schweizer Bürgerrecht entzogen werden, wenn ihr Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist. Diese Bestimmung ist seit 1. Januar 1953 in Kraft; sie wurde jedoch noch nie angewendet." Und danach heisst es weiter: "Doppelbürgern, die beispielsweise als Anhänger extremistischer Gruppierungen im Ausland Gräueltaten begangen haben oder an ihnen beteiligt waren, kann somit bereits heute das Schweizer Bürgerrecht entzogen werden. Gemäss dem Wortlaut der Motion soll das Schweizer Bürgerrecht bereits dann entzogen werden, wenn ein Doppelbürger für eine fremde Armee oder eine armeeähnliche, ideologisch motivierte Gruppierung freiwillig Dienste leistet. Aus Sicht des Bundesrates wäre der generelle Entzug des Bürgerrechts in diesen Fällen nicht verhältnismässig."

Mit vollem Respekt für diese Stellungnahme: Sie ist meines Erachtens politisch inakzeptabel. Sind die Aktionen von Dschihad-Reisenden verhältnismässig und mit den Interessen und dem Ansehen der Schweiz kompatibel? Nein, sie sind absolut nicht schweizerisch. Doppelbürgern unter ihnen muss das schweizerische Bürgerrecht sofort entzogen werden. Sagen Sie mir bitte nicht, dass das heute bereits möglich ist und dass es wenige Fälle sind. Mit dieser Begründung schadet man der Glaubwürdigkeit der Institutionen. Wenn es möglich ist, dann tun Sie es! Es sind Einzelfälle, aber jeder Fall verstösst massiv gegen die Prinzipien unseres Bürgerrechts. Der Entzug des Bürgerrechts ist da legitim und notwendig. Eine solche Massnahme stärkt unsere Institutionen.

Ich ersuche Sie, meine Motion anzunehmen. Eine solche Massnahme hat sicher auch eine präventive Wirkung. Die aktuelle Passivität ist schädlich. Wenn es heute möglich ist, diese Möglichkeit aber nicht genutzt wird, ist es dringend notwendig, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass Doppelbürgern, die sich als Dschihad-Reisende betätigt haben, das Schweizer Bürgerrecht bei der Rückkehr in die Schweiz von den Behörden sofort entzogen wird und dass diese Personen unser Land verlassen müssen.