Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-14
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-14
Wortprotokoll
Es geht bei dieser Motion um zwei Dinge. Die Motion möchte erstens, dass das Mitspracherecht der Gemeinden im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts festgelegt wird, und sie will zweitens die Professionalisierung und Zentralisierung im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht bremsen oder rückgängig machen.
Ich äussere mich zuerst zum ersten Anliegen, zum Mitspracherecht der Gemeinden. Ich glaube, wir haben alle grösstes Verständnis dafür, dass Gemeinden bei solchen Entscheidungen mit einbezogen werden und Mitsprachemöglichkeiten haben. Wie gesagt wurde, kann es auch sein, dass sie dann mit den entsprechenden Folgen einer Massnahme konfrontiert sind. Von daher, glaube ich, gibt es hier keine Differenz.
Die Frage betrifft nun den Umstand, dass der Kanton organisiert und entscheidet, wie er mit seinen Gemeinden umgeht, wie er die Gemeinden einbezieht, wie er ihr Mitspracherecht regelt. Das ist eine Föderalismusfrage. Ich bin schon manchmal etwas erstaunt. Wir halten alle den Föderalismus hoch, wir wollen, dass die Kantone ihre Autonomie haben. Wir haben Vertrauen in die Kantone, dass sie ihre Probleme so lösen können, dass es für sie gut ist. Dann kommt hier im Bundesparlament einfach plötzlich eine Stimmung auf im Sinne von: Wir müssen jetzt den Kantonen alles wegnehmen, wir entscheiden wieder, was richtig ist.
Es haben nicht alle Kantone Probleme, es ist eben nicht so. Es ist auch nicht so, dass alle Gemeinden sagen, dass sie mit ihrem Kanton nicht leben können. Wenn es Kantone gibt, in denen es schlecht organisiert ist, dann ist das eben unser föderalistisches System, in dem wir sagen, dass man das eben im Kanton regelt. Das Bundesgesetz verunmöglicht hier nichts. Aber der Kanton muss mit seinen Gemeinden einen Umgang finden und entscheiden, wie er das regeln will.
Von daher muss ich einfach sagen, dass ich zwar Verständnis für das Anliegen habe, aber ich finde, wir sollten hier das Vertrauen in die Kantonsautonomie und in die Fähigkeit der Kantone, die Probleme in ihrem Gebiet so zu lösen, wie das für sie gut ist, nicht leichtfertig aufgeben.
Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) hat 2014 auch Empfehlungen abgegeben. Ich denke, es ist für den Einbezug von Sozialhilfebehörden in die Entscheidungsfindung der Kindesschutzorgane richtig, dass die Fachbehörden Empfehlungen abgeben. Die Kokes hat auch gezeigt, wie man diesen Einbezug vornehmen kann. Ich bitte Sie im Sinne der Kantonsautonomie und des Föderalismus, hier nicht einfach in die kantonale Organisationshoheit einzugreifen.
Zum zweiten Punkt: Sie möchten die Professionalisierung und die Zentralisierung im Kindes- und Erwachsenenschutz bremsen oder rückgängig machen. Die Professionalisierung ist eine der grossen Errungenschaften des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts. Dass unter Professionalisierung nicht alle das Gleiche verstehen, kann ich mir ja noch vorstellen. Wollen Sie aber eine Entprofessionalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie sagen würden: Ich will möglichst unprofessionelle Entscheidungen, wenn es um den Kindes- und Erwachsenenschutz geht. Ich habe also etwas Mühe, diese Forderung überhaupt zu verstehen. [PAGE 1336]
Zur Zentralisierung noch einmal Folgendes: Wenn Sie diese bremsen oder rückgängig machen wollen, dann betrifft das - ich muss es Ihnen auch hier sagen - die Kompetenz der Kantone. Im Föderalismus haben wir grössten Respekt vor den Kantonen; sie sollen ihre Aufgaben erfüllen.
Etwas Letztes zu dieser Motion: Es gibt eine Unzahl von Vorstössen zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, und wir haben uns darauf geeinigt, dass das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht evaluiert wird. Ihr Rat hat uns im Dezember 2014 beauftragt, das neue Recht zu evaluieren, und das Bundesamt für Justiz hat diese Evaluation in Auftrag gegeben. Wenn Sie einfach alles, was Ihnen vielleicht gerade nicht ideal erscheint, mit einer Motion wieder ändern wollen, führt das nicht zu einer kohärenten Gesetzgebung. Wir nehmen die unterschiedlichen Fragestellungen, die sich ergeben und die Sie auch in Vorstössen thematisiert haben, wirklich in diese Evaluation auf. Der Bundesrat wird den Bericht im Laufe des ersten Quartals 2017 verabschieden können, und wir werden Ihnen diesen Bericht dann selbstverständlich zustellen. Wir können darüber diskutieren, und wir sind selbstverständlich offen für Anpassungen des Gesetzes, wenn sich entsprechender Bedarf ergibt. Aber wenn Sie ein Gesetz mit enormen Auswirkungen für die Kantone schon nach einem, zwei oder drei Jahren einfach punktuell wieder ändern, führt das eben zu keiner kohärenten Gesetzgebung. Wir haben das in anderen Bereichen gesehen: Sie machen die Sache damit nicht besser.
In diesem Sinne ist festzuhalten: Wir nehmen auch diese Frage sicher in die Evaluation auf. Wir werden Ihnen die entsprechenden Abklärungen aufzeigen. Wenn sich Handlungsbedarf ergibt, sind wir selbstverständlich offen für Anpassungen. Aber ich bitte Sie, jetzt nicht andauernd neu zu legiferieren. Sie machen damit auch die Behörden nicht besser. Sie wissen es, für die Behörden war das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht eine grosse Veränderung. Die Behörden müssen jetzt auch ihre Arbeit tun können, sie müssen sich organisieren und mit ihrem Kanton schauen, was man verbessern muss. Ich denke, von unserer Seite her, von Bundesseite her, sollte es diesen Behörden jetzt ermöglicht werden, die Qualität ihrer Arbeit noch zu verbessern, wo dies nötig ist.