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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-14

Wortprotokoll

Es ist natürlich schon so: Das Paradox, dass die reichsten Staaten oft die ärmste Bevölkerung haben, ist zum Teil unerträglich. Rohstoffreichtum scheint für ein Land in der Tat schnell zum Problem bzw. für die Bevölkerung dieses Landes zu einer Belastung zu werden. In diesem Sinne unterstützt der Bundesrat sicher die Stossrichtung des Postulates, auch weil die Schweiz als führender Rohstoffhandelsplatz hier natürlich auch eine ganz besondere Verantwortung hat. Sie hat aber nicht nur eine Verantwortung, sondern sie ist auch entsprechend exponiert; ja, ich denke, man schaut, was diese Firmen, die in der Schweiz zu Hause sind, weltweit mit ihrer Handelspolitik bewirken und auslösen.

Das Problem, das Sie aufwerfen, Herr Wermuth, ist ein Problem, das den Bundesrat schon einige Zeit intensiv beschäftigt. Er setzt sich deshalb bereits heute auch für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt ein, und er hat auch klare Erwartungen an die Unternehmen, die in diesem Bereich tätig sind, formuliert. Seit Sie Ihr Postulat vor gut zwei Jahren eingereicht haben, hat sich aber auch viel getan.

Ich möchte nur einen kurzen Überblick von der Front geben: Es gab 2013 den Grundlagenbericht Rohstoffe - das haben Sie erwähnt. Dieser hat Fragen der Transparenz und der Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt bereits thematisiert. Der Bundesrat hat darin festgehalten, dass der Rohstoffsektor mit vielen ernstzunehmenden Herausforderungen konfrontiert ist, unter anderem eben mit der Einhaltung der Menschenrechte und der Umweltstandards in rohstoffexportierenden Ländern sowie auch mit Mängeln in der Regierungsführung dieser Staaten. Mit diesen Herausforderungen können auch Reputationsrisiken für einzelne Unternehmen, aber schliesslich auch für die Schweiz verbunden sein.

Der Bundesrat hat deshalb in diesem Bericht unmissverständlich festgehalten, dass alle in der Schweiz oder aus der Schweiz operierenden Unternehmen ein integres und verantwortungsvolles Verhalten aufweisen sollen. Sie sind gehalten, neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben im In- und Ausland, auch im Rahmen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten, Umwelt- und Sozialstandards besondere Sorgfaltspflichten wahrzunehmen. Vor allem in fragilen Staaten mit mangelhafter Gouvernanz sind die Bevölkerung und die Wirtschaft bei Nichteinhaltung internationaler Standards ganz besonders betroffen.

Dieser Grundlagenbericht hat dann in 17 Empfehlungen gemündet, über deren Umsetzung der Bundesrat 2014 und 2015 Bericht erstattet hat. Ein dritter Bericht folgt noch vor Ende dieses Jahres. Im Mai 2014 hatte der Bundesrat auch in einem Postulatsbericht rechtsvergleichend verschiedene Handlungsoptionen für eine gesetzliche Regelung aufgezeigt. Damals stand das Engagement der Unternehmen für Menschenrechte und Umwelt im Zentrum.

Ihr Rat hat am 11. März 2015 eine Motion Ihrer Aussenpolitischen Kommission knapp abgelehnt. Diese Motion hatte verbindliche unternehmerische Sorgfaltspflichten in diesem Bereich verlangt. Von mehreren Gegnern der Einführung von Sorgfaltspflichten wurde aber eine Übernahme der EU-Regelung mit einer Berichterstattungspflicht unterstützt.

Aktuell, das wissen Sie, werden auch Unterschriften gesammelt für eine Volksinitiative, die die Einführung einer Sorgfaltsprüfungspflicht verlangt. Sie werden sich also voraussichtlich schon bald erneut intensiv mit diesem Fragenkomplex beschäftigen dürfen oder müssen.

Was die Transparenz im Rohstoffsektor betrifft, hat der Bundesrat im Dezember letzten Jahres nach einer positiven Vernehmlassung den Handlungsbedarf bestätigt. Wirtschaftlich bedeutende Unternehmen, die in der Rohstoffförderung tätig sind, sollen verpflichtet werden, Zahlungen ab 120 000 Franken pro Geschäftsjahr an staatliche Stellen offenzulegen. Der Bundesrat wird Ihnen diese Vorschläge im Rahmen der Aktienrechtsrevision unterbreiten, das heisst, der Ball liegt auch hier schon bald wieder bei Ihnen.

Schliesslich wird der Bundesrat in den nächsten Wochen auch den nationalen Aktionsplan gemäss den Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschieden.

Das war jetzt ein Blick auf die verschiedenen Baustellen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen doch aufzeigen, dass der Bundesrat diese Fragen ernst nimmt, dass er daran arbeitet. Es kommen in diesem Zusammenhang jetzt dann auch, wie gesagt, ein paar Geschäfte in den Rat. Der Bundesrat ist sich der Verantwortung im Bereich des Rohstoffhandels sehr bewusst. Deshalb hat er diese verschiedenen Arbeiten auch vorangebracht und will sie jetzt auch weiterbringen. Der Bundesrat hält aber aktuell einen zusätzlichen Bericht nicht für sinnvoll.

Das sind die Gründe, weshalb wir Ihnen die Ablehnung des Postulates beantragen.