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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-14

Wortprotokoll

Das Postulat Müller-Altermatt verlangt vom Bundesrat einen Bericht über die Situation der internationalen Amtshilfe im Bereich der Internetkriminalität mit Fokus auf die pädokriminellen Taten. Diese werden bekanntlich häufig grenzüberschreitend verübt. Der Postulant möchte wissen, ob und wie gut die Amtshilfe bei diesen Straftaten funktioniert.

Ich kann Ihnen die Antwort geben, ohne eigens einen Bericht zu schreiben. Wir beantragen Ihnen aus den folgenden Gründen die Ablehnung des Postulates. Die internationale Amtshilfe funktioniert grundsätzlich gut, das kann ich Ihnen heute sagen, auch ohne es zuerst zu analysieren. Das sehen unsere Leute in der täglichen Arbeit. Sie stehen täglich mit ausländischen Polizeibehörden in Kontakt. Täglich werden wichtige Informationen ausgetauscht, Straftaten gegen Kinder werden weltweit verfolgt und als schwerwiegend angesehen. Da gibt es keine Diskrepanz. Viele Länder sind in diesen Fällen auch ganz besonders kooperativ und stellen deswegen die ihnen zur Verfügung stehenden Informationen bereit, und dies häufig in sehr kurzer Frist. Insofern könnte man sagen: Es läuft gut. Das heisst aber nicht, dass es im Internet keine Pädokriminalität mehr gäbe, überhaupt nicht. Sie fragen aber nach der Zusammenarbeit und der internationalen Amtshilfe.

Mit Interpol und Europol hat die Schweiz ausserdem zwei internationale Partnerbehörden. Diese erleichtern den polizeilichen Informationsaustausch auf der ganzen Welt erheblich. Die Schweiz entsendet auch Polizei-Attachés in andere Staaten. Diese sind jeweils in mehreren Ländern im Einsatz und können die notwendigen Kontakte direkt vor Ort knüpfen. Zudem hat die Schweiz das Übereinkommen über Cyberkriminalität des Europarates unterzeichnet. Dieses ist seit 2012 in Kraft und erleichtert ebenfalls die prompte Datensicherung in anderen Ländern.

Diese enge internationale Kooperation stellt sicher, dass die Schweiz in vielen Fällen an die nötigen Informationen gelangt. Es gibt aber auch Fälle, in denen dies nicht gut funktioniert. Aber auch darüber müssen wir nicht einen Bericht schreiben, sondern ich kann Ihnen sagen, was häufig das Problem ist. Das häufigste Problem sind fehlende oder ungenügende Gesetze im angefragten Land.

Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Wenn ein Land über keine Vorratsdatenspeicherung verfügt - und es gibt Länder, die keine Vorratsdatenspeicherung haben -, dann können verdächtige Internetanschlüsse häufig nicht mehr ermittelt werden. Wenn die Schweizer Behörden feststellen, dass eine Person aus einem Drittland im Internet Kinderpornografie verbreitet, dann können die dortigen Behörden den genauen Anschluss nur eruieren, wenn die Daten aktuell sind, weil sie eben keine Daten gespeichert haben. Wir haben ja in diesem Rat ausführlich und intensiv über die Vorratsdatenspeicherung gesprochen. Wenn ein anderer Staat keine solche Speicherung hat, dann hat man dort eben keine Daten, auf die wir zurückgreifen können. Das ist eines der Probleme, denen wir immer wieder begegnen.

Ein anderes Problem ist, dass in einigen Ländern die mangelnden Ressourcen eine funktionierende Amtshilfe verhindern. Wenn die dortigen Polizeibehörden personell oder technisch nicht in der Lage sind, die verlangten Informationen innert nützlicher Frist zu liefern, dann hat natürlich die Schweiz hier keine Möglichkeit. Wir können dann auch keinen direkten Einfluss nehmen. Auch ein bilaterales Abkommen würde hier kaum Verbesserungen bringen. Das ist die Analyse, die wir bereits gemacht haben.

Dem Bundesrat ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen aber sehr wichtig. Die Schweiz war deshalb im Jahr 2012 eines von 48 Gründungsmitgliedern eines weltweiten Bündnisses gegen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet. Ich war bei der Gründung dieses Bündnisses persönlich dabei. Es nennt sich "Global Alliance against Child Sexual Abuse Online". Das Ziel ist, dass sich die Strafverfolgungsbehörden bei Fällen von sexuellem Kindsmissbrauch im Internet gegenseitig unterstützen. Gerade solche Mitgliedschaften in internationalen Gremien sind aus Sicht des Bundesrates erfolgversprechender als bilaterale Abkommen mit einzelnen Staaten, weil man häufig die Zusammenarbeit mit mehreren Staaten braucht.

Ich habe mich heute schon zu Postulaten geäussert. Wir sind gerne bereit, Berichte zu machen. Aber wir bitten Sie [PAGE 1345] auch, wenn es offensichtlich ist, dass ein zusätzlicher Bericht keinen Mehrwert für Sie und Ihre Arbeit bringen kann, auf ein Postulat zu verzichten. Wir tun das in diesem Fall, wir haben es heute mehrmals getan.

Ich bitte Sie, auch dieses Postulat abzulehnen.