Heer Alfred · Nationalrat · 2016-09-14
Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-14
Wortprotokoll
Mit dieser Motion beantragt Ihnen die SVP-Fraktion, die Grundlagen in Artikel 440 ZGB dahingehend zu ändern, dass die Gemeinden im Bereich der Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen wieder ein Mitspracherecht haben.
Wie Sie wissen und wie der Bundesrat auch in seiner Begründung der Ablehnung geschrieben hat, hatten wir eine Änderung, welche auf eine Professionalisierung des Vormundschaftswesens hinauslief; wir haben es heute mit sogenannten Profis zu tun. Dies ist nicht nur schlecht, das möchte ich betonen, aber wir stellen trotzdem schwere Mängel fest. Insbesondere stellen wir fest, dass die Gemeinden kein Mitspracherecht mehr haben. Sie sind ja direkt betroffen; wenn sie einen Einwohner oder einen Bürger in der Gemeinde haben, welcher eine Massnahme braucht, ist die Gemeinde im Normalfall am nächsten an dieser Person und würde vermutlich auch besser wissen, was für diese Person gut und was für sie schlecht ist. Deshalb soll eine Gemeinde auch mitsprechen können.
Der jetzt vom Bundesrecht vorgesehene Rahmen schliesst eine Verfahrensbeteiligung und damit eine Beschwerdelegitimation und ein uneingeschränktes Akteneinsichtsrecht für die Gemeinden aus. Dies bedeutet in der Praxis, dass die Gemeinden oftmals - nicht immer, aber solche Fälle kommen vor - von weltfremden Entscheiden der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden betroffen sind. Diese resultieren dann in exorbitant hohen Kosten, beispielsweise bei Massnahmen, die eine Heimeinweisung oder eine Familienbegleitung betreffen. Es gibt eine Familie im Kanton Zürich, bei der es um rund 50 000 Franken monatlich geht. Hier ist es unabdingbar, dass die Gemeinde ein Mitspracherecht hat.
Dies soll jetzt nicht einfach ein Misstrauensvotum gegen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sein. Herr Hardegger, Sie können schon lachen als Gemeindepräsident; ich hoffe einfach, dass Sie nicht zu viele Fälle in Ihrer Gemeinde haben. Das Gesetz schliesst eben ein Mitspracherecht der Gemeinde aus, und deshalb ist es dringend notwendig, dass wir hier wieder eine Änderung anstreben. Ich möchte betonen, dass wir nicht zum alten System zurück möchten, bei dem nur die Gemeinde das Sagen hatte und nur die Gemeinde über Massnahmen verfügen sollte, aber es soll wieder eine bessere Zusammenarbeit gewährleistet werden, welche heute eben nicht gewährleistet ist, weil die Gemeinden gemäss Bundesrecht vom Verfahren ausgeschlossen sind. Sie können das auf der Website der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Zürich auch nachlesen, wenn Sie es mir nicht glauben, Herr Hardegger, da wird Ihnen alles nochmals erklärt, damit Sie nicht lachen müssen hier im Saal, sondern die Angelegenheit vielleicht ein bisschen besser verstehen.
In diesem Sinne möchte ich Ihnen beantragen, für eine Verbesserung zu stimmen, letztendlich auch für eine Verbesserung der Situation von Menschen, die von solchen Massnahmen betroffen sind. Es geht ja letztendlich nicht um das Wohl einer Behörde oder um das Wohl einer Gemeinde, sondern es geht ja darum, dass wir für das Wohl von Personen schauen, welche eben von einer solchen Massnahme betroffen sind. Für diese soll die bestmögliche Lösung gefunden werden. Dies soll in Zusammenarbeit mit der Kesb, aber auch mit der betroffenen Gemeinde erfolgen können.
In diesem Sinne bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.