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Grossen Jürg · Nationalrat · 2016-09-14

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-09-14

Wortprotokoll

Sämtliche Parlamentarierinnen und Parlamentarier müssen ihre Interessenbindungen offenlegen. Das ist uns allen bewusst, und es ist auch breit akzeptiert. Den Bürgerinnen und Bürgern wird also heute transparent dargelegt, welche Mandate eine Parlamentarierin oder ein Parlamentarier innehat. Daraus lässt sich auch für die Öffentlichkeit transparent ableiten, für welche Interessen die Parlamentsmitglieder einstehen. Diese Selbstdeklaration kann mittlerweile online und sehr einfach gemacht werden. Der Bürokratieaufwand ist sowohl für die Verwaltung wie für uns Parlamentsmitglieder minimal.

Meiner Meinung nach ist die heutige Deklaration der Interessenbindung der Parlamentsmitglieder sinnvoll, und sie trägt zur Transparenz bei. Es ist jedoch nicht verständlich, wieso die Wählerinnen und Wähler nicht bereits vor den Wahlen eine einfache Möglichkeit haben sollten, sich über die Interessenbindung transparent informieren zu können. Klar, man kann sich Informationen über Kandidierende zumindest zum Teil heute schon zusammensuchen, allerdings mühsam mit Recherchearbeit, zum Beispiel im Internet. Das Bild bleibt aber oft unvollständig und unübersichtlich. Der Aufwand dagegen ist gross. Dies ist für die Wählerinnen und Wähler unschön. Erst nach der Wahl festzustellen, von welchen Marktakteuren oder Verbänden ein neugewähltes Parlamentsmitglied beeinflusst wird, ist ungenügend und trägt sicherlich auch zum oft zweifelhaften Image von uns Politikerinnen und Politikern bei. Erst nach der Wahl die Katze aus dem Sack zu lassen ist ungenügend. Die Folgen solcher Regelungen sind, dass immer mehr wirklich bürokratische und aus meiner Sicht auch unpraktikable Forderungen aufgegriffen werden, zum Beispiel mit der Transparenz-Initiative der SP in Bezug auf die Politikerfinanzierung.

Ich freue mich deshalb sehr, dass der Bundesrat meine Auffassung teilt, wonach die Angabe der Interessenbindungen von Kandidierenden für die Bundesversammlung eine zusätzliche Entscheidhilfe darstellen würde und eine Selbstdeklaration zu begrüssen wäre. Der Bundesrat räumt ein, dass der Bund befugt wäre, die heutigen Regeln, wie von mir gewünscht, auszuweiten. Das bundesrätliche Fazit hingegen, [PAGE 1349] die geforderte Ausweitung der Deklarationspflicht sei weder praktikabel noch stünde der Mitteleinsatz in einem vernünftigen Verhältnis zum Ziel, teile ich überhaupt nicht.

Ich weise deshalb in aller Deutlichkeit darauf hin, dass die von mir geforderte Lösung mit einer Selbstdeklaration und auf der Basis von bereits heute existierenden Registern der Interessenbindungen von Parlamentsmitgliedern einfach und unbürokratisch realisierbar wäre. Dieses elektronische Register könnte in Zukunft mit äusserst geringem Aufwand vor den eidgenössischen Wahlen auf sämtliche National- und Ständeratskandidaten ausgeweitet werden.

Auch die Argumente des Bundesrates im Zusammenhang mit den Fristen in den Kantonen, den ungeschützten Berufsbezeichnungen und der mangelhaften Aussagekraft halte ich nicht für stichhaltig. Glauben Sie mir, als Unternehmer will ich keinesfalls mehr Bürokratie. Aber eine einfache Selbstdeklaration ist nun wirklich eine funktionierende und im Übrigen typisch schweizerische Lösung auf der Basis von Selbstverantwortung. Die Datenbank besteht, die Kandidierenden füllen alles selber aus; wer es nicht vollständig macht, schadet sich selbst. Das ist alles, was ich fordere.

Ich bitte Sie deshalb, meiner Motion "Interessenbindungen vor und nicht erst nach den Wahlen offenlegen" zuzustimmen.