Munz Martina · Nationalrat · 2016-09-15
Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-15
Wortprotokoll
Teilnehmende der höheren Berufsbildung haben das Anrecht auf eine faire Subventionierung und Finanzierung ihrer teuren und sehr aufwendigen Ausbildung. In der WBK wurde gestern Morgen endlich ein Kompromissvorschlag für den Auszahlungsmodus gefunden.
Mit dem Kompromissvorschlag scheint nun ein gangbarer Weg gefunden zu sein. Die SP hat sich dafür eingesetzt, dass die Teilnehmenden der höheren Berufsbildung den Studierenden von Hochschulen und Fachhochschulen möglichst gleichgestellt werden. Insbesondere war für uns der Auszahlungsmodus wichtig. Wir waren nicht einverstanden, dass die Teilnehmenden die teure Ausbildung, die bis zu 30 000 Franken und mehr kostet, vorfinanzieren müssen, und das über viele Jahre.
Auch war uns die Ungerechtigkeit, dass die Ausbildungsbeiträge erst bei der Prüfung zurückerstattet werden, ein Dorn im Auge. Damit war die Ungerechtigkeit verbunden, dass junge Berufsleute, die ihre Ausbildung abbrechen oder abbrechen müssen, weil sie beispielsweise eine Familie gründen, kein Anrecht auf eine Rückerstattung haben. Mit dieser Hürde hätte man das Ziel verpasst, die höhere Berufsbildung zu stärken. Im Gegenteil, mit dem Minderheitsantrag würde ihr ein zusätzlicher Stein in den Weg gelegt.
Der Kompromissantrag trägt diesen Bedenken Rechnung. Damit sich aber hinter der Formulierung kein Wolf im Schafspelz verbirgt, müssen wir die Gewissheit haben, dass die Zusicherungen des SBFI auch tatsächlich so wie versprochen umgesetzt werden.
Ich bitte deshalb Herrn Bundespräsidenten Schneider-Ammann, folgende drei Aussagen zuhanden des Amtlichen Bulletins klar zu bestätigen:
1. Was bedeutet "begründetes Gesuch"? Der stellvertretende Direktor des SBFI, Josef Widmer, hat mir im persönlichen Gespräch versichert, dass darunter ein einfacher Antrag zu verstehen ist, einfach und unbürokratisch. Das Wort "begründet" könne man gut auch weglassen. Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen ihre finanziellen Verhältnisse - das ist mir besonders wichtig - nicht analog zu einem Stipendiengesuch offenlegen. Das wäre ja Bürokratie pur und junger Berufsleute nicht würdig. Können Sie das bestätigen?
2. Was passiert bei einem vorzeitigen Abbruch der Ausbildung, wenn also die Schlussprüfung nicht absolviert werden kann? Werden Rückzahlungen von gerechtfertigten - ich spreche nur von gerechtfertigten - Beiträgen fällig? Auch in diesem Punkt hat Herr Widmer zugesichert, dass keine Rückzahlung vorgesehen ist.
3. Wie oft können Gesuche eingereicht werden? Kann jedes Jahr ein Gesuch eingereicht werden, um eine jährliche Auszahlung zu erwirken? Auch das wurde mir so zugesichert.
Wenn Sie, Herr Bundespräsident Schneider-Ammann, diese drei Aussagen bestätigen, werden wir uns dem Kompromissantrag anschliessen. Der Unterschied zur Formulierung des Ständerates ist dann sehr klein. Es besteht einzig der Unterschied, dass die Teilnehmenden selber aktiv werden müssen, um eine Zahlung auszulösen. Das ist aus unserer Sicht keine grosse Hürde, ist im System der Subjektfinanzierung begründet und kann den Teilnehmenden der höheren Berufsbildung zugemutet werden. Unser Anliegen für eine faire Subventionierung und Finanzierung erachten wir mit dem Kompromissantrag als erfüllt, sofern diese Aussagen bestätigt werden. Wir bitten also, diese Aussagen aus dem Departement zu bestätigen.