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Föhn Peter · Ständerat · 2016-09-15

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-15

Wortprotokoll

Die fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, insbesondere die Praxis der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen der damaligen Zeit, lösen heute bei uns grosses Kopfschütteln aus. Es ist aber auch zu sagen, dass die Behörden damals meist oder allermeist in Treu und Glauben handelten. Aber nebst der Durchführung erfolgreicher Massnahmen wurde auch immenses Leid verursacht. Eine Wiedergutmachung für dieses erlittene Leid haben diese Opfer bis heute nie erfahren dürfen. Ich frage nun: Können wir das überhaupt wiedergutmachen? Wohl kaum. Oder es ist kaum noch möglich. Was wir können, ist einzig, ein moralisches Signal aussenden, verbunden mit einer minimalen finanziellen Abgeltung. Da danke ich dem Initianten Guido Fluri, dass er als Betroffener diesen schweren Stein angestossen hat. Ich danke ihm auch, dass er uns einen Brief mit einem Positionspapier zugestellt hat, mit der Bereitschaft, die Initiative zurückziehen, wenn wir dem indirekten Gegenvorschlag zustimmen. Dieses Ansinnen - Herr Eder hat es auch bestätigt - überzeugt mich, und ich erachte es auch als vernünftig. Deshalb bin ich entgegen meinem Kollegen Hösli für Eintreten.

Ich erachte den Gegenvorschlag als ausgewogen. Zumindest können bescheidene finanzielle Leistungen an die noch lebenden Opfer ausbezahlt werden, was doch einer späten Wiedergutmachung gleichkommt. Ich erwarte vom Bundesrat, dass hier nicht, wie gesagt wurde, das Giesskannenprinzip angewendet wird. Ich vertraue dem Bundesrat, dass er die finanziellen Abgeltungen unbürokratisch und schnell abwickelt.

Was ich aber hier und heute hoffe und fordere: dass sich solche oder ähnlich gelagerte Beispiele in der Schweiz nie mehr wiederholen! Ich formuliere es ein bisschen anders als Kollege Engler: Leiblichen Eltern - einer Mutter, einem Vater - darf man nur im äussersten, nur im alleralleräussersten Notfall ein Kind oder die Kinder wegnehmen; zumindest aus finanziellen Gründen darf das gar nie geschehen.

In diesem Sinne stimme ich bei den Vorlagen jeweils mit erhobenem Mahnfinger dem Beschluss des Nationalrates bzw. dem Antrag der Kommission zu.

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