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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-19

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-19

Wortprotokoll

Die Schweizerische Post ist gesetzlich verpflichtet, ein landesweites, flächendeckendes Netz mit Poststellen und Agenturen zu betreiben, das sicherstellt, dass die Grundversorgung für alle Bevölkerungsgruppen in allen Regionen und in angemessener Distanz [PAGE 1392] zugänglich ist. In jeder Raumplanungsregion muss eine Poststelle vorhanden sein. Die Erreichbarkeit ist gewährleistet, wenn 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung die Postdienstleistungen innert 20 Minuten bzw. die Barzahlungsdienstleistungen innert 30 Minuten zu Fuss oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen können.

Die Dienstleistungen der Grundversorgung sowie die benötigte Infrastruktur hat die Post aus ihren eigenen Umsatzerlösen zu finanzieren. Die heutige Postgesetzgebung gewährt der Post bezüglich der Schliessungen und Umwandlungen von Poststellen unternehmerische Freiheit. Sie muss dabei aber die erwähnten Vorgaben aus dem Gesetz und der Verordnung einhalten. Vor der Schliessung oder der Umwandlung einer Poststelle hat die Post die betroffene Gemeinde anzuhören und eine einvernehmliche Lösung anzustreben.

Insofern äussert sich der Bundesrat nicht zu konkreten Umwandlungsvorhaben der Post. Die Situation jeder einzelnen Poststelle wird von der Post individuell betrachtet. Sie prüft nebst der Rentabilität auch die Nutzung, die Situation des Standortes sowie das Umfeld. In Zusammenhang mit Umwandlungen von Poststellen in Agenturen wird jeweils auch die lokale Entwicklung der Barzahlungsdienstleistungen betrachtet. Nach Angaben der Post wird eine Umwandlung der Poststelle Schänis in eine Agentur angestrebt.

Der Bundesrat wird die Thematik der Schliessungen und Umwandlungen von Poststellen in Agenturen in seinem Bericht zur Evaluation des Postgesetzes untersuchen. Es ist geplant, den Bericht Ende dieses Jahres zu verabschieden.