Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-19
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-19
Wortprotokoll
Frau Nationalrätin, die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) ist als unabhängige staatliche Regulierungsbehörde im Elektrizitätsbereich zuständig für die Überwachung der Strompreise. Sie kontrolliert die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) einerseits über die jährlich einzureichende Kostenrechnung und andererseits, wo nötig, mit eigentlichen Tarifprüfungen.
Im Moment ist noch unklar, wie viele Unternehmen und Konsumenten von diesem Bundesgerichtsurteil betroffen sind, da die Elcom nicht die Berechnungsart aller EVU kennt. Deswegen hat die Elcom alle EVU aufgefordert, ihre Berechnungen zu überprüfen. Zu hohe Tarife müssen die betroffenen EVU in den folgenden Tarifjahren rückerstatten. Die Abwicklung von Rückerstattungen erfolgt über die Deckungsdifferenz, welche bei den EVU die Abweichung zwischen geplanten und tatsächlichen Kosten und Mengen widerspiegelt. Die Tarife für das Jahr 2017 sind von den EVU bereits festgelegt worden und können nicht mehr geändert werden.