Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-09-19
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-09-19
Wortprotokoll
Bei der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes geht es um diverse gesetzliche Änderungen; das Verbindende ist vor allem, dass sie die Mehrwertsteuer betreffen.
Heute gibt es bei dieser Vorlage noch eine Differenz. Bundesrat und Ständerat wollen bei Artikel 22 klarstellen, dass keine Vorsteuern ausbezahlt werden, wenn es sicher ist, dass es um Leistungen für Wohnzwecke geht, oder wenn absehbar ist, dass die Leistungen Wohnzwecken dienen sollen. Tatsächlich stellt das Gesetz es den Steuerpflichtigen in einer Bestimmung frei, bestimmte Leistungen zu versteuern, obwohl sie von der Steuer ausgenommen wären. Im Gegenzug können Vorsteuern eingefordert werden. Der Vorgang des sogenannten Optierens kann für Steuerpflichtige finanziell vorteilhaft sein. Es gibt daher ein subjektives Interesse, die angestrebte Klarstellung zu verhindern.
In der Kommission führte die Verwaltung aus, dass die neue Formulierung der Bestimmung nichts an der steuerlichen Praxis ändere; das finde bereits heute so statt. Ohne Weiteres war und ist klar - das war in beiden Räten nicht bestritten -, dass das Optieren bei Leistungen für Wohnzwecke ausgeschlossen ist. Aus dem Wortlaut des Gesetzes geht aber offenbar nicht klar genug hervor, dass diese Bestimmung auch gilt, wenn die Wohnnutzung noch nicht Tatsache, aber absehbar ist.
Wir Grünen unterstützen das Bestreben von Bundesrat und Ständerat, hier für eine Klärung zu sorgen. Es soll nicht optiert werden können, wenn absehbar ist, dass eine Leistung Wohnzwecken dient. Es macht unseres Erachtens keinen Sinn, wenn zuerst Vorsteuern ausbezahlt werden, welche die Steuerbehörde dann wieder zurückfordern muss; es macht umso weniger Sinn, als der Staat im ungünstigen Fall mit einem einmaligen Steuerausfall von einer Milliarde Franken zu rechnen hat. Wie der Bundesrat ausführte, müsste der Staatshaushalt wegen der Schuldenbremse per 2018 je nachdem um diesen zusätzlichen Betrag von einer Milliarde Franken entlastet werden.
Wir beantragen, der Minderheit I (Birrer-Heimo) und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.
Nun gibt es noch einen Antrag der Minderheit II (Müller Leo). Sie haben es gehört, der dasselbe Ziel verfolgt und dem man auch zustimmen könnte. Wir empfehlen jedoch, in der Eventualabstimmung für die Variante des Ständerates zu stimmen, andernfalls schaffen Sie erneut eine Differenz. Das halten wir nicht für nötig.