Aeschi Thomas · Nationalrat · 2016-09-19
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-19
Wortprotokoll
Die Kommissionsminderheiten wollen mit ihren Anträgen, dass den Unternehmen das Vorsteuerabzugsrecht auf Vorrat verweigert wird, d. h., bevor klar ist, ob überhaupt je eine Ausgabe eines Konsumenten vorliegt. Damit wird die Mehrwertsteuer wieder zu einer Steuer, die die Unternehmen belastet. Sie sehen, es geht hier um eine ganz grundsätzliche Frage, um einen Eingriff in die Grundsystematik der Mehrwertsteuer. Die einzige Rechtfertigung, die hier in den Voten vorgebracht wurde, ist die, dass der Bundesrat drohende Steuerausfälle vermeiden möchte.
Ich möchte auf das Votum von Kollege Leo Müller zurückkommen. Er hat argumentiert, dass hier die Ausgaben im Jahr 2018 um bis zu einer Milliarde Franken reduziert werden müssten. Ich zitiere aus dem Dokument der Eidgenössischen Steuerverwaltung, auf welches er sich bezogen hat. Wenn man das richtig liest, stellt man eben fest, dass es sich um einen ausserordentlichen Zahlungsbedarf handelt: "Es spricht jedoch einiges dafür, dass die Bedingungen von Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe c Finanzhaushaltgesetz erfüllt sind. Der Bundesrat hat dieses Vorgehen bereits in der Botschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer angedacht, und zwar im Zusammenhang mit der Einlageentsteuerung infolge Aufhebung eines Grossteils der Steuerausnahmen." Weiter schreibt die Verwaltung ganz klar: "Diese Bedingung dürfte erfüllt werden können, da Vorsteuerabzüge aus Einlageentsteuerung in Ziffer 410 der Mehrwertsteuerabrechnung [PAGE 1409] jeweils separat auszuweisen sind. Ausserdem ist jeweils eine detaillierte Aufstellung beizulegen. Der ausserordentliche Zahlungsbedarf würde dem Amortisationskonto belastet."
Sie sehen also, aufgrund dieser juristischen Einschätzung der Bundesverwaltung ist davon auszugehen, dass es eben nicht zu dieser Kürzung um eine Milliarde Franken im Jahr 2018 kommt.
Die zweite Befürchtung des Bundesrates ist, dass einige Unternehmen diese Vorsteuern aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten nie zurückbezahlen werden. Hierbei dürfte es sich aber höchstens um Einzelfälle handeln. Es kann nicht angehen, dass zulasten sämtlicher steuerpflichtiger Unternehmen die Mehrwertsteuersystematik auf den Kopf gestellt wird, um solche Einzelfälle zu bekämpfen.
Schliesslich möchte ich daran erinnern, dass das Bundesgericht vor einigen Wochen ein neues Urteil gefällt hat, wonach der Vorsteuerabzug eben von der unternehmerischen Tätigkeit abhängt. Wenn Sie hier einer der Minderheiten zustimmen würden, käme es erneut zu einer Praxisänderung entgegen dem Bundesgerichtsurteil, welches erst einige Wochen alt ist.
Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit der Kommission zu folgen und die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.