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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2002-03-20

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

Ich muss zuerst etwas mein Erstaunen darüber ausdrücken, dass das Postulat, das vom Bundesrat ja entgegengenommen werden soll, jetzt überhaupt bekämpft wird. Es sind da ja Unterschriften aus allen Parteien, auch das Gewerbe hat mit unterschrieben; ich meinte eigentlich, dass das Postulat jetzt durchwegs einigermassen akzeptiert sei. Jetzt kommt Herr Scheurer - ich weiss nicht, ob er sich überhaupt mit der Problematik der Nachholbildung und der Berufsbildung von ausländischem Personal, z. B. in den Hotels, befasst hat - und bekämpft das.

Ich muss einfach sagen, dass es eine wichtige Strukturmassnahme ist, die ich einmal geprüft haben möchte. Ich danke dem Bundesrat, dass er jetzt das Postulat im Sinne einer Kann-Formel ins Ausländergesetz aufnimmt, nämlich dass Betriebe, die ausländisches Personal rekrutieren, auch eine Ausbildungsverpflichtung haben. Konkret: Sie sollen [PAGE 387] Lehrlinge ausbilden oder Leute weiterbilden, eine Anlehre oder Betriebspraktika anbieten.

Herr Scheurer, unser System der Berufsbildung basiert immer noch auf dem Prinzip, dass die Berufslehre im Betrieb durchgeführt werden muss. Es ist kein Geheimnis, dass das rekrutierte ausländische Personal natürlich den höchsten Anteil an Unqualifizierten hat. Wer bildet sie aus? Entweder macht das der Betrieb, oder der Staat müsste es machen, was er nicht tut, oder die Leute bleiben unqualifiziert. Das hat nicht nur eine menschlich tragische Seite, sondern auch einen volkswirtschaftlich problematischen Aspekt: Wenn Sie unqualifiziertes ausländisches Personal rekrutieren und es nachher auf diesem Qualifikationsniveau belassen, behindert das die Produktivitätsentwicklung in der Wirtschaft. Die Produktivitätsentwicklung hängt direkt mit dem Berufsbildungsgrad in der Wirtschaft zusammen.

Eigentlich steht hinter meinem Postulat die Idee, dass für Betriebe, vielleicht für bestimmte Branchen, die in hohem Grad ausländisches Personal rekrutieren, die Kontingentgewährung unter bestimmten Bedingungen an eine Ausbildungsverpflichtung gebunden werden kann, seien es Lehrstellenangebote, Berufsausbildungen oder Praktika. Das ist eigentlich der tiefere Sinn. Es ist eine Kann-Formel, Herr Scheurer, es ist gedacht, dass vielleicht dadurch auch ein sanfter Druck entsteht. Wenn wir keine solchen Standards in der Wirtschaft haben, wenn es nachher einfach möglich ist, ausländisches Personal zu rekrutieren, ohne etwas für die Ausbildung oder berufliche Nachholbildung zu tun, dann sehe ich einfach das Problem auf uns zukommen, dass wir dann im beruflichen Ausbildungsstand zurückfallen.

Zum Schluss noch Folgendes: Ich habe festgehalten, dass das Personenfreizügigkeitsrecht mit der EU natürlich vorbehalten bleibt, das heisst, dass wir diese Bedingung bei Betrieben, die EU-Personal rekrutieren, nicht stellen können, weil dies das bilaterale Personenfreizügigkeitsrecht verletzen oder zumindest tangieren könnte. Das ist im Postulat ausdrücklich ausgenommen.

Ich bitte Sie, dieses Postulat zu überweisen. Der Bundesrat ist bereit, es entgegenzunehmen, und Sie sehen anhand der Unterschriften, dass das Anliegen von verschiedenen Parteien und von Gewerbekreisen mit unterstützt wird.