Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-20
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-20
Wortprotokoll
Die Botschaft des Bundesrates zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes sieht ein Beschwerderecht analog dem Beschwerderecht vor, wie es in der Parlamentarischen Initiative vorgesehen ist. Inhaltlich teilt der Bundesrat also das Anliegen der Parlamentarischen Initiative, ein solches Beschwerderecht gegen willkürliche Einbürgerungsentscheide einzuführen.
Weshalb soll nun eine Beschwerdemöglichkeit wegen der Verletzung verfassungsmässiger Rechte eingeführt werden? Wir haben in der Vergangenheit immer wieder gesehen, dass die nationale Herkunft ein Grund für die Ablehnung eines Einbürgerungsgesuches sein kann. Genau das darf aber kein Grund für die Ablehnung sein: Die Ablehnung eines Einbürgerungsgesuches allein aufgrund der Zugehörigkeit zu einer ganz bestimmten Nation oder Völkergruppe ist willkürlich und diskriminierend. Willkür und Demokratie sind nicht vereinbar. Volksabstimmungen über Einbürgerungen sind demokratische Entscheide; ich denke, da sind wir uns einig.
Zwischen den Prinzipien der Demokratie, des Rechtsstaates und den verfassungsrechtlich verankerten Grundrechten besteht allerdings ein Spannungsverhältnis, auf das ich in diesem Saal schon verschiedentlich hingewiesen habe. Unser Land ist nicht nur eine Demokratie, sondern auch eine rechtsstaatliche Demokratie, die stolz darauf ist, dass die Grundrechte bei uns gewahrt werden. Für einen Rechtsstaat, wie wir unsere Schweiz verstehen, ist es auch von grösster Bedeutung, dass es keine willkürlichen und diskriminierenden Verweigerungen von Einbürgerungen gibt. Gerechtigkeit und Transparenz, damit man die Einbürgerungsentscheide auch nachvollziehen kann, sind für die Glaubwürdigkeit eines gut funktionierenden und von den Bürgern auch mitgetragenen Staatswesens von grosser Bedeutung. Die Grundrechte müssen überall in der Rechtsordnung beachtet werden. Wir wollen diese Grundrechte auch im Einbürgerungsverfahren beachten. Die Grundrechte sind denn auch die notwendigen Schranken der Demokratie.
Jede Demokratie und die mit ihr verbundenen Rechte finden ihre Schranken somit in den fundamentalen Prinzipien des [PAGE 378] Rechtsstaates, und das gilt eben auch im Bereiche der Einbürgerung.
Der Bund will den Kantonen nicht verbieten, Einbürgerungsentscheide durch das Volk fällen zu lassen. Dem Volk wird also nicht ein bisheriges Recht genommen, über etwas abzustimmen, wie hier verschiedentlich behauptet worden ist.
Herr Eggly hat auch darauf hingewiesen, man wage vielleicht nicht zu sagen, dass es über Einbürgerungen eigentlich gar keine Volksentscheide mehr geben sollte. Ich möchte es umgekehrt formulieren und eine Erfahrung erwähnen, die ich in der Vergangenheit verschiedentlich gemacht habe. Im Nachgang zu negativen Einbürgerungsentscheiden an der Urne in verschiedenen Gemeinden hatte ich Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern, und ich wurde verschiedentlich mit der Frage konfrontiert: Wie sollen wir denn abstimmen, wenn wir die Leute nicht kennen, über die wir abstimmen? - Und was tut man dann? Man stimmt Nein. Das Nein, das ist dann, zumindest bei Menschen mit einer gewissen Staatsangehörigkeit, für viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wohl der nahe liegende Entscheid. Und das ist meines Erachtens nicht der richtige Weg, um solche Entscheide willkürfrei fällen zu können.
Die Gemeindeautonomie wird auch mit diesem Beschwerderecht gewahrt. Es steht den Kantonen nach wie vor frei, zu bestimmen, welche Gemeindebehörde über Einbürgerungen zu entscheiden hat.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu dieser Parlamentarischen Initiative zum Ausdruck gebracht, dass es den eidgenössischen Räten überlassen werden sollte, ob sie dieses Revisionsanliegen als einzelne Vorlage, also jetzt im Rahmen dieser Parlamentarischen Initiative, oder zusammen mit den übrigen Punkten der Bürgerrechtsrevision als Gesamtpaket verabschieden wollen. Ihre Staatspolitische Kommission hat den Weg der vorzeitigen Regelung eingeschlagen; dafür gibt es gute Gründe. Sollte Ihr Rat und anschliessend auch der Ständerat das Beschwerderecht nicht vorgängig beschliessen, wie es jetzt vorgesehen ist, dann bleibt es Bestandteil des Gesamtpaketes.
Mir scheint allerdings, dass man den Weg, den Ihre Staatspolitische Kommission jetzt eingeschlagen hat, weitergehen und nicht auf die Beratung der bundesrätlichen Botschaft verweisen sollte. In diesem Sinne unterstütze ich im Namen des Bundesrates die Parlamentarische Initiative.