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Brand Heinz · Nationalrat · 2016-09-19

Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-19

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen namens der SVP-Fraktion auch, auf diese Vorlage einzutreten. Ich kann es gerade auch schon vorwegnehmen: Ich bitte Sie, ihr dann auch zuzustimmen.

Zur Begründung dieses Antrages kann ich vollumfänglich auf die Ausführungen der beiden Vorredner verweisen. Ich möchte lediglich noch auf eine Besonderheit hinweisen, nämlich auf die Differenzen, die sich zu den Beschlüssen im Ständerat ergeben haben. Bei der Konzeption der neuen Spitalfinanzierung hat man die Auswirkungen der Vorlage auf die KVG-Versicherten aus der EU und aus dem Efta-Raum vergessen. Als der Bundesrat Ende 2011 aufgrund von Hinweisen aus der EU-Kommission die betreffende KVV-Bestimmung rasch anpassen und analog zur neuen Spitalfinanzierung, die kurz vor der Einführung stand, regeln wollte, sprachen die Kantone von einer Kostenverschiebung, die ihnen ohne Gesetzesänderung nicht auferlegt werden dürfe. Der Bundesrat musste in der Folge klein beigeben und gegen seinen Willen die gesamte Finanzierung per Verordnungsregelung und bis auf Weiteres den Krankenversicherern aufbürden. Der Bundesrat beauftragte aber gleichzeitig die Verwaltung, die notwendige Gesetzesänderung vorzubereiten, um die fehlende Grundlage zu schaffen.

In der hierfür notwendigen Vernehmlassung sprachen sich die Kantone in der Folge gegen diese Kostenverschiebung aus, mit der Begründung, dass ihnen dadurch rund 12 Millionen Franken Mehrkosten anfallen würden und dies inakzeptabel sei. Ausserdem, so die Kantone, sei ihre versorgungspolitische Zuständigkeit für Personen, die im Ausland lebten, nicht gegeben. Wohlgemerkt, wir sprechen hier von rund 12 Millionen Franken pro Jahr. Hier muss dem Nein der Kantone aber entgegengehalten werden, dass sie es sind, welche die massgeblichen Steuereinnahmen, insbesondere die Quellensteuern, der fraglichen Personen erhalten und so eben auch für die Kosten aufkommen müssen, die diese Personengruppe verursacht.

Wir sind nicht unglücklich, wenn die Grenzgänger bei uns Steuern bezahlen. Die Kantone müssen aber im Gegenzug konsequent sein und ihre Anteile an den Kosten der stationären Spitalleistungen für diese KVG-Versicherten auch übernehmen, wie das eben gemäss Artikel 49a KVG bei allen anderen Versicherten ebenfalls der Fall ist.

Ich komme damit zum Schluss. Die Kantone verhalten sich in dieser Frage inkonsequent: Sie sind zwar bereit, die Quellensteuern einzufordern, sind aber nicht bereit, für die Folgekosten bezüglich ihrer Grenzgänger, welche sich durch die Spitalfinanzierung ergeben, aufzukommen. Die geltende Regelung soll mit der von der Kommission vorgeschlagenen Gesetzesänderung nun korrigiert werden. Es geht darum, dass man eine einheitliche Regelung für alle KVG-Versicherten trifft und nicht zufällig zustande gekommene Ausnahmeregelungen für die Grenzgänger weiterführt, die sich sachlich nicht begründen lassen.

Ich möchte Sie deshalb ersuchen, auf die Vorlage einzutreten und ihr, wie bereits gesagt, dann auch zuzustimmen.