Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · 2002-03-20
Aeppli Wartmann Regine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-20
Wortprotokoll
Herrn Scherer muss ich sagen, dass er nicht ganz auf dem Wissensstand ist, der von einem Mitglied der SPK eigentlich erwartet werden dürfte: Dass die Schweiz kein Beschwerderecht im Einbürgerungsverfahren kennt, ist ein weltweites Unikum, nicht umgekehrt.
Volksabstimmungen über individuelle Gesuche tragen immer die Gefahr der Verletzung von Verfassungsrechten in sich - auch derjenigen der Stimmberechtigten. Wer nicht mehr erfährt über Einbürgerungswillige als ihr Geburtsdatum, die Anzahl ihrer Kinder, ihren Beruf, ihre Steuerbeträge und ihr Herkunftsland, kann doch gar nicht beurteilen, ob jemand so weit integriert ist, dass er oder sie geeignet ist, ins Bürgerrecht aufgenommen zu werden. Dadurch sind die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger in ihrer [PAGE 375] Abstimmungsfreiheit verletzt, nicht dann, wenn sie nicht über jedes Staatsgeschäft abstimmen können.
Das Wesen der Demokratie besteht doch gerade darin, dass sie eine Zuständigkeitsordnung und ein Prozedere vorsieht, die dafür sorgen, dass Vertreterinnen und Vertreter gewählt werden, die das Volk in den von Verfassung und Gesetz vorgesehenen Fällen vertreten.
Doch zurück zur Vorlage, die wir heute beraten: Eigentlich wäre es unsere Aufgabe gewesen, eine Gesetzesänderung vorzulegen, die schon im Voraus die Einhaltung der Verfassung gewährleistet. Darauf haben wir aber aus politischen Gründen verzichtet. Unser Vorschlag beschränkt sich darauf, den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, einen Entscheid zu erwirken, der nicht willkürlich oder diskriminierend ist. Das ist das Minimum dessen, was wir tun müssen.
Einige, z. B. meine beiden Vorredner aus der SVP-Fraktion, wenden nun ein, man wisse nicht, was passiert, wenn das Bundesgericht einen Entscheid wegen Willkür aufhebt. Die Antwort ist ganz einfach: Der Entscheid muss wiederholt werden. Ist er erneut negativ, kann er nochmals angefochten werden, und das Bundesgericht prüft ihn noch einmal. Gibt es sachliche Motive für eine Ablehnung, wird es die Beschwerde abweisen; sind die Motive aber willkürlich, geht das Geschäft in die dritte Runde zurück. Spätestens dann werden sich die Gemeindebehörden Gedanken machen, wie sie eine erneute Niederlage vor Gericht verhindern können. In Emmen hat dieser Prozess inzwischen eingesetzt. Der Gemeinderat hat dem Volk eine Vorlage mit dem Vorschlag unterbreitet, die Einbürgerungen an eine Kommission zu delegieren. Dazu braucht es aber eine Änderung der Gemeindeordnung, über die an der Urne abgestimmt wird, wie es sich in einer Demokratie gehört.
Im Grunde genommen wissen doch alle in diesem Saal - von einigen Ausnahmen vielleicht abgesehen -, dass diese Vorlage weder gegen die Volksrechte und die Gemeindeautonomie verstösst noch einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung schafft. Auch Herr Joder als Jurist weiss das, auch wenn er heute Morgen wieder das Gegenteil behauptet hat.
Ich verstehe aber, dass nicht alle Leute in diesem Land ohne weiteres begreifen, dass das Volk nicht immer Recht hat, auch wenn es die Mehrheit hinter sich hat. Es ist dann unsere Aufgabe, zu erklären, dass das Wesen einer Demokratie darin besteht, dass sich das Volk eine Verfassung gibt, mit der es sich verpflichtet, seine Rechte im Rahmen dieser Verfassung auszuüben. Wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten einer Gemeinde beispielsweise einer Vorschrift in der Gemeindeordnung zustimmen würde, dass Muslime nur einstöckige Häuser bauen dürfen, würde der Kanton die Inkraftsetzung einer solchen Bestimmung verhindern, weil sie gegen das Diskriminierungsverbot verstösst. Im Unterschied dazu gibt es gegen die wiederholte und ständig neu drohende kollektive Ablehnung von Einbürgerungsgesuchen aus ethnischen Gründen keinen Rechtsbehelf, keine übergeordnete Instanz, die zum Rechten schaut, nichts. Mit der Einführung der Möglichkeit zur gerichtlichen Prüfung der Grundrechtskonformität von Einbürgerungsentscheiden wollen wir diese offensichtliche rechtsstaatliche Lücke schliessen.
Wir alle in diesem Saal haben Treue auf die Verfassung geschworen. Damit ist nicht nur die persönliche Einhaltung der Gesetze gemeint, sondern auch die Übernahme des Auftrages, der Verfassung zum Durchbruch zu verhelfen. Wir kommen keinen Schritt weiter, wenn wir mit der Zensurschere im eigenen Kopf herumlaufen. Die SVP wird uns sicher nicht den Gefallen tun, klein beizugeben, schon gar nicht, nachdem sie kürzlich wieder eine Niederlage eingefahren hat. Die Demokratie aber lebt von der Auseinandersetzung; nur wer wagt, gewinnt.
Stimmen Sie dieser Gesetzesänderung zu und denken Sie daran: Die Appenzellerinnen würden möglicherweise noch heute auf ihr Stimmrecht warten, wenn das Bundesgericht diesen Kanton nicht von seinem verfassungsrechtlichen Makel befreit hätte. Ganz sicher hätten wir auch keine Bundesrätin aus diesem Kanton, die heute neben uns sitzt.
Die SP-Fraktion wäre tatsächlich lieber einen Schritt weiter gegangen und hätte das Verfahren nach den Regeln des Verwaltungsrechtes gestaltet, wie es sich bei der Beurteilung von individuell-konkreten Verhältnissen an sich gehört. Aber wir sehen auch, dass es bis dahin noch ein paar zusätzliche politische Erkenntnisse braucht, zum Beispiel, dass die Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern, die schon lange in der Schweiz leben, im Interesse des Landes und der Gesellschaft ist, weil sie einen integrativen Beitrag leisten und eine integrative Wirkung haben. Gleichzeitig sind wir aber der Meinung, dass es Sache der Gemeinden bleiben soll, die Einbürgerungsgesuche zu prüfen, denn die Gemeindebehörden sind aus Gründen der Nähe am besten in der Lage, die Vertrautheit der Gesuchstellerinnen und -steller mit den schweizerischen Verhältnissen zu prüfen. Aber - damit komme ich auf das Anliegen der Kommissionsinitiative zurück - es muss sichergestellt sein, dass das Verfahren nicht gegen das Willkür- und Diskriminierungsverbot verstösst und dass die Persönlichkeitsrechte der Gesuchsteller gewahrt bleiben. Mit der Einräumung eines Beschwerderechtes verhindern wir solche Entscheide nicht, aber wir geben den Betroffenen wenigstens die Möglichkeit, ihre Grundrechte einzufordern, nach dem Motto: Es gibt in der Schweiz keine Reservate der Willkür.
Ich bitte Sie, diesen Überlegungen zu folgen und der Vorlage zuzustimmen.