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Leuthard Doris · Nationalrat · 2002-03-20

Leuthard Doris · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

Ich höre hier, dass man nicht über diese Vorlage entscheiden will mit der Begründung, das Bürgerrechtsgesetz sei bereits in der Revision in der SPK, deshalb wolle man sich jetzt nicht zu diesem Beschwerderecht äussern. Dafür, muss ich sagen, habe ich nicht viel Verständnis; das ist eine scheinheilige und formalistische Begründung. Wir haben uns jetzt und heute zu entscheiden, ob wir ein Beschwerderecht wollen oder nicht. Das hat gar nichts zu tun mit den Vorlagen, die noch kommen werden.

Die CVP hat ein allgemeines Beschwerderecht bereits in der Vernehmlassung zum Bürgerrechtsgesetz abgelehnt und betont, dass wir nicht ein Recht auf Einbürgerung durch die Hintertür einführen wollen. Wir haben aber immer ein Beschwerderecht zur Durchsetzung von verfassungsmässig garantierten Grundrechten gutgeheissen, und wir werden das auch heute wieder tun. Umso mehr bin ich erstaunt über die Haltung der FDP-Fraktion, mindestens der Mehrheit der FDP-Fraktion, die in der Vernehmlassung sogar noch ein allgemeines Beschwerderecht befürwortet hat: Heute befürwortet sie - man höre und staune - in einer hundertprozentigen Kehrtwende nicht einmal mehr das eingeschränkte Beschwerderecht, sondern lehnt dies klar ab. Ich verstehe das nicht und habe heute auch noch keine Argumente gehört, die mich überzeugen. Staatsrechtler wie alt Ständerat Zimmerli von der SVP oder die Herren Professoren Auer und Haller haben sich einhellig für ein Beschwerderecht ausgesprochen. Sie haben vor der Kommission und auch in der Arbeitsgruppe Bürgerrecht überzeugend dargelegt, dass es bei dieser Frage nicht darum geht, die Gemeindeautonomie einzuschränken. Das zuständige Gemeindeorgan kann weiterhin ein Einbürgerungsgesuch ablehnen oder gutheissen, sehr geehrter Kollege Scherer. Das hat nichts damit zu tun, dass wir den Gemeinden irgendwelche Rechte abnehmen wollen. Aber es muss sich auch beim Entscheid der Gemeinde um einen Entscheid handeln, der die Verfassung beachtet. Er darf weder willkürlich noch diskriminierend sein.

Zu diesem Schluss ist übrigens auch das Verfassungsgericht des Kantons Baselland gelangt. Sie alle kennen diesen Entscheid, der gerade auch für dieses Beschwerderecht Grundlagen geschaffen hat.

Die Bundesverfassung sagt in Artikel 29, dass jede Person bei Rechtsstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde hat. Wenn man jetzt plötzlich sagt: "Der Souverän entscheidet bei Einbürgerungsfragen einzig und allein, der verfassungsrechtliche Rechtsweganspruch gilt hier nicht", dann müssten Sie konsequenterweise dieses Beschwerderecht auch auf anderen Gebieten bekämpfen. Natürlich tun Sie dies aber nur hier im Bereich der Einbürgerungen. Das ist widersprüchlich und in sich nicht korrekt. [PAGE 376]

Die CVP hat immer gesagt: Wir wollen nicht in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden eingreifen; sie sollen selber bestimmen können, welche Organe im Bereiche der Einbürgerungen entscheiden. Wir wollen keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerungen, und wir wollen, dass Gemeindeorgane ihren Ermessensspielraum behalten, dabei aber die Grenzen der Verfassung beachten. Das tun sie auch im überwiegenden Teil ihrer Entscheidungen, weshalb die SVP hier aus einer Mücke einen Elefanten macht. Ich bin überzeugt: Das Parlament wird hier sehen, dass es um mehr geht und diese Sache nicht so hochgespielt werden darf, wie dies heute getan wird. Das ist wohl mehr ein wahlkampftaktisches Manöver, als dass es wirklich sachliche Hintergründe hätte.

Ich bitte Sie daher, ganz gelassen und korrekt, mit bestem Wissen, die Verfassung zu beachten und dieses Beschwerderecht gutzuheissen - egal, ob das jetzt heute losgelöst von der Bürgerrechtsvorlage oder später bei der Beratung dieser Vorlage passiert. Ein Grundsatzentscheid ist zu fassen. Ich bitte Sie deshalb, der Vorlage mit Überzeugung zuzustimmen.