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AB 204000

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-09-20

Wortprotokoll

Ich bitte Sie ebenfalls, diesen Minderheitsantrag abzulehnen und bei der Mehrheit zu bleiben.

Wir müssen vielleicht vorab feststellen, wie Prozesse bei uns ablaufen. Nur schon mit der Erstellung der Botschaft, mit der Ämterkonsultation in der Verwaltung, mit der anschliessenden Übersetzung und mit der Beratung im Rat dauert rein dieses Verfahren etwa ein Jahr, manchmal sogar etwa 14 Monate. Wir haben in diesem Fall letztes Jahr im November damit begonnen und werden den Schlussentscheid im Dezember dieses Jahres haben. Dieses Verfahren geht also 14 Monate, und so lange bleiben diese Projekte auf dem Stand, den sie haben, wenn wir sie in die Projektierung aufnehmen. Schon das Verfahren vorher und dann die Ausschreibung sowie die Baubewilligung, das alles dauert relativ lange. Es können also durchaus noch Dinge dazukommen, die man noch nicht gekannt hat.

Es ist festzuhalten, dass diese Möglichkeit zur Verschiebung von Krediten ausdrücklich keine neuen Bedürfnisse befriedigen kann. Wenn ein Projekt erweitert würde oder wir etwas zusätzlich machen würden, bräuchte es einen Zusatzkredit. Es geht also eigentlich nur darum, auch Sie zu entlasten beziehungsweise den Prozess zu vereinfachen, indem man diese Verschiebungsmöglichkeit hat, wenn etwas dazukommt - Änderungen beim Baugrund, bei den Währungen; es wurde gesagt.

Wie schon ausgeführt wurde, brauchen wir diese Verschiebung in der Regel nicht, weil unsere Leute sorgfältig rechnen; sie wollen auf der guten Seite sein. Aber eine Verschiebung ist eher eine Erleichterung dieses Prozesses. Denn wenn wir wieder einen Nachtragskredit machen müssen, geht das fast ein Jahr: Wir schreiben eine Botschaft, wir machen eine Ämterkonsultation, wir stellen Ihnen das Ganze zu, es geht durch beide Räte. Das kann dann dazu führen, dass wir möglicherweise einen Baustopp haben, bis wir den Zusatzkredit haben, und das wird dann wieder teurer. Sie können Vertrauen in die Verwaltung haben, dass diese Kredite nur im Notfall verschoben werden, nämlich dann, wenn etwas Ausserordentliches passiert. Ausgeschlossen ist, dass wir auf diesem Weg ein Projekt erweitern, etwas erneuern, etwas zusätzlich machen. Wir bauen das, was bewilligt wurde. Diese Verschiebungsmöglichkeit gibt der Verwaltung aber eine gewisse Flexibilität, die angezeigt ist: aufgrund der Unwägbarkeiten, aber aufgrund auch des langen Verfahrens, dem wir einfach ausgesetzt sind. Das lange Verfahren führt zu diesen langen Fristen, und da kann es diese Schwankungen geben.

Der Passus ist hier auch nicht neu, Sie finden ihn ebenfalls im Immobilienprogramm VBS 2016 der Armeebotschaft 2016 - wir haben dort den gleichen Passus. Ich habe dort einmal geschaut und keinen Fall festgestellt, in dem man diese Verschiebungsmöglichkeit dann tatsächlich auch gebraucht hätte. Diese Möglichkeit gibt aber eine gewisse Sicherheit.

Hier können Sie der Mehrheit folgen. Der Minderheitsantrag führt allenfalls zu einem erschwerten Verfahren, in der Regel brauchen wir diese Verschiebungen aber nicht.