Baumann Isidor · Ständerat · 2016-09-20
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2016-09-20
Wortprotokoll
Man könnte sich die grundsätzliche Frage stellen, ob eine Provision überhaupt angebracht ist, denn bei der Sozialversicherung müssen von den Unternehmen ebenfalls Leistungen erbracht werden, für die es keine Provision gibt. Es gibt sie explizit nur für die Quellenbesteuerung. Ich beantrage aber nicht den Verzicht auf eine Provision, sondern nur eine Vereinheitlichung der Praxis.
Es ist zwar davon auszugehen, dass grössere Betriebe mit elektronischer Abrechnung mit dieser 1-Prozent-Provision gemäss Antrag der Mehrheit die Kosten decken können. Hingegen wird es für kleine Betriebe nicht für die Entschädigung ihres Aufwandes reichen. Darum ist es aus Sicht der Minderheit gerechter, eine Pauschale auszurichten. Gerade für Betriebe, die Personal nur saisonal oder zu niedrigen Löhnen angestellt haben, stellt eine Provision von nur 1 Prozent, so, wie sie jetzt vorgeschlagen wird, keine gerechte Abgeltung dar. Bei einer Pauschalen kann ein Wert gefunden werden, mit dem sämtlicher Aufwand, ob nun kleine oder grosse Löhne abgerechnet werden, gerecht abgegolten werden kann. Der Abrechnungsaufwand ist ja nicht abhängig von der Lohnsumme; es spielt keine Rolle, ob ich die Zahl 100 000 oder die Zahl 5000 in die Formulare eintrage. Somit ist auch eine zu hohe Entschädigung ungerecht. Eine solche sollten wir verhindern. Darum ist aus Sicht der Minderheit eine Pauschale die gerechte Abgeltung.
Mein Antrag gründet auch auf dem Text des geltenden Rechtes, denn das geltende Recht sagt, dass der Ansatz vom Eidgenössischen Finanzdepartement festgelegt wird. Die Pauschale könnte mit dem Antrag der Minderheit auch künftig vom EFD festgelegt werden. Ich bin überzeugt, dass dies zu Gerechtigkeit für alle führt, die diese Quellensteuerabrechnungen vornehmen müssen. Es bringt meines Erachtens - das ist auch die Meinung der Steuerverwaltung des Kantons Uri, das möchte ich hier offenlegen - eine grosse Vereinfachung für alle Beteiligten. Zudem stellt sich hier noch die Grundsatzfrage, die wir sonst auch oft stellen: Ist es vernünftig, im Gesetz Zahlen festzuschreiben? Wir legen jetzt neu im Gesetz Zahlen fest; im geltenden Recht haben wir keine Zahlen.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, dem Antrag der Minderheit zu folgen.